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Namen ändern in der Schweiz

In Österreich ist es so, dass man den Namen (ohne wichtigen Grund) ändern kann, wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt. Du hast die schweizerische noch nicht, oder? Vielleicht ist es in der Schweiz ähnlich;)

Doch, die schweizerische habe ich nun seit über 5 Jahren. Ich kenne einfach keine konkreten Beispiele. Auf der Seite steht man braucht einen wichtigen Grund damit das angenommen wird. Nun ist halt die Frage was sie unter "wichtig" verstehen.
 
Ich bin Mazedonier mit Mazedonischem Pass und das seit über 30 Jahren und ich bleib dabei....

Alles andere ist jedem selbst überlassen....

PS: Ich bin kein Schweizer und ich will auch keiner sein. Irgendwann werden auch unsere verdammten Staaten in der EU sein und dann gibt es sowieso keine Grenzen mehr....

Ich stehe zu meiner Herkunft auch wenn ich hier die meiste Zeit meines Lebens verbracht habe.....und das andere ist eben jedem selbst überlassen...

PPS: Ich finds lächerlich, dass ihr euch die "IC"s wegmachen lässt.......seid stolz auf eure Serbokroatische Herkunft und lasst euch nicht untermachen von den "Hiesigen".....nichts für ungut Baader.
Wer sagt denn das Baader solche komplexe plagen, vielleicht will er nur nach irgend einer beruehmheit benannt werden z.B. John Travolta oder 50Cent^^
 
Doch, die schweizerische habe ich nun seit über 5 Jahren. Ich kenne einfach keine konkreten Beispiele. Auf der Seite steht man braucht einen wichtigen Grund damit das angenommen wird. Nun ist halt die Frage was sie unter "wichtig" verstehen.


Dann musst du sehr wahrscheinlich zum Pschychiater um ein Gutachten zu holen...:-k:-k
 
Hier die Voraussetzungen für Österreich:

Voraussetzungen der Bewilligung

NÄG § 2 (1) Ein Grund für die Änderung des Familiennamens liegt vor,
wenn
1. der bisherige Familienname lächerlich oder anstößig wirkt;
2. der bisherige Familienname schwer auszusprechen oder zu
schreiben ist;
3. der Antragsteller ausländischer Herkunft ist und einen
Familiennamen erhalten will, der ihm die Einordnung im Inland
erleichtert und der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt wird;
4. der Antragsteller den Familiennamen erhalten will, den er bisher
in gutem Glauben, dazu berechtigt zu sein, geführt hat;
5. der Antragsteller einen Familiennamen erhalten will, den er
früher zu Recht geführt hat;
6. die Vor- und Familiennamen sowie der Tag der Geburt des
Antragstellers mit den entsprechenden Daten einer anderen Person
derart übereinstimmen, daß es zu Verwechslungen der Personen
kommen kann;
7. der Antragsteller einen Familiennamen erhalten will, den er
durch eine befristete namensrechtliche Rechtshandlung erlangt
hätte, jedoch die rechtzeitige Rechtshandlung ohne sein
Verschulden oder bloß mit einem minderen Grad hievon unterlassen
hat, oder der Antragsteller einen Doppelnamen nach § 93 Abs. 2
ABGB wünscht oder bereits zu führen hat und den gemeinsamen
Familiennamen ohne Voran- oder Nachstellung seines früheren
Familiennamens führen will;
8. der Antragsteller den Familiennamen seiner Eltern oder eines
Elternteils erhalten will oder der Antragsteller den
Familiennamen einer Person erhalten will, von der er seinen
Familiennamen abgeleitet hat und deren Familienname geändert
worden ist oder dessen Änderung beantragt ist;
9. der minderjährige Antragsteller den Familiennamen der Person
erhalten soll, der die Obsorge für ihn zukommt oder in deren
Pflege er sich befindet und das Pflegeverhältnis nicht nur für
kurze Zeit beabsichtigt ist;
10. der Antragsteller glaubhaft macht, daß die Änderung des
Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in
wirtschaftlicher Hinsicht oder in seinen sozialen Beziehungen zu
vermeiden und diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet
werden können;

11. der Antragsteller aus sonstigen Gründen einen anderen
Familiennamen wünscht.


Hier ein Artikel aus Aargau:

Vereinfachte Namensänderung für Eingebürgerte - das fordert der Verein Secondo Plus - swissinfo
 
Kenne einen/eine das hat sich umoperieren lassen, heisst Pimmel ab Muschi ran und hat sich auch einfach nur ein A an den Namen hängen lassen um es zu verweiblichen und hat dafür 4000 Euro geblecht ^^
 
Kenne einen/eine das hat sich umoperieren lassen, heisst Pimmel ab Muschi ran und hat sich auch einfach nur ein A an den Namen hängen lassen um es zu verweiblichen und hat dafür 4000 Euro geblecht ^^

Schön dass du solche Leute kennst, leider hilft mir das nicht weiter! :D
 
Yo, hab sie sogar gefunden.

Da steht dass man einen wichtigen Grund dafür braucht. Ein leichteres Durchkommen im Leben wenn ich keinen -ic Namen mehr habe zählt wohl nicht, oder? :(

Als Ausländer diskriminiert, herabwürdigende ethnische Bezeichnungen, durch Vorurteile schwierigkeiten einen Job,
Wohnung, etc. zu finden, kann auf die Psyche einschlagen wegen all den negativ behafteten Ruf der "Jugos" und so.........

Solche Sachen aufzählen, dann könnte es klappen sogar komplett den Namen zu ändern z.B. Hans-Ueli Rüdisüli ;)
 
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