Schutz für wehrfähige Ukrainer wird eingeschränkt
Wehrfähige Männer aus der Ukraine sollen sich einem Einsatz im Krieg gegen Russland künftig schwerer entziehen können und nach dem Willen der Mitgliedsländer nicht mehr so einfach Zuflucht in der EU finden. Darauf einigten sich die EU-Staaten heute.
Es sollen dann nur noch diejenigen von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine geleistet haben oder freigestellt sind, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Die grundsätzliche Einigung soll in den kommenden Wochen formal beschlossen werden.
Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln wären davon besonders wehrfähige Männer zwischen 23 und 60 Jahren betroffen. Sie unterliegen in der Ukraine einem Ausreiseverbot. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
Regelung nicht rückwirkend
Die Änderung würde nur bei Männern Anwendung finden, die neu in die EU kommen. Nach Willen der EU bleibt ihnen künftig nur die Möglichkeit eines Asylantrags, sie hätten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.
Wehrfähige Männer aus der Ukraine sollen sich einem Einsatz im Krieg gegen Russland künftig schwerer entziehen können und nach dem Willen der Mitgliedsländer nicht mehr so einfach Zuflucht in der EU finden. Darauf einigten sich die EU-Staaten heute.
Es sollen dann nur noch diejenigen von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine geleistet haben oder freigestellt sind, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Die grundsätzliche Einigung soll in den kommenden Wochen formal beschlossen werden.
Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln wären davon besonders wehrfähige Männer zwischen 23 und 60 Jahren betroffen. Sie unterliegen in der Ukraine einem Ausreiseverbot. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
Regelung nicht rückwirkend
Die Änderung würde nur bei Männern Anwendung finden, die neu in die EU kommen. Nach Willen der EU bleibt ihnen künftig nur die Möglichkeit eines Asylantrags, sie hätten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.