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Kosovo Serben sind enormen Terror des Kurti Regime ausgesetzt

Legale Baugenehmigungen vorzeigen und in Straßburg vorlegen, ganz einfach 😉
Hat man allerdings nichts zum vorlegen, dann wird’s kompliziert 😉
Ne, geht nicht, da Belgrad aktiv die Mitgliedschaft Kosovas im Europarat blockiert und damit den verbliebenden Serben in Kosova die einzige Möglichkeit verwehrt, ihre Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Übrig bleiben Betroffenheitsbekundungen auf Twitter und im Balkanforum :lol:

Ist für Serbien auch besser so, vor dem Gericht hätte man als notorischer Verlierer sowieso verloren. Illegal kann man als Serbe in Serbien probieren ein Haus zu bauen, aber nicht mehr in Kosova. Die Zeiten sind vorbei.
 
Du findest den Abriss von Gebäuden vor Beendigung gerichtlicher Verfahren gut und siehst darin kein Problem. Ebenso stört es dich nicht, dass Recht und Gesetzt gezielt gegen Serben eingesetzt wird, während dies bei Albanern so nicht vorkommt, obwohl laut Statistiken 75% illegal gebaut haben.
Exakt
 
Serbiens Präsident Vučić sagte nach dem Abriss serbischer Häuser im Nordkosovo: “Der Terror an Kosovo Serben hält an, aber wie soll ich ihn sagen, kein Terror hat ewig gehalten, auch dieser wird nicht ewig halten.“

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Serbiens Präsident Vučić sagte nach dem Abriss serbischer Häuser im Nordkosovo: “Der Terror an Kosovo Serben hält an, aber wie soll ich ihn sagen, kein Terror hat ewig gehalten, auch dieser wird nicht ewig halten.“

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Er ist es Schuld und sollte seinen Rücktritt erklären.
 
Deswegen ist mein Kommentar korrekt. Schade, dachte du bist ein wenig fortschrittlicher als der gemeine Forumsnichtserbe.

Das hat mit Serbe oder Nichtserbe nichts zu tun, was soll denn ein meinem Vorschlag verwerflich sein ?
Lass mal einen Albaner ohne Baugenehmigung ein Haus in Niš bauen, wie lange würde es bis zum Abriss dauern ?
 
Das hat mit Serbe oder Nichtserbe nichts zu tun, was soll denn ein meinem Vorschlag verwerflich sein ?
Lass mal einen Albaner ohne Baugenehmigung ein Haus in Niš bauen, wie lange würde es bis zum Abriss dauern ?
Nochmal, das entscheiden, wenn es keine Serben betrifft, Gerichte. Ich habe mehr als genug Lesematerial gepostet.

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Nochmal, das entscheiden, wenn es keine Serben betrifft, Gerichte. Ich habe mehr als genug Lesematerial gepostet.
Da ich mir nicht sicher war, habe ich KI befragt: Wurden Häuser die in Serbien ohne Genehmigung gebaut wurden, ohne Gerichtsverhandlung abgerissen, Frage auch für Kosovo und Kroatien?:

Ja, in allen drei Ländern können und wurden illegal errichtete Häuser ohne vorherige Gerichtsverhandlung von Verwaltungsbehörden abgerissen, da der Abriss ungenehmigter Bauten ein Verwaltungsverfahren und kein Strafverfahren ist. Allerdings unterscheidet sich die tatsächliche Praxis aufgrund von politischen Spannungen und Massenlegalisierungsprogrammen erheblich. [1, 2, 3]

🇷🇸 Serbien: Beschlagnahmung statt Abriss
In Serbien sieht das Gesetz vor, dass die kommunale Bauinspektion den Abriss illegaler Bauten direkt per Verwaltungsbeschluss anordnen kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.
  • Massenlegalisierung: Wegen Millionen von Schwarzbauten liefen in Serbien immer wieder Fristen zur nachträglichen Legalisierung (Ozakonjenje) ab. [1, 2]
  • Neue Gesetzeslage: Seit Ende 2025 gilt ein neues Lex Specialis, nach dem neu errichtete illegale Bauten automatisch in das Eigentum des serbischen Staates übergehen (Konfiszierung), anstatt direkt abgerissen zu werden. Ein Gerichtsurteil ist für diese Enteignung nicht erforderlich. [1, 2]

🇽🇰 Kosovo: Jüngste Abrisse und Eskalation
Im Kosovo ist die Bauinspektion der Gemeinden oder des Ministeriums gesetzlich ermächtigt, illegale Objekte im Verwaltungsverfahren direkt zu beseitigen. Aktuell führt dies zu massiven Spannungen:
  • Aktueller Fall am Gazivode-See (Juli 2026): Die kosovarischen Behörden rissen dort im Sommer 2026 im Auftrag des öffentlichen Wasserwirtschaftsbetriebs Ibër-Lepenc 17 illegale Villen und ein Hotel ab, die sich im Besitz von Kosovo-Serben befanden. [1, 2]
  • Kritik am Verfahren: Der Abriss erfolgte ohne rechtskräftiges Gerichtsurteil. Die Betroffenen hatten zwar Gerichtsverfahren eingeleitet, um den Abriss zu stoppen, die Behörden vollstreckten die Räumung jedoch vor dem Ende der Prozesse. Dies führte zu scharfer Kritik seitens der Europäischen Union und der OSZE, die einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Verfahren bemängelten. [1, 2, 3]

