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Mohammed und die Steinigung

  • Ersteller Ersteller Lucky Luke
  • Erstellt am Erstellt am
solang einige oder besser viele menschen es nicht raffen die religion nie über ein menschenleben zu stellen solang werden diese religionen nichts wert sein und die bücher nichtmal das papier auf dem sie geschrieben worden!!
 
Auf drei Kriterien lässt sich der Tatbestand der Beleidigung bestimmen:

1. die unwahre Tatsachenbehauptung
2. Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung die eine Ehrverletzung darstellt
3. ausreichend schwerwiegend

Der fragliche Satz von Gugica lautet wie folgt:

"Ist eigentlich einem von euch nicht mal in denn sinn gekommen das Religionen nichts anderes sind als erfindungen von vollgekifften ziegenvergewaltigern???"

zu 1. Unwahre Tatsachenbehauptung:
"..vollgekifften ziegenvergewaltigern"

zu 2. Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung die eine Ehrverletzung darstellt:
"..das Religionen nichts anderes sind als erfindungen von vollgekifften ziegenvergewaltigern???"

zu 3. ausreichend schwerwiegend:
"..das Religionen nichts anderes sind als erfindungen von vollgekifften ziegenvergewaltigern???

Die fragliche Aussage erfüllt also die Bedingungen des Tatbestandes der Beleidigung.

Jetzt wäre noch zu bestimmen ob diese Art Beleidigung nach dem Regelkatalog untersagt ist bzw. als verwarnungsgrund betrachtet wird:

Nach § 1.1 des Regelkatalogs ist die "Diffamierung und Beleidigung von Menschen anderer Religionen" als verwarnungsgrund aufgeführt.

Dem könnte der Beschuldigte entgegen halten (was er tut) das es sich bei der fraglichen Aussage nicht um eine solche handelt die nach § 1.1. wie aufgeführt als verwarnungswürdig eingestuft ist. Diese Ansicht ist jedoch mit dem Hinweis zurückzuweisen dass die fragliche Aussage wie folgt lautet: "..das Religionen nichts anderes sind als erfindungen von vollgekifften ziegenvergewaltigern" Wenn man religiöse Menschen nicht diffamiert und beleidigt in dem man behauptet das ihre Religion "eine Erfindung von vollgekifften ziegenvergewaltigern" ist, dann wird die Regelung in § 1.1 ad absurdum geführt und sollte aus dem Regelkatalog gestrichen werden. Denn was sonst ist als Beleidigung von Menschen anderer Religionen aufzufassen, wenn nicht diese Diffamierung ("erfindung vollgekiffte Ziegenvergewaltigern") ohne jegliche Grundlage.

Gugica ist demzufolge durchaus zu verwarnen. Das es sich bei Gugica um einen Admin handelt ist für die Bemessung des Vergehens als erschwerend zu werten.

MfG

Braveheart
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muss ich dem Heini da oben mal ausnahmsweise Recht geben! :rolleyes: :iconbiggrin:
 
HALLO....wo hab ich denn da bitte gegen die regeln verstoßen???

Ist etwa eine EXISTENTE PERSON gleichzusetzen mit einer RELIGION???

Auch wenn ich Religionen Hasse, so weiß ich trotzdem das eine Religion nicht das gleiche ist wie eine Person!!!

Und nsoweit ich weiß ist es nicht verboten personen zu beleidigen solange man weder dessen gesamte Ethnie noch dessen Familie in die beleidigung "einarbeitet"!!!

Leute...nur weil ihr euch angepisst fühlt, weil ihr seht das ich die wahrheit sage, braucht ihr nicht nach einer willkürlichen verwarnung zu lechtsen!!!

Ich sage nur:
http://www.balkanforum.info/showthread.php?p=443097#post443097

Keinen Bock das alles jetzt nochmal hier reinzuschreiben!
 
