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Wie geht ihr vor wenn ihr es bemerkt?
als wenn du net gern in einem expresszug voller schwänze sitzen würdest der mit höchstgeschwindigkeit durch tunnellandschaften heizt und du bei dem rasanten tempo nach jeder stange greifst die sich in deiner nähe befindet...............?!
In Deutschland: hängt davon ab, ob sich der Einbruch nur gegen das Eigentum richtet oder auch gegen die Unversehrtheit des Einbruchsopfers. Ist im Einzfall eine Abwägungssache und muss genauestens überprüft werden. Das Opfer hat natürlich eine Abwehrmöglichkeit aber die Notwehr muss 1. Gegenwärtig sein (ist nicht der Fall wenn sich bspw. der Einbrecher schon auf der Strasse auf der Flucht befindet)- 2- Rechtswidrig (meistens der Fall, es sei denn der Einbrecher bricht seinerseits ein, um bspw etwas zu holen um sich gegen für ihn drohende Gefahren zu schützen) 3. Erforderlich - a) geeignet - b) das relativ mildeste Mittel zur Abwehr der Gefahr darstellen und 2. geboten sein. Bagatelleingriffe sind ausgenommen (bspw. wenn der Einbrecher sich Zugang zur Garage verschafft und dort den Spaten oder die Säge entwenden möchte, ist es nicht Erforderlich und auch nicht geboten auf ihn zu schießen und dies würde auch nicht das mildeste Mittel zur Abwehr des Einbruchdiebstahls darstellen, mithin wäre die Abwehr überschritten worden und für die Überschreitung der Notwehr würde man sich strafbar machen). Bei der Notwehr darf auch kein krasses Missverhältniss zwischen drohender Verletzung und verteidigtem Rechtsgut bestehen (das Leben, der Körper und die Gesundheit gehen vor Sachen vor). Und zuguter letzt muss das Opfer auch in Kenntnis der Notwehrlage handeln (wenn der Freund einbricht und etwas mitnimmt und das Opfer weiß das nicht, drescht aber dennoch auf den Einbrecher ein, weil er glaubt, er sei zu Besuch da und er sei unwillkommen, dann ist das keine Notwehrlage, trotz dass der Einbrecher Sachen mitgenommen hat)
Das wäre ein klassischer Fall des intensiven Notwehrexesses gem. § 33 StGB, du wärst da schnell aus der Patsche gewesen. Das hätte einen astänischen Affekt dargestellt, der nicht kontrollierbar ist, also reflexartiges Verteidigen.
Recht hat der, der auch Recht beweisen kann.
Ist im Einzfall eine Abwägungssache und muss genauestens überprüft werden.
Wieso hat man als Einbrecher überhaupt noch i.ein Recht ? :-k
Wenn er wo einbricht ist er doch selbst Schuld wenn ihn der Besitzer erschießt oder mit nem Baseballschläger den Schädel zertrümmert.
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