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Kopftuch und Verschleierung

Kopftuchverbot: EGMR weist Klage aus Belgien ab
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat eine Klage dreier Musliminnen gegen das Kopftuchverbot an belgischen Schulen abgewiesen. Die Einschränkung könne daher als „verhältnismäßig“ angesehen werden, hieß es.

Das Konzept der Neutralität im Schulunterricht, das dem Verbot des Tragens sichtbarer religiöser Zeichen zugrunde liegt, bedeute keinen Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung.

Die Richter verwiesen darauf, dass das Verbot nicht nur von Musliminnen getragene Kopftücher, sondern alle sichtbaren Zeichen der Religionszugehörigkeit betreffe. Die Einschränkung könne daher als „verhältnismäßig“ angesehen werden, da sie das Ziel habe, die Rechte und Freiheiten anderer zu schützen, und die öffentliche Ordnung zu wahren, urteilten die Richter.

Zeiten der Religionszugehörigkeit verboten
Die drei Belgierinnen im Alter zwischen 20 und 23 Jahren hatten geklagt, dass sie in der Sekundarstufe kein Kopftuch tragen durften, mit Ausnahme des Religionsunterrichtes. In der Flämischen Gemeinschaft Belgiens sind sichtbare Zeiten der Religionszugehörigkeit an öffentlichen Schulen seit 2009 verboten.

 
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