Auf drei Kriterien lässt sich der Tatbestand der Beleidigung bestimmen:

1. die unwahre Tatsachenbehauptung
2. Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung die eine Ehrverletzung darstellt
3. ausreichend schwerwiegend

Der fragliche Satz von Gugica lautet wie folgt:

"Ist eigentlich einem von euch nicht mal in denn sinn gekommen das Religionen nichts anderes sind als erfindungen von vollgekifften ziegenvergewaltigern???"

zu 1. Unwahre Tatsachenbehauptung:
"..vollgekifften ziegenvergewaltigern"

zu 2. Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung die eine Ehrverletzung darstellt:
"..das Religionen nichts anderes sind als erfindungen von vollgekifften ziegenvergewaltigern???"

zu 3. ausreichend schwerwiegend:
"..das Religionen nichts anderes sind als erfindungen von vollgekifften ziegenvergewaltigern???

Die fragliche Aussage erfüllt also die Bedingungen des Tatbestandes der Beleidigung.

Jetzt wäre noch zu bestimmen ob diese Art Beleidigung nach dem Regelkatalog untersagt ist bzw. als verwarnungsgrund betrachtet wird:

Nach § 1.1 des Regelkatalogs ist die "Diffamierung und Beleidigung von Menschen anderer Religionen" als verwarnungsgrund aufgeführt.

Dem könnte der Beschuldigte entgegen halten (was er tut) das es sich bei der fraglichen Aussage nicht um eine solche handelt die nach § 1.1. wie aufgeführt als verwarnungswürdig eingestuft ist. Diese Ansicht ist jedoch mit dem Hinweis zurückzuweisen dass die fragliche Aussage wie folgt lautet: "..das Religionen nichts anderes sind als erfindungen von vollgekifften ziegenvergewaltigern" Wenn man religiöse Menschen nicht diffamiert und beleidigt in dem man behauptet das ihre Religion "eine Erfindung von vollgekifften ziegenvergewaltigern" ist, dann wird die Regelung in § 1.1 ad absurdum geführt und sollte aus dem Regelkatalog gestrichen werden. Denn was sonst ist als Beleidigung von Menschen anderer Religionen aufzufassen, wenn nicht diese Diffamierung ("erfindung vollgekiffte Ziegenvergewaltigern") ohne jegliche Grundlage.

Gugica ist demzufolge durchaus zu verwarnen. Das es sich bei Gugica um einen Admin handelt ist für die Bemessung des Vergehens als erschwerend zu werten.

MfG

Braveheart


So...zu deinem ersten punkt:
"unwahre Tatsachenbehauptung"

Woher willst du denn das wissen bitteschön???
Wars du dabei???
Bist du danebengessen???
Genauso kann natürlich ich eine falsche aussage gemacht haben, aber beweise DU erstmal das es NICHT so war wie ich es geschrieben hab!!!


Punkt zwei:
"Ehrverletzung"

Wenn du, und die anderen religionsanhänger, euch angepisst fühlen ist das doch nicht mein problem!
Du fühlst dich auch angepisst wenn jemand sagt das das Kosovo serbisches staatsgebiet ist...es kozt dich an, aber es ist dennoch fakt!!!
Fakt ist genauso das Religionen für nichts gut sind und das es eine spinnerei von voll**** (weist ja was hier kommt)

Punkt drei:
"ausreichend Schwerwiegend"

Jetzt erklär mir erstmal wen ich damit in erster linie beleidigt hab!
Und komm mir nicht mit irgendwelchen spinnereien vonwegen "die gläubigen weil du..."
Les dir nochmal WORT WÖRTLICH durch WAS ich geschrieben hab und sag mir WEN ich beleidigt hab!!!
Wenn du DIESE frage (punkt drei) RICHTIG beantwortet hast, dann können wir gerne weiterdiskutieren!


und zu deiner Signatur...du bist nicht Blöd...du tust nur gerne so :wink:
 
Kürzen wir doch deinen Text einfach auf folgendes:

Ich bin Admin, ich mach was ich will, ich kann mir alles erlauben! :rolleyes:
 
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