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PKK-Sammelthread

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Ich schlage vor, einfach mal in der Geschichte weiter zurück zu gehen. Zum Verständnis. Würde der Diskussion gut tun, denke ich.



Die Kurden in der Türkei stellen mit schätzungsweise 18 Prozent der Gesamtbevölkerung (ca. 14–15 Millionen)[SUP][1][/SUP] die größte ethnische Minderheit in der Türkei dar. Da bei den Volkszählungen in der Türkei seit 1985 nicht mehr nach der Muttersprache gefragt wird, gibt es keine exakten Angaben zur Anzahl der Kurden in der Türkei. Auf der Grundlage des Vertrags von Lausanne erkannte die neugegründete Türkei die Kurden – im Gegensatz zu den Armeniern und Griechen – nicht als ethnische Minderheit an.

Weite Bevölkerungsteile der Kurden lebten seit dem 11. Jahrhundert unter türkischem Einfluss, zunächst unter den Seldschuken und später unter den osmanischen Herrschern. Zu den ersten offiziellen Beziehungen zwischen Kurden und dem osmanischen Reich kam es im Jahre 1514. Am Krieg von Çaldıran nahmen die Kurden auf Seiten der Osmanen teil. Dadurch erlangten sie die Möglichkeit, ihre autonomen Herrschaftsformen im osmanischen Reich fortzuführen. Die autonome Struktur der kurdischen Fürstentümer dauerte bis ins 19. Jahrhundert, ohne zu weiteren Konflikten zu führen.[SUP][2][/SUP]
Von Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Jahre 1880 und dann weiter bis zum Ersten Weltkrieg gab es zahlreiche kurdische Aufstände, in deren Folge die kurdischen Fürsten ausgeschaltet wurden und die autonomen Herrschaftsstrukturen ein Ende fanden. Teile der kurdischen Eliten fassten daraufhin den Entschluss, einen unabhängigen Staat zu gründen.[SUP][2][/SUP]
Nach der Niederlage des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg wurde den Kurden durch die Triple Entente im Frieden von Sèvres 1920 einerseits das Recht auf Selbstbestimmung zugebilligt. Andererseits wurde das kurdische Gebiet aufgeteilt: Die südwestlichen Regionen Kurdistans waren französischer Einflussbereich und wurden so Syrien zugeschlagen, Großbritannien wurde Mandatsmacht im heutigen Irak, dem die südöstlichen kurdischen Landesteile zugefügt wurden.
Angesichts der Besetzung und Teilung der Türkei organisierte Mustafa Kemal, später Atatürk, den Widerstand gegen die europäischen Besatzungsmächte und Griechenland. Durch geschicktes Taktieren und Appellieren an die religiösen Empfindungen der Kurden sicherte er sich die Unterstützung der kurdischen Stammesführer und Scheichs. Die Kurden kämpften darauf erfolgreich auf Seiten der Türken gegen die Besatzungsmächte im nationalen Befreiungskampf.


Im neu ausgehandelten Vertrag von Lausanne (24. Juli 1923) wurden die Bestimmungen von Sèvres jedoch revidiert und die Autonomiezugeständnisse an die Kurden fielen weg. Die Reformen von Atatürk, Laizismus und Säkularisierung, stießen bei den durch feudale Strukturen und Religiosität geprägten Kurden auf Widerstand. Hinzu kam, dass die kemalistische Ideologie einen homogenen türkischen Staat vorsah. Gegen diese Reformen und türkische Assimilierungsversuche kam nun seitens der Kurden Widerstand auf.
Bekannt wurde der Ausspruch des türkischen Justizministers Mahmut Esat Bozkurt zur Kurdenfrage. Im Jahre 1930 äußerte er, die Türken seien die Herren des Landes. Diejenigen, die keine „echten Türken“ (Öztürkler) seien, hätten nur ein einziges Recht: Das Recht, Diener oder Sklave zu sein.[SUP][3][/SUP]
Zwischen den Jahren 1925 und 1938 gab es etwa zwanzig kurdische Aufstände, die religiös, wirtschaftlich und politisch motiviert waren. Aufstände wie der Koçgiri-Aufstand (1920), Scheich-Said-Aufstand (1925), der Ararat-Aufstand (1930) und der Dersim-Aufstand (1938) wurden von der türkischen Armee niedergeschlagen. Den Kämpfen folgten umfangreiche Türkisierungsmaßnahmen, so wurden türkische Nachnamen eingeführt und Ortsbezeichnungen durch türkische ersetzt. Daneben erfolgten auch Umsiedlungen mit Deportationen von Kurden und gleichzeitiger Neuansiedlung von Türken.[SUP][4][/SUP]
Die Kurden galten im Sprachgebrauch als Bergtürken.[SUP][5][/SUP] Der offizielle Gebrauch der kurdischen Sprache war lange Zeit verboten.

