Kroatien:
NS-Symbole (Nationalsozialismus, Deutschland)
Beispiele: Hakenkreuz, SS-Runen, Hitlergruß.
Status: Verboten. Klar durch das Strafgesetzbuch untersagt.
Rechtsgrundlage: Artikel 325 des kroatischen Strafgesetzbuches: Verbot der Verherrlichung faschistischer Regime und der Aufruf zu Hass oder Gewalt.
Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Ustascha-Gruß: „Za dom spremni“
Wörtlich: „Für die Heimat bereit“ – offizieller Gruß des faschistischen Ustascha-Regimes unter Ante Pavelić (WWII).
Status: Nicht gesetzlich explizit verboten, aber:
In vielen Urteilen als verfassungswidrig oder verhetzend eingestuft.
Der Verfassungsgerichtshof und mehrere Gerichte haben seinen Gebrauch in der Öffentlichkeit (z. B. auf Denkmälern, T-Shirts, bei Fußballspielen) mehrfach als „verfassungswidrig und beleidigend“ bewertet.
Konsequenzen: In der Praxis kommt es zu Geldstrafen oder gerichtlichen Verfahren.
Besonders problematisch, wenn auf T-Shirts, bei Konzerten (z. B. Marko Perković "Thompson"), bei Fußballfans oder politischen Veranstaltungen.
3. Symbole des Ustascha-Regimes
U-Zeichen, Wappen des NDH (mit weißem Feld beginnend), Bilder von Ante Pavelić.
Status: Wie beim Gruß – nicht explizit gesetzlich verboten, aber unterliegt oft juristischer Sanktionierung, vor allem wenn damit Hass, Gewalt oder Diskriminierung
Serbien:
1. Ustascha-Symbole und -Grüße (kroatisch-faschistisch, WWII)
Beispiel: „Za dom spremni“ („Für die Heimat bereit“) – der faschistische Gruß der Ustascha.
In Serbien: Streng verboten und strafrechtlich relevant. Wird als neonazistisch eingestuft und als direkte Provokation gesehen.
Konsequenzen: Es gab Festnahmen, insbesondere bei Fußballspielen oder politischen Demonstrationen.
2. Nazi-Symbole allgemein
Hakenkreuz, SS-Runen, Hitlergrüße usw.
Status: Wie in den meisten europäischen Ländern: verboten oder strafbar im Kontext von öffentlicher Verherrlichung.
Rechtsgrundlage: Serbiens Strafgesetzbuch (§387) stellt die Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials sowie das Leugnen von Kriegsverbrechen unter Strafe.
3. Symbole von verbotenen Organisationen
Etwa IS/Daesh-Symbole, radikale islamistische Propaganda oder extreme serbisch-nationalistische Parolen, die zum Hass aufstacheln.
Auch Symbole von Organisationen, die von Gerichten verboten wurden (z. B. gewisse paramilitärische Gruppen), sind illegal.
1. Cetnik-Symbole und -Rufe
Slogan: „Za kralja i otadzbinu“ („Für den König und das Vaterland“) oder „Srbi svi i svuda“ („Serben, alle und überall“)
Nicht ausdrücklich verboten, aber stark umstritten. Wird teils bei Nationalisten verwendet.
In Bosnien oder Kroatien gelten diese Symbole als provokativ oder sogar als Hassrede.
2. Drei-Finger-Gruß
Symbol des serbischen Nationalismus.
Nicht verboten, aber international oft als provokant empfunden, besonders im Kontext von Kosovo, Bosnien oder Kroatien.
Fußballfans, vor allem aus Kroatien oder Bosnien, wurden wegen Ustascha-Parolen oder -Symbolen in Serbien festgenommen und teils verurteilt (z. B. 30 Tage Haft oder Geldstrafen).
2022: Ein kroatischer Fan wurde am serbischen Grenzübergang festgenommen, weil er ein Ustascha-Tattoo hatte.
In einzelnen Fällen kam es auch zu Ausweisungen, wenn ausländische Staatsbürger strafbare Symbole trugen.