[FONT=Arial, Arial, Helvetica]Was bedeuten Halbmond und Stern auf der türkischen Flagge?
Für die Herkunft von Mondsichel und Stern gibt es verschiedene Deutungen,
u.a. sollen diese Symbole nach der Eroberung Konstantinopels (heute Istanbul) übernommen worden sein.
Eine Legende zufolge, versuchte das Heer König Philipps von Makedonien die Stadt Byzanz (heute Istanbul) im Jahre 339 v. Chr. einzunehmen. Die Soldaten sollten während der Nacht die Stadtmauern überklettern. Aber der aufgehende Mond leuchtete so hell, daß man die Soldaten entdeckte und die Stadt gerettet werden konnte. Von da an verwendete Byzanz den aufgehenden Mond als Emblem.
Eine andere Legende beschreibt einen Traum Sultan Osman I. , dem Gründer und ersten Herrscher des Osmanischen Reiches, der gegen Ende des 13. Jahrhunderts in das Gebiet einfiel, das heute die Türkei ist. Er träumte von einem riesigen aufgehende Mond, der über der ganzen Welt schien. Er hielt diesen Traum für ein günstiges Omen und nahm daher den byzantinischen Halbmond als sein Symbol an.
Der Stern in der Flagge könnte der Morgenstern sein, der im Koran erwähnt ist, oder auch ein Symbol für das Christentum, das der Halbmondflagge Konstantinopels (heute Istanbul) durch den römischen Kaiser Konstantin hinzugefügt worden war.
Die heutige Form der Nationalflagge der Türkischen Republik wurde in einem Gesetz vom 29. Mai 1936 festgelegt. Die "Türk bayrağı tüzüğü", welche am 17. März 1985 in der Resmi Gazetei (vergl. mit Bundesgesetzblatt) veröffentlicht wurde, legte die Formen, Abmessungen, Farben, Stoffe, Nutzung in öffentlichen Einrichtungen, Flaggenparade, usw. aller in der Türkischen Republik zu nutzenden Fahnen fest.
Danach wird an nationalen oder religiösen Feiertagen die Flagge bei Sonnenaufgang gehisst und am Ende des Feiertages bei Sonnenuntergang eingeholt. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass die Türkische Flagge bei Nutzung mit anderen Flaggen oder Fahnen immer rechts von allen gehisst sein muss. Ebenso, wie die Flagge nie verdreckt oder zerrissen gehisst werden darf, darf sie nirgendwo ausgelegt werden, wo man sie mit den Füßen betreten oder sich auf sie setzen kann.
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