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Kroatiens Nationalisten wollen Minderheitenrechte beschneiden

M

Momo

Guest
Kroatische Nationalisten demonstrieren gegen die Einführung von serbischen Ortstafeln. Nun wollen sie sogar mit einem Referendum eine Verfassungsänderung erwirken und bekommen dabei massiven Zuspruch aus der Bevölkerung.

Zagreb - Die Nationalisten in Kroatien wollen ein Referendum über die Minderheitenrechte erzwingen. Knapp 700.000 Unterschriften legte eine Bürgerinitiative aus Vukovar am Montag dem Parlamentspräsidenten Josip Leko vor. Dabei sind für eine Volksabstimmung nur 450.000 Unterschriften nötig.

Die sozialdemokratische Regierung unter Ministerpräsident Zoran Milanovic versucht seit September zweisprachige Orts- und Amtsschilder aufzustellen. Dabei stößt sie auf massiven Widerstand in der Bevölkerung. Schon mehrmals entfernten oder zerstörten Unbekannte die serbischsprachigen Schilder.

Die Nationalisten fordern nun ein Referendum über eine Änderung des Minderheitengesetzes. Denn die kroatische Verfassung sieht eine Gleichberechtigung der kyrillischen Schrift vor, wenn mindestens ein Drittel der Ortsbevölkerung serbischstämmig ist. Die nationalistische Bürgerinitiative "Rat für die Verteidigung eines kroatischen Vukovar" unter der Führung von Tomislav Josic versucht nun die Grenze auf 50 Prozent anheben.

Die sozialdemokratische Regierung will jetzt gemeinsam mit der konservativen Opposition HDZ ("Kroatische Demokratische Union") noch vor Jahresende ein Gesetz durchbringen, das Volksabstimmungen über Minderheitenrechte unmöglich macht.
Kroatien: Nationalisten wollen Referendum über Minderheitenrechte - SPIEGEL ONLINE


Sind die 700.000 Kroaten auch Nationalisten, die dafür sind?
 
Der labert hier irgendwas von Beschneiden :lol:
Es geht hier um die Cirilica, und die braucht keine Sau. Jeder kann die Latinica lesen, wir wollen auch nicht unsere Glagoljica in Bosnien einführen oder ?

rechte von Minderheiten sind nicht verhandelbar!!! das wird Milanovic den leuten da schon beibringen.
 
Nur nicht in die Hose pissen. Eu-Mitgliedstaaten haben nebst den Kopenhagener Kriterien die in Art. 2 EUV aufgeführten Werte zu achten (Kroaten hat sich selbst darauf eingelassen):

Art. 2 EUV - europäisches Primärrecht - besagt Folgendes:

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Um EU-Mitglied werden zu können, muss ein Staat gem. Kopenhagener Kriterien drei Bedingungen erfüllen (Glossar) :


  • Politisches Kriterium: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten
  • Wirtschaftliches Kriterium: funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
  • Acquis-Kriterium: Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen (Übernahme des „Acquis communautaire", d. h. des gemeinschaftlichen Besitzstands)

Das Vorgehen kann also mit Art. 2 EUV und den Zielen der EU (Art. 3 EUV) in Konflikt stehen, was bedeutet, dass eine "Verletzung fundamentaler Grundsätze" (7 EUV) im Raum steht. Dies heisst wiederum, dass ein Vertragverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) eingeleitet werden kann, wenn Kroatien nicht spurt.


Wenn Kroatien so weitermacht, ist es zusammenfassend in dreifacher Hinsicht am Arsch:


  1. Potentielle Kollision mit dem Basis-EU-Recht (siehe oben), was ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) und die temporäre Aussetzung von Mitgliedschaftsrechten (Art. 7 EUV) nach sich ziehen kann.
  2. Potentielle Kollision mit Art. 14 EMRK (die EMRK ist für Kroatien seit dem 5/11/1997 in Kraft, ätsch bätsch)
  3. Potentielle Kollision mit Art. 21 GRC (europäische Grundrechtecharta, die gemäss Art. 6 EUV auch ins Recht der Europäischen Union, der ja Kroatien angehört, Einkehr findet)



Have fun.
 
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