Stuttgart - Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Donnerstag einen PKK-Funktionär zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der 47-jährige Türke kurdischer Volkszugehörigkeit sei Mitglied der als Terrororganisation eingestuften kurdischen Volkspartei PKK, so der 6. Strafsenat.
Der 47-Jährige, der vor Gericht keine Angaben machte, soll von Mitte August 2013 bis Juli 2014 den PKK-Sektor Süd 2 mit Sitz in Stuttgart geleitet haben. Im Rahmen der Kaderrotation übernahm er anschließend die Leitung des Gebiets Dortmund, um später Chef in Düsseldorf zu werden. Mitte Februar 2016 war der Mann festgenommen worden.
Seit 1984 führt die PKK einen bewaffneten Kampf in der Türkei. „Dabei geht es um Mord und Totschlag und nicht um das gebetsmühlenartig vorgetragene Recht auf Selbstverteidigung“, so der Vorsitzende Richter Claus Belling. Die PKK beanspruche das alleinige Vertretungsrecht aller Kurden. Unwillige würden drangsaliert, Abweichler hart bestraft – auch mit dem Tod. Allein im Jahr 2015 habe die PKK in der Türkei mehr als 700 Anschläge verübt. Dabei würden auch Selbstmordeinheiten eingesetzt. Meist seien türkische Sicherheitskräfte das Ziel der Bombenanschläge.
„Kein Freibrief für Mord und Totschlag“
Der Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat habe der PKK und deren Ablegern zwar eine gewisse Sympathie eingebracht, aber: „Auch dies ist kein Freibrief für Mord und Totschlag“, sagte der Vorsitzende Richter.
Vor allem das Bundesgebiet gilt als besonders interessant für die PKK, weil in Deutschland rund 800 000 Kurden leben, in Baden-Württemberg sind es ungefähr 1200. Die kurdische Arbeiterpartei gilt als straff hierarchisch organisiert und verfügt über Parteizeitungen, über TV-Sender und Internetplattformen.
„Der Senat verkennt nicht, dass der türkische Staat 2002 das Kriegsrecht über die Kurdengebiete verhängt hat“, so Richter Belling. Die türkischen Behörden reagierten auf Demonstrationen von Kurden oft mit „exzessiver Gewalt“, bis hin zum Tod von Demonstranten. Tausende Häuser seien im Kurdengebiet zerstört worden, ungezählte Menschen litten unter Zwangsumsiedlungen. „Das ist alles furchtbar“, so Belling. Dies alles ändere aber nichts daran, dass die PKK als terroristische Vereinigung eingestuft sei.
Die Aufgabe des Angeklagten sei die Organisation von Veranstaltungen und die Verwaltung von Spendengeldern gewesen. Diese Spenden würden auch mittels massivem Druck eingetrieben. Zudem rekrutierten die Sektionsleiter auch Kämpfer. Der 47-Jährige, der nach Folterungen in der Türkei 2006 nach Deutschland gekommen war, hatte in seinem letzten Wort gesagt, er habe nur legale Veranstaltungen in Deutschland organisiert. Das sei widerlegt, so das Gericht. Die Verteidigung hatte beantragt, das Verfahren einzustellen. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.
" Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Türken zu einer Gefängnisstrafe verurteilt." Warum schreibt dieses Blatt "Türken" ?
weil er vielleicht die türkische Nationalität hat? Beim Mohamed mit französischer Staatsbrügerschaft schreibt man auch Franzose..
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen