Habe beiläufig gelesen, dass die Einbürgerungsgesetze in Albanien geändert wurden / werden sollen. Albanien wendet sich damit vom ius sanguinis (Abstammungsprinzip) zum ius solis (Geburtsortsprinzip) ab. Kurzum: Die albanische Staatsbürgerschaft erwirbt, wer in Albanien geboren wurde. Ich kenne die rechtlichen Vorbehalte nicht (wahrscheinlich muss man sich mindestens legal in Albanien aufhalten), aber eine durchaus explosive Kombination in Zusammenhang mit den jährlich bis zu 36'000 Asylbewerbern, die bis zur Abwicklung ihres in Italien (!) gestellten Antrags in Albanien verbleiben werden.