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Kosten Entlassung Serbische Staatsangehörigkeit für 2016 ?

Was redest du da eigentlich bitte? Weißt du eigentlich wie viele verschiedene Berufsfelder man auschließen muss aus Bewerbungen ohne Deutschen Pass? Wenn ich in Serbien leben würde wär das alles kein Problem. Aber ich habe fast kein Bezug zu Serbien/lebe in Deutschland und muss Arbeiten! Als Ausländer kriegt man keine Personalausweise und muss für jeden Driss seinen Pass rumschleppen. Das ist doch lästig...


ich hab das seit vielen jahren hinter mir.
du musst aber etwas lockerer werden.
wenn du deine Ausbürgerung am Konsulat abholst, kann es dir auch passieren, daß die dort abwertend reagieren.
war mir aber egal

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seggele, seine wurzeln sind hier gewachsen.
lediglich der samen stammt aus Serbien.
aber deutscher fruchtbarer boden lässt ihn gedeihen.

bei wurzeln kenn ich mich etwas besser aus.
und jetzt geh paar möhren essen.........
 
Jedi ti sam svoju mrkvu, fakat je da jedan srbin koji napušta svoju srpsku državnust je izdajica srpskog naroda.

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Er ist schon längst Deutscher warum soll er es nicht auch auf dem Papier werden.

Das ist Verrat am serbischen Volk. Damit stirbt indirekt ein Serbe.
 
ich hab das seit vielen jahren hinter mir.
du musst aber etwas lockerer werden.
wenn du deine Ausbürgerung am Konsulat abholst, kann es dir auch passieren, daß die dort abwertend reagieren.
war mir aber egal

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seggele, seine wurzeln sind hier gewachsen.
lediglich der samen stammt aus Serbien.
aber deutscher fruchtbarer boden lässt ihn gedeihen.

bei wurzeln kenn ich mich etwas besser aus.
und jetzt geh paar möhren essen.........

Wergleich dich nicht mit ihn seine Erinnerungen aus der Kindheit hatt er ausschliesslich aus Deutschland wo sind deine
 
ich hab das seit vielen jahren hinter mir.
du musst aber etwas lockerer werden.
wenn du deine Ausbürgerung am Konsulat abholst, kann es dir auch passieren, daß die dort abwertend reagieren.
war mir aber egal

Ja...darauf mache ich mich mal gefasst. Manche verstehen einfach nicht wenn man sein ganzes Leben lang zuhören kriegt von einer Seite das man sich "Voll assimilieren muss" (haben die Lehrer damals zu mir gesagt in der Schule)...und Jahre später schütteln andere den Kopf drüber das man seine Kultur nie wirklich kennen gelernt hat. Da denkt kann man sich "ja was denn jetzt" aber naja.
 
grdo, wart nur bis methi und rafi kommen.
die ziehen einem zurück gebliebenem Kroaten die ohren lang
 
Ja...darauf mache ich mich mal gefasst. Manche verstehen einfach nicht wenn man sein ganzes Leben lang zuhören kriegt von einer Seite das man sich "Voll assimilieren muss" (haben die Lehrer damals zu mir gesagt in der Schule)...und Jahre später schütteln andere den Kopf drüber das man seine Kultur nie wirklich kennen gelernt hat. Da denkt kann man sich "ja was denn jetzt" aber naja.


vampir, ist alles halb so schlimm.
es gibt keinen unterschied.
grdo fährt für drei Wochen da runter.
und 49 Wochen lebt er hier.

machen wir beide auch.

doch einen unterschied gibt es
sie dürfen hier nichts mit gestalten.
müssen sich dem beugen, was wir mit bestimmen.

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Metla je isto izgubljena srpska duša.

Ausländer, du bist ganz schön unhöflich...
 
Nehmen Sie sich am besten einen spezialisierten Anwalt der es für Sie erledigt. Nach dem Eingangspost vermitteln Sie nicht den Eindruck die nötige Kompetenz zu besitzen, um mit der serbischen Bürokratie klar zu kommen.

Doppelstaatsbürger geht leider nicht, ausser es liegt ein Härtefall vor. Kosten wird es bei der Einbürgerung wie auch der Ausbürgerung geben.

