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Juristische Scheiße ^^

Mit A....loch war ja derjenige gemeinde, dem das Geld irrtümlich überwiesen wurde. Und da jeder zumindest ab und an auf sein Konto guckt müßte man das bemerken, wenn einem Geld von Fremden überwiesen wird.

Mit Verantwortlichkeit des Mieters war gemeint, daß derjenige das Risiko für die Geldübermittlung trägt, der bezahlen muß. Ist genauso, wie wenn man Bargeld per Post verschickt oder in einem Umschlag jemanden in den Briefkasten wirft und der Brief geht verloren. Leider tut da nichts zur Sache, ob man sich da vertut, oder sogar die Bank einen Fehler macht. Die Bank kann nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn diese grob fahrlässig oder schlampig arbeitet.

Das Geld ist selbst dann weg, wenn der Empfänger das "hat verschwinden lassen". Also z.B. als Bargeld bunkert auf ein anderes Konto umlagert oder einfach angibt das er es ausgegeben hat. Außer ihm kann natürlich böswilligkeit nachgewiesen werden, aber das ist kaum zu schaffen.
 
man kann die letzten 2 Monate des eingezogenen geldes wieder zurück buchen lassen.
hab ich heute in 2 fällen veranlasst.
 
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