Y
Yunan
Guest
25.03.2011
Polnisches NS-Opfer
"Ich brannte wie eine lebende Fackel"
Aus Danzig berichtet Ulrich Krökel
Kläger Natoniewski: "Anfangs wollten die Ärzte alles amputieren"
Winicjusz Natoniewski war fünf Jahre alt, als die Nazis in seinem Heimatdorf ein Massaker anrichteten, Häuser und Menschen anzündeten. Er überlebte die Flammenhölle, nun verlangt er Gerechtigkeit - doch die Justiz weist ihn aus Angst vor milliardenschweren Entschädigungsforderungen ab.
Wenn der alte Mann erzählt, sind die Bilder aus seiner Kindheit sofort wieder gegenwärtig: die Kartoffelgrube, in die der Vater den Jungen zerrte, und das brennende Haus gegenüber. "Das Kellerloch füllte sich mit Rauch. Es würgte mich, ich glaubte zu ersticken", erinnert sich Winicjusz Natoniewski. Es klingt, als wolle er sich entschuldigen, wenn er sagt: "Ich geriet in Panik und sprang hinaus. Aber über den Hof schlugen meterweit Flammen und packten mich. Ich brannte wie eine lebende Fackel."
Fünfeinhalb Jahre alt war Winicjusz Natoniewski an jenem 2. Februar 1944 - dem Tag, "als die Deutschen kamen". Auf der Jagd nach Partisanen durchkämmten Sondereinheiten von Polizei und Wehrmacht das Waldgebiet um das ostpolnische Dorf Szczecyn, die Heimat der Familie Natoniewski. Am Abend waren 368 Menschen tot, fast ausschließlich Zivilisten, erschossen oder bei lebendigem Leibe verbrannt. Das Massaker von Szczecyn gehört zu der Vielzahl meist ungesühnter Kriegsverbrechen, die Hitlers Todeskommandos zwischen 1939 und 1945 im besetzten Polen verübten.
750 vergleichbare Terror-Operationen mit insgesamt fast 20.000 Ermordeten hat der mittlerweile verstorbene Historiker Czeslaw Madajczyk für Polen recherchiert. Die Überlebenden und viele Opferfamilien leiden bis heute unter den Folgen. In ihrem Namen kämpft Winicjusz Natoniewski seit Jahren "um Gerechtigkeit", wie er sagt. Er hat die Bundesrepublik vor polnischen Gerichten auf Schadensersatz verklagt - bislang erfolglos. Nun zieht der 72 Jahre alte Mann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Das Feuer hat Natoniewski entstellt
Schmerz und Leid sind mit Geld kaum aufzuwiegen. Niemand weiß das besser als Natoniewski. Es ist ein Wunder, dass der fünfjährige Winicjusz 1944 die Flammenhölle von Szczecyn überlebte. "Mein Vater hat mich gepackt und das Feuer auf dem feuchten Boden erstickt", erinnert er sich. Immer wieder führt Natoniewski während des Gesprächs den Arm zum Mund, doch statt einer Hand ragt nur ein Hautballon mit wenigen Fingerstummeln aus dem Hemdärmel. Mit ihm versucht er seine von Brandnarben verzerrten Lippen voneinander zu lösen.
"Anfangs wollten die Ärzte alles amputieren", erzählt er, "aber meine Eltern haben ihre Zustimmung verweigert." Dennoch waren Gesicht, Oberkörper und Arme so großflächig verbrannt, dass Natoniewski für immer entstellt blieb. 250.000 Euro verlangt der alte Mann als Wiedergutmachung von Deutschland - Geld, das er versehrten Kindern zukommen lassen will.
Doch die Bundesregierung lehnt dies ab, aus Furcht vor milliardenschweren Entschädigungsforderungen in ähnlich gelagerten Fällen. Deren Zahl beläuft sich allein in Polen auf etwa 30.000. Juristisch ist die Angelegenheit äußerst kompliziert. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2006, dass Opfer von Kriegsverbrechen keinen Anspruch auf individuelle Entschädigungsleistungen des deutschen Staats haben (2 BvR 1476/03 - Beschluss vom 15. Februar 2006).
Nationiewski verklagte die Bundesrepublik deshalb vor polnischen Gerichten. Doch alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof erklärten sich für nicht zuständig. Sie begründeten dies mit dem völkerrechtlichen Prinzip der Staatenimmunität. Darauf beruft sich auch die Bundesregierung. "Kein Staat darf vor den Gerichten eines anderen Staats verklagt werden", argumentiert das Auswärtige Amt in Berlin. "Kein Staat steht über einem anderen und darf über ihn zu Gericht sitzen."
Natoniewskis Danziger Anwalt Roman Nowosielski sieht das anders. "Bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit greift der Grundsatz der Staatenimmunität nicht", sagt er und verweist auf "neue Tendenzen im Völkerrecht". Tatsächlich gibt es Präzedenzfälle in Griechenland und Italien, die ihm recht zu geben scheinen. Das Höchste Gericht in Athen urteilte schon im Jahr 2000, dass die Opferfamilien des SS-Massakers von Distomo, das sich im Sommer 1944 ereignete, Anspruch auf Wiedergutmachung durch den deutschen Staat haben.
