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LGBTQIA+-Hass

Gewalt gegen Homosexuelle
Einblick in die Hate-Crime-Szene: "Wollten Pädophile zur Schau stellen"
Ein junger Steirer hat den Telegram-Kanal "Pedohunters Austria" gegründet, unter deren Namen brutal Jagd auf schwule Männer gemacht wurde. Nun will er das wiedergutmachen

An einem Mittwochnachmittag schlüpft Tom in das Lokal der queeren Initiative RosaLila PantherInnen in der Grazer Annenstraße. Ein unauffälliger Mittzwanziger, er lächelt selten. Tom trägt eigentlich einen anderen Namen, seine Anonymisierung machte er zur Bedingung für das Treffen. Der STANDARD kennt seine wahre Identität. Zu dunkler Kleidung trägt er rote Sneaker von New Balance, es sind Schuhe, mit denen radikale Rechte gerne zeigen, wo sie stehen.

Die nächsten eineinhalb Stunden wird Tom von einer Welt erzählen, die im Verborgenen wuchert: Rechtsextremismus in sozialen Netzwerken, von Chatgruppen, in denen sich ein digitaler Mob sammelt und sich zu Straftaten verabredet. Opfer sind schwule Männer, aber auch Heterosexuelle, sagt Tom. Dass viele Menschen in der Umgebung von Graz menschliche Ziele wurden, liegt auch an ihm. Denn er hat im Sommer 2024 selbst ein entsprechendes Netzwerk gegründet und als Administrator fungiert.

Brutale Gewalt
"Pedohunters Austria" nannte Tom die Gruppe, wo sich rasch Gleichgesinnte zusammenrotteten. "Vorbild war ein Russe, ein Neonazi namens Tessak", ein Schwerkrimineller, der 2020 im Gefängnis umgebracht wurde, erzählt Tom. Zu Lebzeiten misshandelte dieser angeblich Pädokriminelle vor laufender Kamera. Die "Pedohunters Austria" eiferten Tessak nach: Sie ermächtigten sich zu brutaler Gewalt unter dem Deckmäntelchen des Kinderschutzes. Wen sie dabei angriffen, ob Pädokriminelle oder nicht, war ihnen gleichgültig. Tom beteuert, er sei damals davon ausgegangen, dass sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren in Österreich verboten wären. Ein "Trugschluss" sei das gewesen.

 
Die Trans-Debatte - in 16 Sekunden

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EuGH-Urteil zu Ungarn als Richtungsweiser
Unter dem vor rund einer Woche abgewählten Langzeitpremier Viktor Orban hatte Ungarn zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit der Europäischen Union. Eine davon betraf das ungarische „Kinderschutzgesetz“ von 2021, im Zuge dessen die Rechte von LGBTQ-Menschen sukzessive eingeschränkt wurden. Die EU-Kommission reichte Vertragsverletzungsklage gegen Budapest ein, am Dienstag wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil verkünden.

Das ungarische Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität in Büchern, Fernsehen und anderen Medien. Sie müssen mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Darüber hinaus wurde jede Art von Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.

Das Gesetz galt als besonderes Anliegen von Orban. Seine Regierung begründete das Gesetzespaket mit dem Bestreben, das „Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt empfangene geschlechtliche Identität“ schützen zu wollen. Kritikerinnen und Kritiker sahen darin dagegen die Bemühung, im EU-Land eine homofeindliche Zensur nach russischem Vorbild einzuführen.

Verstoß auf mehreren Ebenen
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete das Gesetz als „Schande“. Die Kommission reichte Klage ein und beantragte festzustellen, dass Ungarn damit auf mehreren Ebenen gegen EU-Recht verstoßen hat: gegen das Recht in Bezug auf den Binnenmarkt für Dienstleistungen, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gegen mehrere Rechte aus der EU-Grundrechtecharta sowie gegen die „Werte, auf die die EU sich gründet“. 16 Mitgliedsländer, darunter Österreich, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an.