🇭🇷 Kroatien: Schnelles Verwaltungsverfahren
In Kroatien greift der Staat mit einer Null-Toleranz-Politik gegen illegale Ferienhäuser – besonders an der Adriaküste (z. B. auf Krk oder in Istrien) – durch. [1, 2]
  • Zwei-Wochen-Frist: Die zuständige Bauinspektion (Državni inspektorat) stellt nach einer Prüfung vor Ort eine Abrissanordnung aus. Der Eigentümer erhält meist eine Frist von 14 Tagen, um das Gebäude selbst zu entfernen.
  • Kein Gericht nötig: Läuft die Frist ab, rücken staatliche Bagger ohne Gerichtsverfahren an. Die Kosten dafür muss der Eigentümer tragen. Seit 2026 ist illegales Bauen in Kroatien zudem als Straftat eingestuft, was zusätzlich zu hohen Geldstrafen durch Gerichte führen kann. Häuser, die vor dem 21. Juni 2011 gebaut wurden, fallen unter die digitalisierten Regelungen zur nachträglichen Legalisierung. [1, 2, 3, 4, 5]
Weitere Frage: Und wenn es keine Serben, Kroaten oder Kosovo-Albaner im jeweiligen Land betrifft?

Die rechtlichen Regeln für den Abriss ohne Gerichtsverhandlung gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Ethnie der Eigentümer. Die Gesetze richten sich rein nach dem Status des Bauwerks (legal oder illegal).
Ausländer und Angehörige anderer Minderheiten sind rechtlich genauso von den Verwaltungsverfahren betroffen, in der Praxis gibt es jedoch feine Unterschiede.

🇭🇷 Kroatien: Ausländer im direkten Visier der Behörden
In Kroatien betrifft das rigorose Vorgehen der Bauinspektion (Državni inspektorat) in den letzten Jahren überproportional viele ausländische Staatsbürger (z. B. Deutsche, Österreicher, Slowenen und Tschechen), die Ferienimmobilien an der Adriaküste oder in Istrien besitzen.
  • Rechtliche Gleichbehandlung: Wenn ein ausländischer Staatsbürger ohne Baugenehmigung baut, stellt die Inspektion denselben behördlichen Abrissbescheid aus wie bei Einheimischen.
  • Kein diplomatischer Schutz: Ausländische Eigentümer hoffen oft vergeblich auf die Unterstützung ihrer Botschaften. Da es sich um ein nationales Verwaltungsverfahren handelt, vollstrecken die kroatischen Behörden den Abriss nach Ablauf der Frist (meist 14 Tage) ohne Gerichtsurteil und stellen dem ausländischen Eigentümer die Kosten in Rechnung.

🇷🇸 Serbien: Gleichstellung im Gesetz, Fokus auf Großinvestoren
In Serbien unterscheidet das Gesetz zur Legalisierung (Ozakonjenje) nicht zwischen Einheimischen und Ausländern.
  • Konfiszierung für alle: Das neue Gesetz, nach dem illegale Neubauten ohne Gerichtsverfahren direkt in das Eigentum des Staates übergehen, gilt für jeden Eigentümer – egal ob Serbe, EU-Bürger oder chinesischer Investor.
  • Praxis-Fokus: Die Behörden konzentrieren sich beim harten Durchgreifen und bei Beschlagnahmungen vor allem auf kommerzielle Großbauten und illegale Investorenprojekte (z. B. in Belgrad oder auf dem Berg Zlatibor), weniger auf private Wochenendhäuser von Ausländern.

🇽🇰 Kosovo: Strengere internationale Beobachtung
Im Kosovo wird das Baurecht formal auf alle Bewohner und Investoren angewendet. Wenn es jedoch Bürger betrifft, die weder Kosovo-Albaner noch Kosovo-Serben sind (z. B. internationale Investoren, Diaspora-Rückkehrer mit ausländischem Pass oder andere Minderheiten wie Roma oder Bosniaken), ändert sich die Dynamik:
  • Weniger politische Blockaden: Bei Objekten, die keinen ethnischen Konflikt (wie zwischen Albanern und Serben) berühren, setzen die kommunalen Inspektionen die Abrissbescheide oft sogar schneller und geräuschloser um, da kein politischer Widerstand oder internationale Vermittlung (durch die OSZE oder EU) zu erwarten ist.
  • Eigentumsschutz der Diaspora: Viele Ausländer im Kosovo sind ausgewanderte Kosovaren mit westlichen Pässen. Für sie gelten bei illegalen Bauten auf Agrarland dieselben schnellen Abrissverordnungen der Gemeinden im Verwaltungsverfahren.
 
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