Greift die Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen?
Erst in letzter Minute stoppte die griechische Regierung damals eine Zwangsvollstreckung gegen deutsches Vermögen in Griechenland. Auch der Oberste Gerichtshof in Rom verurteilte die Bundesrepublik im Oktober 2008 zur Zahlung einer individuellen Entschädigung an neun Opferfamilien des Massakers von Arezzo. In dem Toskana-Städtchen hatten deutsche Truppen im Juni 1944 mehr als 200 Menschen umgebracht, angeblich als Vergeltung für einen Anschlag von Partisanen.
Die Parallelen zur Bluttat im polnischen Szczecyn und zum Fall Natoniewski sind offensichtlich. Auch in Italien sind 10.000 ähnliche Klagen in Vorbereitung, und griechische Opferverbände fordern von Deutschland ebenfalls noch immer eine milliardenschwere Wiedergutmachung. Greift die Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen? Die Bundesregierung hat zur Klärung dieser Grundsatzfrage den Internationalen Gerichtshof in Den Haag angerufen. Dessen Entscheidung steht noch aus.
Vor diesem Hintergrund weigern sich polnische Gerichte bislang, den Fall Natoniewski zu verhandeln. Nun hofft der alte Mann auf Hilfe aus Straßburg. Anwalt Nowosielski macht die ganze Absurdität des Vorgangs deutlich, wenn er sagt: "Wir gehen vor dem Menschenrechtsgerichtshof gegen die polnische Justiz vor, weil sie uns das Klagerecht abspricht. Bekommen wir recht, muss Polen am Ende für deutsche Kriegsverbrechen bezahlen."
Ein Schatten fällt in jedem Fall auf Deutschland und seinen international so oft gelobten Umgang mit der eigenen Vergangenheit. Das Hauptproblem: Die Bundesrepublik hat Nazi-Opfer seit jeher nur selektiv entschädigt. Der jüdische Staat Israel erhielt eine Wiedergutmachung. Später gab es Geld für NS-Verfolgte in westeuropäischen Ländern.
Homosexuelle, Sinti und Roma und Widerstandskämpfer gingen lange Zeit leer aus. Als vorerst letzter Akt flossen mehr als vier Milliarden Euro der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" an ehemalige NS-Zwangsarbeiter vor allem aus Osteuropa. Dem Polen Natoniewski aber konnte der Fonds nicht helfen. Ihn hatten Hitlers Schergen schließlich nicht nach Deutschland verschleppt, sondern vor Ort in die Flammenhölle getrieben.
Polnisches NS-Opfer
"Ich brannte wie eine lebende Fackel"
Aus Danzig berichtet Ulrich Krökel
Kläger Natoniewski: "Anfangs wollten die Ärzte alles amputieren"
Winicjusz Natoniewski war fünf Jahre alt, als die Nazis in seinem Heimatdorf ein Massaker anrichteten, Häuser und Menschen anzündeten. Er überlebte die Flammenhölle, nun verlangt er Gerechtigkeit - doch die Justiz weist ihn aus Angst vor milliardenschweren Entschädigungsforderungen ab.
Wenn der alte Mann erzählt, sind die Bilder aus seiner Kindheit sofort wieder gegenwärtig: die Kartoffelgrube, in die der Vater den Jungen zerrte, und das brennende Haus gegenüber. "Das Kellerloch füllte sich mit Rauch. Es würgte mich, ich glaubte zu ersticken", erinnert sich Winicjusz Natoniewski. Es klingt, als wolle er sich entschuldigen, wenn er sagt: "Ich geriet in Panik und sprang hinaus. Aber über den Hof schlugen meterweit Flammen und packten mich. Ich brannte wie eine lebende Fackel."
Fünfeinhalb Jahre alt war Winicjusz Natoniewski an jenem 2. Februar 1944 - dem Tag, "als die Deutschen kamen". Auf der Jagd nach Partisanen durchkämmten Sondereinheiten von Polizei und Wehrmacht das Waldgebiet um das ostpolnische Dorf Szczecyn, die Heimat der Familie Natoniewski. Am Abend waren 368 Menschen tot, fast ausschließlich Zivilisten, erschossen oder bei lebendigem Leibe verbrannt. Das Massaker von Szczecyn gehört zu der Vielzahl meist ungesühnter Kriegsverbrechen, die Hitlers Todeskommandos zwischen 1939 und 1945 im besetzten Polen verübten.
750 vergleichbare Terror-Operationen mit insgesamt fast 20.000 Ermordeten hat der mittlerweile verstorbene Historiker Czeslaw Madajczyk für Polen recherchiert. Die Überlebenden und viele Opferfamilien leiden bis heute unter den Folgen. In ihrem Namen kämpft Winicjusz Natoniewski seit Jahren "um Gerechtigkeit", wie er sagt. Er hat die Bundesrepublik vor polnischen Gerichten auf Schadensersatz verklagt - bislang erfolglos. Nun zieht der 72 Jahre alte Mann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Das Feuer hat Natoniewski entstellt
Schmerz und Leid sind mit Geld kaum aufzuwiegen. Niemand weiß das besser als Natoniewski. Es ist ein Wunder, dass der fünfjährige Winicjusz 1944 die Flammenhölle von Szczecyn überlebte. "Mein Vater hat mich gepackt und das Feuer auf dem feuchten Boden erstickt", erinnert er sich. Immer wieder führt Natoniewski während des Gesprächs den Arm zum Mund, doch statt einer Hand ragt nur ein Hautballon mit wenigen Fingerstummeln aus dem Hemdärmel. Mit ihm versucht er seine von Brandnarben verzerrten Lippen voneinander zu lösen.
