FloKrass
Dvoglavi orao
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Es gibt keine Gesetzeslage zur Abberufung, nur die Tatsache, dass diese möglich ist. Die 50+1 - Regelung wurde vor wenigen Wochen definiert.
Albaner boykottieren regelmäßig irgendwas, ich vermute, dass es durchaus seine Berechtigung hat, so vorzugehen, auch wenn man kein Albaner ist.
Selbstverständlich ist das geregelt. Laut §72 Abs.3 des Gesetzes für die lokale Selbstverwaltung wird von einer Mehrheit der registrierten Bürger gesprochen, die Notwendig ist neu Wahlen auszurufen. Eine Mehrheit liegt logischerweise bei 50% + 1 Stimme. Die hat man nicht erreicht also bleiben die Bürgermeister im Amt. Die LS hat den Braten gerochen, dass sie diese Mehrheit unter den Serben nicht organisieren kann und deshalb ist sie der Abstimmung fern geblieben und kann sich jetzt auf irgendwelche Unregelmäßigkeiten berufen, statt sich mit der Tatsache auseianderzusetzen, dass sie keine Mehrheit organisieren kann.
PS. In §72 Abs. 2 des selben Gesetzes heißt es, dass 20% der registrierten Bürger eine Initiative ergreifen können, um eine Absetzung zu organisieren. Die Wurde im ersten Durchgang geschaftt. Den letzten Schritt bis zur Ausrufung der Wahlen hat man aber nicht geschafft. Das Gesetz ist sehr eindeutig und da gibt es keinen Raum für eine andere Interpretation. Bitte das Gesetz genau lesen.