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Mordanschlag von Solingen

1993 war das jahr der feigen brandanschläge (mölln,solingen,sivas).
mögen sie in frieden ruhen,Allah rahmet eylesin.
hoffe nur das die täter irgendwann selbst mal so qualvoll sterben.
 
daran erinnere ich mich noch sehr gut. es gab eine ganze reihe anschläge und verfolgung auf ausländer....kein wunder bei den laschen urteilen.

Das hat nichts damit zu tun, Allissa. In den USA gibt es auch die Todesstrafe, trotzdem tragen sich dort die perversesten Verbrechen zu. Härtere Strafen sind, wissenschaftlich erwiesen wohlgemerkt, keine Abschreckung und sie bekämpfen auch nicht die Ursachen solcher Verbrechen.
 
nein. 15 Jahre und dann Sicherheitsverwahrung
tja da mache ich mir schon die mühe es zu verlinken und du kommst mit deiner eigenen falschen interpretation. 15 jahre gilt für zeitige, also nicht-lebenslange freiheitsstrafen, da steht doch eindeutig:
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre.
Laut einer Erhebung des Bundesjustizministeriums für alle Länder (1998) beträgt die durchschnittliche Haftzeit der lebenslangen Freiheitsstrafe im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre
...
Zwischen 1996 und 2000 wurden aus der JVA Straubing (nur von dort gibt es hierüber Daten) 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer).
Die durchschnittliche Haftzeit zu „lebenslänglich“ Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre.
....und wenn überhaupt, dann heißt es "sicherungsverwahrung" :toothy2:
 
Das hat nichts damit zu tun, Allissa. In den USA gibt es auch die Todesstrafe, trotzdem tragen sich dort die perversesten Verbrechen zu.
in den usa ja, aber in anderen ländern aus zb dem asiatischen raum wirken radikale strafen sehr wohl

Härtere Strafen sind, wissenschaftlich erwiesen wohlgemerkt, keine Abschreckung und sie bekämpfen auch nicht die Ursachen solcher Verbrechen.
hast du einen quellennachweis dazu, das würde mich interessieren.... naja die rechtsprechung kann auch nicht ursachen bekämpfen
 
Die härteste Strafe im Deutschen Strafrecht ist die lebenslange Freiheitsstrafe. Allerdings bedeutet “lebenslänglich” heute nicht mehr, dass ein Verurteilter bis zu seinem Tode in Haft sitzt. Ein Verurteilter kann die Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von 15 Jahren Haft beantragen. Wird diese abgelehnt, kann er alle zwei Jahre einen neuen Antrag stellen.


Ist bei dem Verurteilten die “besondere Schwere der Schuld” bei der Verurteilung festgestellt worden, ist eine Aussetzung nach 15 Jahren auch bei bester Führung und Sozialprognose ausgeschlossen. Dem Verurteilten bleibt nur die Möglichkeit nach Ablehnung alle zwei Jahre einen neuen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zu stellen.
 
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