"Anfangs wollten die Ärzte alles amputieren", erzählt er, "aber meine Eltern haben ihre Zustimmung verweigert." Dennoch waren Gesicht, Oberkörper und Arme so großflächig verbrannt, dass Natoniewski für immer entstellt blieb. 250.000 Euro verlangt der alte Mann als Wiedergutmachung von Deutschland - Geld, das er versehrten Kindern zukommen lassen will.
Doch die Bundesregierung lehnt dies ab, aus Furcht vor milliardenschweren Entschädigungsforderungen in ähnlich gelagerten Fällen. Deren Zahl beläuft sich allein in Polen auf etwa 30.000. Juristisch ist die Angelegenheit äußerst kompliziert. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2006, dass Opfer von Kriegsverbrechen keinen Anspruch auf individuelle Entschädigungsleistungen des deutschen Staats haben (2 BvR 1476/03 - Beschluss vom 15. Februar 2006).
Nationiewski verklagte die Bundesrepublik deshalb vor polnischen Gerichten. Doch alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof erklärten sich für nicht zuständig. Sie begründeten dies mit dem völkerrechtlichen Prinzip der Staatenimmunität. Darauf beruft sich auch die Bundesregierung. "Kein Staat darf vor den Gerichten eines anderen Staats verklagt werden", argumentiert das Auswärtige Amt in Berlin. "Kein Staat steht über einem anderen und darf über ihn zu Gericht sitzen."
Natoniewskis Danziger Anwalt Roman Nowosielski sieht das anders. "Bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit greift der Grundsatz der Staatenimmunität nicht", sagt er und verweist auf "neue Tendenzen im Völkerrecht". Tatsächlich gibt es Präzedenzfälle in Griechenland und Italien, die ihm recht zu geben scheinen. Das Höchste Gericht in Athen urteilte schon im Jahr 2000, dass die Opferfamilien des SS-Massakers von Distomo, das sich im Sommer 1944 ereignete, Anspruch auf Wiedergutmachung durch den deutschen Staat haben.
Greift die Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen?
Erst in letzter Minute stoppte die griechische Regierung damals eine Zwangsvollstreckung gegen deutsches Vermögen in Griechenland. Auch der Oberste Gerichtshof in Rom verurteilte die Bundesrepublik im Oktober 2008 zur Zahlung einer individuellen Entschädigung an neun Opferfamilien des Massakers von Arezzo. In dem Toskana-Städtchen hatten deutsche Truppen im Juni 1944 mehr als 200 Menschen umgebracht, angeblich als Vergeltung für einen Anschlag von Partisanen.
Die Parallelen zur Bluttat im polnischen Szczecyn und zum Fall Natoniewski sind offensichtlich. Auch in Italien sind 10.000 ähnliche Klagen in Vorbereitung, und griechische Opferverbände fordern von Deutschland ebenfalls noch immer eine milliardenschwere Wiedergutmachung. Greift die Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen? Die Bundesregierung hat zur Klärung dieser Grundsatzfrage den Internationalen Gerichtshof in Den Haag angerufen. Dessen Entscheidung steht noch aus.
Vor diesem Hintergrund weigern sich polnische Gerichte bislang, den Fall Natoniewski zu verhandeln. Nun hofft der alte Mann auf Hilfe aus Straßburg. Anwalt Nowosielski macht die ganze Absurdität des Vorgangs deutlich, wenn er sagt: "Wir gehen vor dem Menschenrechtsgerichtshof gegen die polnische Justiz vor, weil sie uns das Klagerecht abspricht. Bekommen wir recht, muss Polen am Ende für deutsche Kriegsverbrechen bezahlen."
Ein Schatten fällt in jedem Fall auf Deutschland und seinen international so oft gelobten Umgang mit der eigenen Vergangenheit. Das Hauptproblem: Die Bundesrepublik hat Nazi-Opfer seit jeher nur selektiv entschädigt. Der jüdische Staat Israel erhielt eine Wiedergutmachung. Später gab es Geld für NS-Verfolgte in westeuropäischen Ländern.
Homosexuelle, Sinti und Roma und Widerstandskämpfer gingen lange Zeit leer aus. Als vorerst letzter Akt flossen mehr als vier Milliarden Euro der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" an ehemalige NS-Zwangsarbeiter vor allem aus Osteuropa. Dem Polen Natoniewski aber konnte der Fonds nicht helfen. Ihn hatten Hitlers Schergen schließlich nicht nach Deutschland verschleppt, sondern vor Ort in die Flammenhölle getrieben.