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LGBTQIA+-Hass

Gewalt gegen Homosexuelle
Einblick in die Hate-Crime-Szene: "Wollten Pädophile zur Schau stellen"
Ein junger Steirer hat den Telegram-Kanal "Pedohunters Austria" gegründet, unter deren Namen brutal Jagd auf schwule Männer gemacht wurde. Nun will er das wiedergutmachen

An einem Mittwochnachmittag schlüpft Tom in das Lokal der queeren Initiative RosaLila PantherInnen in der Grazer Annenstraße. Ein unauffälliger Mittzwanziger, er lächelt selten. Tom trägt eigentlich einen anderen Namen, seine Anonymisierung machte er zur Bedingung für das Treffen. Der STANDARD kennt seine wahre Identität. Zu dunkler Kleidung trägt er rote Sneaker von New Balance, es sind Schuhe, mit denen radikale Rechte gerne zeigen, wo sie stehen.

Die nächsten eineinhalb Stunden wird Tom von einer Welt erzählen, die im Verborgenen wuchert: Rechtsextremismus in sozialen Netzwerken, von Chatgruppen, in denen sich ein digitaler Mob sammelt und sich zu Straftaten verabredet. Opfer sind schwule Männer, aber auch Heterosexuelle, sagt Tom. Dass viele Menschen in der Umgebung von Graz menschliche Ziele wurden, liegt auch an ihm. Denn er hat im Sommer 2024 selbst ein entsprechendes Netzwerk gegründet und als Administrator fungiert.

Brutale Gewalt
"Pedohunters Austria" nannte Tom die Gruppe, wo sich rasch Gleichgesinnte zusammenrotteten. "Vorbild war ein Russe, ein Neonazi namens Tessak", ein Schwerkrimineller, der 2020 im Gefängnis umgebracht wurde, erzählt Tom. Zu Lebzeiten misshandelte dieser angeblich Pädokriminelle vor laufender Kamera. Die "Pedohunters Austria" eiferten Tessak nach: Sie ermächtigten sich zu brutaler Gewalt unter dem Deckmäntelchen des Kinderschutzes. Wen sie dabei angriffen, ob Pädokriminelle oder nicht, war ihnen gleichgültig. Tom beteuert, er sei damals davon ausgegangen, dass sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren in Österreich verboten wären. Ein "Trugschluss" sei das gewesen.

 
Die Trans-Debatte - in 16 Sekunden

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EuGH-Urteil zu Ungarn als Richtungsweiser
Unter dem vor rund einer Woche abgewählten Langzeitpremier Viktor Orban hatte Ungarn zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit der Europäischen Union. Eine davon betraf das ungarische „Kinderschutzgesetz“ von 2021, im Zuge dessen die Rechte von LGBTQ-Menschen sukzessive eingeschränkt wurden. Die EU-Kommission reichte Vertragsverletzungsklage gegen Budapest ein, am Dienstag wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil verkünden.

Das ungarische Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität in Büchern, Fernsehen und anderen Medien. Sie müssen mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Darüber hinaus wurde jede Art von Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.

Das Gesetz galt als besonderes Anliegen von Orban. Seine Regierung begründete das Gesetzespaket mit dem Bestreben, das „Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt empfangene geschlechtliche Identität“ schützen zu wollen. Kritikerinnen und Kritiker sahen darin dagegen die Bemühung, im EU-Land eine homofeindliche Zensur nach russischem Vorbild einzuführen.

Verstoß auf mehreren Ebenen
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete das Gesetz als „Schande“. Die Kommission reichte Klage ein und beantragte festzustellen, dass Ungarn damit auf mehreren Ebenen gegen EU-Recht verstoßen hat: gegen das Recht in Bezug auf den Binnenmarkt für Dienstleistungen, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gegen mehrere Rechte aus der EU-Grundrechtecharta sowie gegen die „Werte, auf die die EU sich gründet“. 16 Mitgliedsländer, darunter Österreich, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an.

Im Juni des Vorjahres schlug EuGH-Generalanwältin Tamara Capeta vor, der Klage in vollem Umfang stattzugeben. Die fehlende Achtung vor oder Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe seien rote Linien, argumentierte sie. Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für die urteilenden Richter nicht bindend, sie folgen ihnen aber häufig.

Stetige Verschärfung
Auch nach 2021 verschärfte Ungarn seine LGBTQ-Politik weiter: Erst vor einem Jahr segnete das Parlament eine Verfassungsänderung ab, die es der Regierung erlaubt, öffentliche Veranstaltungen der LGBTQ-Gemeinschaft wie Pride-Paraden zu verbieten. Durch das Gesetz können Organisatoren und Teilnehmende der Paraden mit Geldstrafen von bis zu 500 Euro belegt werden. Das Gesetz erlaubt auch den Einsatz von Überwachungstechnologie einschließlich Gesichtserkennung, um Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu identifizieren.

 
Tatverdächtige nach Attacke auf homosexuelles Paar in Wien ausgeforscht
Das Paar wurde vor einem Jahr von Jugendlichen homophob beleidigt und umzingelt. Ein 16-Jähriger soll einen der Männer durch einen Tritt gegen den Kopf schwer verletzt haben

Wien – Die Tat liegt zwar schon ein Jahr zurück, aber Beamte des Ottakringer Kriminalreferats haben sechs Verdächtige nach einer Attacke auf ein homosexuelles Pärchen ausgeforscht, wie die Polizei Wien am Mittwoch berichtete. Im April 2025 waren ein 28-Jähriger und sein Partner von einer Gruppe Jugendlicher homophob beleidigt worden. Die Teenager umzingelten das Paar, ein 16-Jähriger soll dem 28-Jährigen gegen den Kopf getreten und ihn schwer verletzt haben.

Der Mann landete mit einem Schädelbasisbruch wochenlang im Spital. Die beiden Männer waren demnach bereits in der U3 von den Burschen angepöbelt worden. Als sie in Ottakring ausstiegen, wurden sie von der Gruppe bis in die Arnethgasse verfolgt, wo zumindest ein Bursche den damals 28-Jährigen auch physisch attackierte. Erster Anhaltspunkt für die Ermittler waren Videoüberwachungsaufnahmen der Wiener Linien. Der aktführende Beamte sei daraufhin "sehr hartnäckig geblieben" und habe immer wieder Personen zur Einvernahme geladen, bis die Verdächtigen ihm namentlich bekannt wurden, erklärte Polizeisprecherin Julia Schick gegenüber der APA.

Auf freiem Fuß angezeigt
Zwei der Beteiligten sollen gegenüber der Polizei geständig gewesen sein. Alle sechs wurden auf freiem Fuß wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung angezeigt. Bei den Verdächtigen handelt es sich um drei Serben, einen Kroaten und zwei Österreicher. Sie waren damals im Alter zwischen 16 und 17 Jahren. Insbesondere der hauptverdächtige 16-jährige Serbe hätte um die Gefährlichkeit des Fußtritts wissen müssen, sagte Schick, da er einen Kampfsport ausübe. (APA, 29.4.2026)


 
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