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NS-Verbrecher: Klaas Carel Faber ist tot - er lebte unbehelligt in Bayern

Marcin

Spitzen-Poster
[h=2]Klaas Carel Faber ist tot - er lebte unbehelligt in Bayern[/h] 28.05.2012, 08:58 Uhr abendblatt.de Der niederländische NS-Kriegsverbrecher Faber ist tot. Bis zuletzt lebte er unbehelligt in Bayern - geschützt von einem "Führererlass" Hitlers.
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Die Wohnung von Klaas Carel Faber in Ingolstadt (Oberbayern)



Ingolstadt. Der seit Jahrzehnten unbehelligt in Deutschland lebende niederländische Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber ist tot. Der frühere SS-Mann starb am Donnerstag (24. Mai 2012) im Alter von 90 Jahren im Klinikum Ingolstadt in Bayern, wie die Nachrichtenagentur dapd am Sonntag aus dem Krankenhausumfeld erfuhr.
Faber war 1947 wegen 22-fachen Mordes an Juden und Widerstandskämpfern zunächst zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde 1948 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 gelang es Faber, aus dem Gefängnis zu flüchten und sich nach Deutschland abzusetzen. In Deutschland war der NS-Kollaborateur, der in den besetzten Niederlanden als Freiwilliger der Waffen-SS angehörte, bis zuletzt durch eine Regelung der Nationalsozialisten von 1943 geschützt.
Durch den sogenannten Führererlass wurden damals alle SS-Freiwilligen automatisch zu deutschen Staatsbürgern. Aus dem Grund konnte Faber trotz eines europäischen Haftbefehls nicht gegen seinen Willen an die Niederlande ausgeliefert werden. Dies hatte zu diplomatischen Spannungen zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden geführt, die eine Auslieferung forderten. Unlängst hatte sich auch Bundespräsident Joachim Gauck in den Fall eingeschaltet. Er betonte am Rande eines Besuchs in den Niederlanden, wo er eine Rede anlässlich des Befreiungstags hielt, Deutschland habe „kein Interesse, Verbrecher zu schützen“.
Wie jetzt aus dem Klinikumfeld verlautete, brachte Faber eine Woche in dem Krankenhaus zu, bevor er am vergangenen Donnerstag starb. Er hatte bei seiner Ankunft eine „Pförtnersperre“ beantragt, um unbehelligt zu bleiben. Demnach durften die Pförtner keine Auskunft erteilen, dass er in dem Krankenhaus liegt und wo.
Todesursache soll letztlich ein Nierenversagen gewesen sein. Der alte Mann litt dem Vernehmen nach allerdings nicht an einer Krankheit, obgleich er früher schon einmal Herzprobleme hatte. Die Leiche Fabers sei bereits von einem Bestattungsunternehmen abgeholt worden, hieß es.

NS-Verbrecher - Klaas Carel Faber ist tot - er lebte unbehelligt in Bayern - Politik - Hamburger Abendblatt
 
Endlich ist die Scheiße von der Erde gespült worden. Man muss sich mal vorstellen was für ein Lurch das war, er hatte sich ja nicht zur kämpfenden Einheit freiwillig gemeldet sondern zum Lagerdienst wo er ungestraft den harten Hund raushängen lassen konnte.

Dass dieser "Führererlass" nicht sofort annuliert wurde ist beschämend für die Bundesrepublik, das beweist, welches Pack dort immer noch das Sagen hatte. Die Krönung des Jahrzehnte dauernden Hickhacks:

Am 18. Mai 2011 entschied die Münchner Generalstaatsanwaltschaft, dass der NS-Kollaborateur Klaas Carel Faber aufgrund seiner fehlenden Zustimmung nicht an die Niederlande ausgeliefert werden könne.[SUP][7][/SUP]

:facepalm:
 
Endlich ist die Scheiße von der Erde gespült worden. Man muss sich mal vorstellen was für ein Lurch das war, er hatte sich ja nicht zur kämpfenden Einheit freiwillig gemeldet sondern zum Lagerdienst wo er ungestraft den harten Hund raushängen lassen konnte.