Im Juni des Vorjahres schlug EuGH-Generalanwältin Tamara Capeta vor, der Klage in vollem Umfang stattzugeben. Die fehlende Achtung vor oder Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe seien rote Linien, argumentierte sie. Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für die urteilenden Richter nicht bindend, sie folgen ihnen aber häufig.

Stetige Verschärfung
Auch nach 2021 verschärfte Ungarn seine LGBTQ-Politik weiter: Erst vor einem Jahr segnete das Parlament eine Verfassungsänderung ab, die es der Regierung erlaubt, öffentliche Veranstaltungen der LGBTQ-Gemeinschaft wie Pride-Paraden zu verbieten. Durch das Gesetz können Organisatoren und Teilnehmende der Paraden mit Geldstrafen von bis zu 500 Euro belegt werden. Das Gesetz erlaubt auch den Einsatz von Überwachungstechnologie einschließlich Gesichtserkennung, um Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu identifizieren.

 
Tatverdächtige nach Attacke auf homosexuelles Paar in Wien ausgeforscht
Das Paar wurde vor einem Jahr von Jugendlichen homophob beleidigt und umzingelt. Ein 16-Jähriger soll einen der Männer durch einen Tritt gegen den Kopf schwer verletzt haben

Wien – Die Tat liegt zwar schon ein Jahr zurück, aber Beamte des Ottakringer Kriminalreferats haben sechs Verdächtige nach einer Attacke auf ein homosexuelles Pärchen ausgeforscht, wie die Polizei Wien am Mittwoch berichtete. Im April 2025 waren ein 28-Jähriger und sein Partner von einer Gruppe Jugendlicher homophob beleidigt worden. Die Teenager umzingelten das Paar, ein 16-Jähriger soll dem 28-Jährigen gegen den Kopf getreten und ihn schwer verletzt haben.

Der Mann landete mit einem Schädelbasisbruch wochenlang im Spital. Die beiden Männer waren demnach bereits in der U3 von den Burschen angepöbelt worden. Als sie in Ottakring ausstiegen, wurden sie von der Gruppe bis in die Arnethgasse verfolgt, wo zumindest ein Bursche den damals 28-Jährigen auch physisch attackierte. Erster Anhaltspunkt für die Ermittler waren Videoüberwachungsaufnahmen der Wiener Linien. Der aktführende Beamte sei daraufhin "sehr hartnäckig geblieben" und habe immer wieder Personen zur Einvernahme geladen, bis die Verdächtigen ihm namentlich bekannt wurden, erklärte Polizeisprecherin Julia Schick gegenüber der APA.

Auf freiem Fuß angezeigt
Zwei der Beteiligten sollen gegenüber der Polizei geständig gewesen sein. Alle sechs wurden auf freiem Fuß wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung angezeigt. Bei den Verdächtigen handelt es sich um drei Serben, einen Kroaten und zwei Österreicher. Sie waren damals im Alter zwischen 16 und 17 Jahren. Insbesondere der hauptverdächtige 16-jährige Serbe hätte um die Gefährlichkeit des Fußtritts wissen müssen, sagte Schick, da er einen Kampfsport ausübe. (APA, 29.4.2026)


 
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(y)

Na klar, anscheinend weißt du gar nicht um was es da geht, ein Fehlverhalten im Amt ist eine individuelle Entscheidung und keine Eigenschaft einer ganzen Gruppe. Richter aller Hintergründe wurden in Texas bereits wegen Machtmissbrauchs belangt. Dass sie LGBT ist, hat mit dem Vorfall (dem Handschellen-Ereignis) nichts zu tun, Fehlverhalten kennt keine sexuelle Orientierung, sonst müsstest du bei deinem Judenhasst auch zu der Gruppe gehören.
Man sollte nicht verschweigen, dass sie trotz dieses Vorfalls Pionierarbeit geleistet hat, zum Beispiel mit dem Reflejo Court für Opfer häuslicher Gewalt, oder bist du da auch dafür, weil du ein Putin-Liebhaber bist?. Es ist möglich, ihre fachliche Leistung für die Community zu schätzen und gleichzeitig ihr Fehlverhalten im Gerichtssaal abzulehnen, beides gehört zur Wahrheit, nur liegt dir an der Wahrheit absolut nichts.
 