Nach kurzem googeln habe ich den entsprechenden Weg in Serbien gefunden.

Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit wird durch das Staatsangehörigkeitsgesetz der Republik Serbien geregelt (Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 135/2004 und Nr. 90/2007) (im Folgenden: „Gesetz“).

Ein serbischer Staatsbürger kann gemäß dem Gesetz durch eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ausgebürgert werden. Das Ausbürgerungsverfahren durch Entlassung aus der Staatsangehörigkeit wird auf Antrag des Bürgers bei der zuständigen Polizeibehörde eingeleitet, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten. Die Personen mit entzogener Handlungsfähigkeit stellen Ihren Antrag durch den gesetzlichen Vertreter. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr stellen ihre Eltern den Antrag. Für Kinder die älter als 14 sind, ist zusätzlich ihre Zustimmung erforderlich.

Einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit kann ein serbischer Staatsbürger unter folgenden Voraussetzungen stellen: (i) dass er 18 geworden ist, (ii) dass keine wehrdienstbezogenen Hindernisse bestehen, (iii) dass er alle seine Steuerpflichten und andere gesetzlichen Pflichten in der Republik Serbien erfüllt hat, (iv) dass er alle ehebezogenen und Eltern-Kind-Verhältnis bezogenen Pflichten in Serbien erfüllt hat, (v) dass gegen ihn kein Strafverfahren wegen einer Straftat, deren Verfolgung von Amts wegen (ex officio) erfolgen muss, in Serbien eingeleitet wurde, bzw. er in Serbien zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, dass er diese Strafe abgesessen hat, (vi) dass er eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder einen Nachweis/Bestätigung erbringt, dass er eine fremde Staatsangehörigkeit erhalten wird.

Serbische Staatsbürger, die die gesetzliche Pflicht der Eintragung in das Wehrdienstregister erfüllt haben, haben in diesem Sinne keine Hindernisse bei der Beantragung der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit.

Bei der Antragstellung bei der zuständigen Polizeiverwaltung, ist erforderlich dem richtig ausgefüllten Antrag auf Entlassung die folgenden Unterlagen beizufügen: (i) Bestätigung über die serbischen Staatsangehörigkeit oder Geburtsurkunde, (ii) Nachweis über die erhaltenen Staatsangehörigkeit eines fremden Staates oder Garantie dass der Antragsteller bei einem fremden Staat eingebürgert wird (dasselbe für den Kind falls es vom Antrag der Eltern umfasst ist), (iii) Nachweis dass keine wehrdienstbezogenen Hindernisse bestehen, (iv) beglaubigte schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils, wenn der Antrag gleichzeitig zur Ausbürgerung von Kindern unter 18 Jahren eingeleitet wird, (v) schriftliche Zustimmung des Kindes das älter als 14. ist, unterzeichnet vor der bevollmächtigten Person der zuständigen Behörde in der Republik Serbien, (vi) endgültige gerichtliche Entscheidung über Scheidung (wenn die Eltern geschieden sind), (vii) Meinung der zuständigen Vormundschaftsbehörde in der Republik Serbien, wenn der andere Elternteil mit der Ausbürgerung des Kindes nicht einverstanden ist, oder sein Wohnsitz unbekannt ist, oder mit entzogener Handlungsfähigkeit oder elterlichen Rechte ist, (viii) Entscheidung über die vollständige Adoption des Kindes in Fällen der Ausbürgerung vom adoptierten Kind bis zum Alter von 18, (ix) Bescheinigung, dass gegen den Antragsteller kein Strafverfahren in Republik Serbien eingeleitet wurde, (x) Bescheinigung über die Entrichtung der Steuern und Beiträge, (xi) Bestätigung des Zentrums für Sozialarbeit, dass alle Eltern-Kind-Verhältnis bezogenen Pflichten erfüllt worden sind, (xii) Bescheinigung der Polizeiverwaltung aus dem Strafregister, (xiii) Bescheinigung dass der Antragsteller seine Verpflichtungen in Bezug auf Renten-, Invaliden- und Krankenversicherung erfüllt hat, (xiv) Kopie des Ausweises oder Reisepasses, (xv) Nachweis der Gebührenzahlung für die Bearbeitung des Antrags.
 
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