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Nachrichten aus Europa

Kein Schutzstatus mehr für wehrfähige Ukrainer
Wehrpflichtige Männer sind in Zukunft vom besonderen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine ausgenommen: Der Rat der EU-Länder nahm eine entsprechende Entscheidung heute in Brüssel formell an.

Vorübergehender Schutz soll „nur denjenigen gewährt werden, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen“. Mit der Regelung wird der generelle vorübergehende Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 verlängert.

Ausnahmen etwa für Alleinerziehende
Die Entscheidung wird laut Angaben aus dem Rat heute oder morgen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Sie orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: In der Ukraine unterliegen Männer zwischen 18 und 60 Jahren der Wehrpflicht.

Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren gilt ein Ausreiseverbot. Ausnahmen gelten etwa für Alleinerziehende oder Väter von mehreren minderjährigen Kindern oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Ausnahmen sollen auch in der EU gelten. Die neue Regelung gilt laut Rat ausschließlich für neue Antragsteller.

 
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