Leichenfund: Hass auf Homosexuelle mögliches Motiv
Im Fall eines getöteten 29-Jährigen in Langenzersdorf hat sich der mordverdächtige 18-Jährige „vollumfänglich geständig“ gezeigt. Es dürfte sich um ein Hassverbrechen aufgrund der vom Tatverdächtigen vermuteten homosexuellen Orientierung des Opfers handeln.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Gudrun Bischof, dementierte entsprechende Medienberichte und APA-Informationen nicht. „Ob es sich um ein Gewaltverbrechen aufgrund der vermuteten sexuellen Orientierung des Getöteten handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, sagte Bischof Freitagmittag auf APA-Anfrage.

Der 18-Jährige wurde in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert, sagte Polizeisprecher Stefan Loidl. Die Staatsanwaltschaft hat die U-Haft beantragt. Eine Entscheidung darüber soll laut Landesgericht am Samstag fallen.

Die Leiche des 29-jährigen Wieners war am Donnerstag in einem Einfamilienhaus in Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg) entdeckt worden. Bei der Einvernahme durch das Landeskriminalamt zeigte sich der Jugendliche „vollumfänglich geständig“. Laut Medienberichten soll der mordverdächtige 18-jährige Kampfsportler zur sogenannten Pedo-Hunter-Szene zählen, die überwiegend Homosexuellen fälschlicherweise Pädophilie unterstellt und Gewalt gegen sie ausübt.

 
Wollen wir zusehen, wie in Österreich Schwule gejagt und getötet werden?
Die brutale "Pedohunter"-Szene ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Aufschrei nach dem mutmaßlich ersten Mord blieb bislang aus. Das ist fatal

Sie freuen sich auf einen aufregenden, womöglich romantischen Abend. Wenige Stunden später sind Sie schwer verletzt oder tot. Das ist für schwule und bisexuelle Männer in Österreich zurzeit eine reale Gefahr; für Frauen ohnehin.

Österreichweit hat sich in den vergangenen Jahren eine gefährliche Szene etabliert, die überwiegend Jagd auf Homosexuelle macht. Als Ausrede behaupten manche ihrer Proponenten, sie gingen gegen Pädokriminelle vor. Auch das wäre kriminelle Selbstjustiz, ist aber ohnehin falsch. Bei den dutzenden Fällen österreichweit hat die Justiz kein einziges Verfahren gegen Opfer wegen des Verdachts auf Pädokriminalität eingeleitet. Vielmehr ergibt sich das aus der uralten Verleumdung von schwulen Männern, sie würden junge Burschen verführen.

Ein Job für Bereichssprecher
Jetzt ist mutmaßlich erstmals ein Mord durch einen "Pedohunter" begangen worden. Der 28-jährige A. wurde in Langenzersdorf von einer 18-jährigen Internetbekanntschaft getötet, offenbar mit bloßen Händen. Die Reaktion der Öffentlichkeit ist extrem verhalten. Zu Wort meldeten sich die für queere Themen zuständigen Bereichssprecher von SPÖ und Grünen. Keine Klubobleute, keine Minister, keine Landeshauptleute. Von Neos, ÖVP, FPÖ war, zumindest per Presseaussendung, gar nichts zu vernehmen.

 
Wollen wir zusehen, wie in Österreich Schwule gejagt und getötet werden?
Die brutale "Pedohunter"-Szene ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Aufschrei nach dem mutmaßlich ersten Mord blieb bislang aus. Das ist fatal

Sie freuen sich auf einen aufregenden, womöglich romantischen Abend. Wenige Stunden später sind Sie schwer verletzt oder tot. Das ist für schwule und bisexuelle Männer in Österreich zurzeit eine reale Gefahr; für Frauen ohnehin.

