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Die Richter beschlossen am Donnerstag, einen Pflichtverteidiger für den Angeklagten zu berufen. Milosevic sei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen, erklärte der Vorsitzende Richter Patrick Robinson. Dies gehe aus den Berichten der Ärzte eindeutig hervor. Abgewiesen wurde auch der Antrag Milosevics auf zusätzliche medizinische Untersuchungen.
Milosevic: Man will ich zum Schweigen bringen
Mit einer mehrstündigen Erklärung, die am Dienstag begonnen hatte, war der Prozeß am Mittwoch vormittag fortgesetzt worden. Die Vertreter der Anklage hatten wie schon mehrfach zuvor, den Antrag gestellt, für ihn - auch gegen seinen Willen - einen Pflichtverteidiger einzusetzen. Der Beschuldigte lehnte das unter Berufung auf das Recht, sich selbst verteidigen zu dürfen, abermals "kategorisch" ab.
Dem Vertreter der Anklage, Geoffrey Nice, hielt er vor, man wolle ihn auf diese Weise zum Schweigen bringen. Er werde sich durch solche "Manipulationen" aber nicht das Recht nehmen lassen, "hier zu sprechen und die Wahrheit zu sagen", sagte Milosevic. Er bestehe darauf, die von ihm benannten Zeugen selber zu vernehmen, und sei nicht bereit, sein Recht zur eigenen Verteidigung einzuschränken oder aufzugeben.
Chefanklägerin Carla Ponte begründete den Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers mit dem Argument, dies sei mehr denn je notwendig, um ein faires und rechtmäßiges Verfahren sicherzustellen. Der Vertreter der Anklage im Milosevic-Prozeß, Nice, führte aus, Milosevic habe die ihm zugestandene Zeit zu oft nicht im Sinne einer effektiven Verteidigung genutzt, sondern seine Auftritte für ein Publikum außerhalb des Gerichtssaals inszeniert. Nice hielt Milosevic auch vor, seine gesundheitlichen Probleme, die in den vergangenen Monaten wiederholt zu längeren Verhandlungspausen geführt hatten, teilweise zu "manipulieren".
Zwei Gutachten
Er berief sich dabei auf zwei kürzlich vom Gericht angeordnete fachärztliche Gutachten. Beide Ärzte seien einerseits zu dem Befund gekommen, daß Milosevic sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst verteidigen könne. Andererseits gehe aus beiden Gutachten klar hervor, daß der Angeklagte die ihm verordneten Medikamente nicht eingenommen und statt dessen andere benutzt habe. Milosevic leidet an chronischer Herzschwäche und zu hohem Blutdruck. Zu seiner Rechtfertigung erwiderte der Angeklagte, er habe die verschriebenen Medikamente wegen der Nebenwirkungen, die seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigten, nicht genommen und sich nach telefonischer Rücksprache mit seinem Arzt in Belgrad für andere entschieden.
Die Vertreter der Anklage wollten mit ihrem Antrag nicht ausschließen, daß Milosevic Anwälte seines Vertrauens mit seiner Verteidigung betraue, sagte Nice. Aber nur durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers könne der Angeklagten ernsthaft dazu bewogen werden, sich für diese Option zu entscheiden. Außerdem werde die Präsenz eines Pflichtverteidigers in Hintergrund, der jederzeit das Verfahren übernehmen könne, eine gewisse disziplinierende Wirkung auf den Angeklagten ausüben.
Eine der drei Richter fragte Milosevic, warum er sich weigere, die drei Belgrader Anwälte, die ihn in diesem Prozeß außerhalb des Gerichtssaals unterstützen, oder andere Personen seines Vertrauens mit der Verteidigung zu beauftragen. Der erwiderte aber nur, daß er vom dem Prinzip, daß er sich selbst verteidigen dürfe, nicht abrücke. Er verstehe nicht, warum seine Gesundheit jetzt plötzlich zu einem Thema werde. Schließlich sei auch während der zwei Jahre, in denen die Anklage die Initiative hatte, trotz schlechter Gesundheit seine Verhandlungsfähigkeit nie ernsthaft in Zweifel gezogen worden.
