FloKrass
Dvoglavi orao
Ich glaube die internationalen Haftbefehle haben gar keine rechtliche Wirkung, wie auch, wer aber Auslieferungsabkommen untereinander hat der vollstreckt das
Eben. Der Haftbefehl führt nicht direkt zur Auslieferung, deshalb schrieb ich auch von bilateralen Auslieferungsabkommen, die die internationalen Haftbefehle zur Wirkung bringen. Serbien und Frankreich haben ein solches Übereinkommen. Serbien hat heute bereits ein Auslieferungsgesuch an die französischen Behörden gestellt, welches von der französischen Staatsanwaltschaft geprüft wird. Ich bin mir allerdings sehr sicher, dass auch die franz. Staatsanwaltschaft zu der rechtlichen Einschätzung kommen wird, dass der serbische Haftbefehl gegen die Entscheidungen des ICTY verstößt und so fallen gelassen wird.