Österreichweit hat sich in den vergangenen Jahren eine gefährliche Szene etabliert, die überwiegend Jagd auf Homosexuelle macht. Als Ausrede behaupten manche ihrer Proponenten, sie gingen gegen Pädokriminelle vor. Auch das wäre kriminelle Selbstjustiz, ist aber ohnehin falsch. Bei den dutzenden Fällen österreichweit hat die Justiz kein einziges Verfahren gegen Opfer wegen des Verdachts auf Pädokriminalität eingeleitet. Vielmehr ergibt sich das aus der uralten Verleumdung von schwulen Männern, sie würden junge Burschen verführen.

Ein Job für Bereichssprecher
Jetzt ist mutmaßlich erstmals ein Mord durch einen "Pedohunter" begangen worden. Der 28-jährige A. wurde in Langenzersdorf von einer 18-jährigen Internetbekanntschaft getötet, offenbar mit bloßen Händen. Die Reaktion der Öffentlichkeit ist extrem verhalten. Zu Wort meldeten sich die für queere Themen zuständigen Bereichssprecher von SPÖ und Grünen. Keine Klubobleute, keine Minister, keine Landeshauptleute. Von Neos, ÖVP, FPÖ war, zumindest per Presseaussendung, gar nichts zu vernehmen.

Dieses Thema wie alle derartige Themen sind schwere Last.
Letztendlich gefühlstechnisch gefällt es mir auch nicht, wenn Leute nicht hetero sind, aber ich würde nie jemanden dafür anklagen oder gar anfassen.
Die extremere Version , also zbs. Transmenschen, für die habe ich nach reiflicher Überlegung nur noch Mitleid, da sie wohl im Ursprung absolut unglücklich mit ihrere Situation sein müssen. Wer von uns würde sich operieren lassen und zbs. Geschlechtsteil weg oder dranmachen lassen..... :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: wenn du so weit gehts, dann MUSST du komplett unglücklich sein.......gäbe es also die Möglichkeit beim Gesicht, würden ähnliche Psychen (also "Seelen") sich ein anderes Gesicht machen lassen- also vollkommen anders......dann hätte ein Schwarzer auf einmal ein weisses Gesicht am Körper dran und umgekehrt.......das muß man sich mal vorstellen, was in einem Menschen vorgehen muß, wenn er solche Schritte geht oder gehen will. Ichj denke die müssen sehr sehr unglücklich sein und versuchen diesen ZUstand durch übersteigertes Auftreten und Erscheinen zu übertünchen.
Wie gesagt, Mitleid.
Selbstjustiz diesbezüglich ist absolut unakzeptabel und müßte ganz restriktiv geahndet werden.
Ich denke auch, das das kein östereich-spezifisches Problem ist.
 
LGBTIQ-Rechte sind Teil der europäischen Identität
Der EuGH stellt klar: Die Stigmatisierung queerer Menschen verletzt die Grundwerte der EU – und widerspricht ihrer pluralistischen Identität

Ungarn hat mit dem "Gesetz Nr. LXXIX von 2021 über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zur Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern" verschiedene Änderungen seines nationalen Rechts vorgenommen. Diese Änderungen sollten nach den Angaben Ungarns dem Schutz Minderjähriger dienen. Das Gesetz sieht unter anderem Verbote und Einschränkungen des Zugangs zu Inhalten vor, die "Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität" darstellen oder vermitteln.

Das Gesetz erinnert damit an den berüchtigten § 220 des österreichischen Strafgesetzbuchs, der von 1971 bis 1997, damals in ganz Europa (bis auf Finnland) einzigartig, das öffentliche Gutheißen von "Widernatürlicher Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts oder mit Tieren" mit Gefängnis bis zu einem halben Jahr bedrohte.

Sehr seltene Plenarentscheidung
Die EU-Kommission hat gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, woraufhin der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), in sehr seltener Vollbesetzung aller 27 Richter:innen (Plenum), am 21. April dieses Jahres ein historisches Urteil gefällt hat (Kommission/Ungarn C-769/22).

 
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