Dass dieser "Führererlass" nicht sofort annuliert wurde ist beschämend für die Bundesrepublik, das beweist, welches Pack dort immer noch das Sagen hatte. Die Krönung des Jahrzehnte dauernden Hickhacks:
:facepalm:


Du kannst einen "Führererlass", was mit Sicherheit als Gesetz Nr XY des Deutschen Reiches veröffentlicht wurde analog dem Bundesanzeiger heute nicht einfach annulieren. Das würde jede Rechtssicherheit sprengen und hat was von totalitären Staaten.

Man hätte ihm in Deutschland den Prozess machen sollen, aber:

Das Landgericht Düsseldorf lehnte 1957 die Aufnahme eines Hauptverfahrens gegen den Spätheimkehrer aus in dubio pro reo ab, da die Niederlande die Vorlage von Beweismitteln verweigert hatten. Vom Ruhrgebiet zog er 1961 nach Ingolstadt und arbeitete bis zur Rente beim Autohersteller Auto Union (heute Audi) als Angestellter.
 
Du kannst einen "Führererlass", was mit Sicherheit als Gesetz Nr XY des Deutschen Reiches veröffentlicht wurde analog dem Bundesanzeiger heute nicht einfach annulieren. Das würde jede Rechtssicherheit sprengen und hat was von totalitären Staaten.
Drauf geschissen

und hat was von totalitären Staaten.
ja genau


Das Landgericht Düsseldorf lehnte 1957 die Aufnahme eines Hauptverfahrens gegen den Spätheimkehrer aus in dubio pro reo ab, da die Niederlande die Vorlage von Beweismitteln verweigert hatten.
ja, das haben die nur zum Spaß gemacht :facepalm: sie wussten, wie lausig die deutschen Behörden mit dem Thema umgingen und trauten ihnen völlig zu recht nicht
 
Du kannst einen "Führererlass", was mit Sicherheit als Gesetz Nr XY des Deutschen Reiches veröffentlicht wurde analog dem Bundesanzeiger heute nicht einfach annulieren. Das würde jede Rechtssicherheit sprengen und hat was von totalitären Staaten.

Man hätte ihm in Deutschland den Prozess machen sollen, aber:


Hmm, das ist aber problematisch.
Müßte man dann nicht auch alle anderen Gesetze des Führers zwecks Rechtssicherheit auch einhalten???
Nene, ich denke, was in der Zeit beschlossen worden war, kann als DRECK abgetan werden.
Hör mal, wo sollen wir denn da hinkommen wenn Gesetze aus der Zeit Bestand haben sollen?!
Das ist eine in meinen Augen völlig verkehrte Rechtsansicht.

ALLES was damals beschlossen wurde, kann nur als Gesetzesmüll behandelt werden.
Und was soll der Scheiß denn, wenn MITTÄTER dadurch in den Schutzbereich demokratischer Ordnung geraten, wenn sie selbst sich dem abgewandt haben/hatten.

Lagerarbeit, das können nur menschliche Hyänen gewesen sein und ich möchte nicht wissen, was so einer manchem völlig unschuldigen, aber rechtschaffendem Menschen im Lager alles angetan haben wird.

Bei Gott, ich wills gar nicht wissen..............ganz sicher ein echter Schweinehund gewesen...
 
Du kannst einen "Führererlass", was mit Sicherheit als Gesetz Nr XY des Deutschen Reiches veröffentlicht wurde analog dem Bundesanzeiger heute nicht einfach annulieren. Das würde jede Rechtssicherheit sprengen und hat was von totalitären Staaten.

Das hier verstehe ich bis heute nicht: verurteilung der DDR-Schießbefehl-Menschen da, die nach DDR-Recht gehandelt aber nach BRD-Recht verurteilt wurden
 
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