Milosevic: Man will ich zum Schweigen bringen
Mit einer mehrstündigen Erklärung, die am Dienstag begonnen hatte, war der Prozeß am Mittwoch vormittag fortgesetzt worden. Die Vertreter der Anklage hatten wie schon mehrfach zuvor, den Antrag gestellt, für ihn - auch gegen seinen Willen - einen Pflichtverteidiger einzusetzen. Der Beschuldigte lehnte das unter Berufung auf das Recht, sich selbst verteidigen zu dürfen, abermals "kategorisch" ab.
Dem Vertreter der Anklage, Geoffrey Nice, hielt er vor, man wolle ihn auf diese Weise zum Schweigen bringen. Er werde sich durch solche "Manipulationen" aber nicht das Recht nehmen lassen, "hier zu sprechen und die Wahrheit zu sagen", sagte Milosevic. Er bestehe darauf, die von ihm benannten Zeugen selber zu vernehmen, und sei nicht bereit, sein Recht zur eigenen Verteidigung einzuschränken oder aufzugeben.
Chefanklägerin Carla Ponte begründete den Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers mit dem Argument, dies sei mehr denn je notwendig, um ein faires und rechtmäßiges Verfahren sicherzustellen. Der Vertreter der Anklage im Milosevic-Prozeß, Nice, führte aus, Milosevic habe die ihm zugestandene Zeit zu oft nicht im Sinne einer effektiven Verteidigung genutzt, sondern seine Auftritte für ein Publikum außerhalb des Gerichtssaals inszeniert. Nice hielt Milosevic auch vor, seine gesundheitlichen Probleme, die in den vergangenen Monaten wiederholt zu längeren Verhandlungspausen geführt hatten, teilweise zu "manipulieren".
Zwei Gutachten
Er berief sich dabei auf zwei kürzlich vom Gericht angeordnete fachärztliche Gutachten. Beide Ärzte seien einerseits zu dem Befund gekommen, daß Milosevic sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst verteidigen könne. Andererseits gehe aus beiden Gutachten klar hervor, daß der Angeklagte die ihm verordneten Medikamente nicht eingenommen und statt dessen andere benutzt habe. Milosevic leidet an chronischer Herzschwäche und zu hohem Blutdruck. Zu seiner Rechtfertigung erwiderte der Angeklagte, er habe die verschriebenen Medikamente wegen der Nebenwirkungen, die seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigten, nicht genommen und sich nach telefonischer Rücksprache mit seinem Arzt in Belgrad für andere entschieden.
Die Vertreter der Anklage wollten mit ihrem Antrag nicht ausschließen, daß Milosevic Anwälte seines Vertrauens mit seiner Verteidigung betraue, sagte Nice. Aber nur durch die Bestellung eines Pflichtverteidigers könne der Angeklagten ernsthaft dazu bewogen werden, sich für diese Option zu entscheiden. Außerdem werde die Präsenz eines Pflichtverteidigers in Hintergrund, der jederzeit das Verfahren übernehmen könne, eine gewisse disziplinierende Wirkung auf den Angeklagten ausüben.
Eine der drei Richter fragte Milosevic, warum er sich weigere, die drei Belgrader Anwälte, die ihn in diesem Prozeß außerhalb des Gerichtssaals unterstützen, oder andere Personen seines Vertrauens mit der Verteidigung zu beauftragen. Der erwiderte aber nur, daß er vom dem Prinzip, daß er sich selbst verteidigen dürfe, nicht abrücke. Er verstehe nicht, warum seine Gesundheit jetzt plötzlich zu einem Thema werde. Schließlich sei auch während der zwei Jahre, in denen die Anklage die Initiative hatte, trotz schlechter Gesundheit seine Verhandlungsfähigkeit nie ernsthaft in Zweifel gezogen worden.