Du schreckst auch vor keiner Lüge zurück um deine Terroristen zu schützen!Du schreibst doch im Minutentakt zurück. Lies dir die Fusszeile von Axer durch. Im Krieg 1998 kam es zum Massenexodus und Massenmord mit dem Ziel zur ethnischen Säuberung. Die Kriterien für einen Genozid sind erfüllt.
IV. Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Oktober 1998 (Az.: 22 BA 94.34252):
"Die den Klägern in der Ladung zur mündlichen Verhandlung angegebenen Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 6. Mai, 8. Juni und 13. Juli 1998 lassen einen Rückschluss auf eine Gruppenverfolgung ethnischer Albaner aus dem Kosovo nicht zu. Nicht einmal eine regionale Gruppenverfolgung, die allen ethnischen Albanern aus einem bestimmten Teilgebiet des Kosovo gilt, lässt sich mit hinreichender Sicherheit feststellen. Das gewaltsame Vorgehen des jugoslawischen Militärs und der Polizei seit Februar 1998 bezog sich auf separatistische Aktivitäten und ist kein Beleg für eine Verfolgung der gesamten ethnischen Gruppe der Albaner aus dem Kosovo oder einem Teilgebiet desselben. Es handelte sich bei den jugoslawischen Gewaltaktionen und Gewaltexzessen seit Februar 1998 um ein selektives gewaltsames Vorgehen gegen die militärische Untergrundbewegung (insbesondere der UCK) und deren Umfeld in deren Operationsgebieten. (...) Ein staatliches Verfolgungsprogramm, das sich auf die gesamte ethnische Gruppe der Albaner bezieht, besteht nach wie vor nicht."