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[h=3]Nicht als Minderheit anerkannt[/h] Bedingt dadurch, dass die Türken erst im Hochmittelalter in Kleinasien eingewandert sind, wie auch durch die spätere Nationalitätenpolitik existiert in der Türkei ein ethnisch-religiöses Mosaik. Die meisten Völker, welche in der Türkei leben, werden nicht als eigenständige ethnische Gruppen anerkannt. Die wesentlichen Gruppen sind:




[h=5]Geschichte[/h] Nach einem ersten gescheiterten Versuch 1876 begann der türkische Parlamentarismus mit der jungtürkischen Revolution von 1908. Auch nach der Republikgründung 1923 wurde kurdischen Notabeln (Stammesführern) unter der Bedingung, die Unteilbarkeit der Nation nicht zu bekämpfen, die Vertretung ihrer Interessen in Ankara gestattet.[SUP][34][/SUP]
Schon vor der Republikgründung gab es Aufstände der Kurmandschen und Zaza, getrieben durch nationale und religiöse Motive:

Die Türkei reagierte stets mit militärischer Härte. Daneben griff der Staat zu folgenden Maßnahmen:

  • Die Existenz eines kurdischen Volkes wurde jahrzehntelang staatlicherseits geleugnet.
  • Zahlreiche Ortsnamen (die meisten davon Kurmandschi und Zazaki) wurden türkisiert.
  • Kurmandschen und Zaza erhielten türkische Nachnamen.
  • Der Gebrauch des Kurmandschi und Zazaki in der Öffentlichkeit wurde 1983 gesetzlich verboten.[SUP][35][/SUP] Das Verbot wurde 1991 aufgehoben.[SUP][36][/SUP]
  • Mit dem sogenannten „Tunceli-Gesetz“[SUP][37][/SUP] wurden Regionen in Westanatolien für die Ansiedlung (wörtlich „Assimilierung“) der kurdischen Bevölkerung ausgewiesen. Andere Regionen sollten gänzlich evakuiert werden. Weitere Zonen wurden für die Neuansiedlung türkischstämmiger Siedler freigegeben. Traditionen wurden verboten und Stammesrechte aufgehoben. (vgl. Franz)
  • Kurdische Parteien wurden mehrfach verboten (HEP, HADEP, DEHAP, DEP, DTP), kurdische Politiker inhaftiert und Dutzende von ihnen ermordet.
Zu einer offenen kurdischen Vertretung im Parlament kam es nach 1991, als die SHP einige HEP-Mitglieder als unabhängige Kandidaten in ihre Listen aufnahm. Die kurdische Partei HEP scheiterte an der Zehn-Prozent-Hürde. Durch die Zusammenarbeit mit der SHP schafften es 14 HEP-Politiker als Unabhängige ins Parlament. Einige Zeit danach beendete die SHP die Zusammenarbeit mit der HEP. Grund dafür waren verschiedene nationalistische Äußerungen der kurdischen Parlamentarier und vor allem solche, die aus Sicht der SHP nicht genügend Distanz zur PKK aufwiesen.[SUP][34][/SUP]
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksgruppen_in_der_Türkei#Nicht_als_Minderheit_anerkannt

https://de.wikipedia.org/wiki/Kurden_in_der_Türkei

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Assimilationspolitik

Hauptartikel: Volksgruppen in der Türkei
Trotz anders lautenden Bestimmungen im Vertrag von Lausanne (der Artikel 39/4 schrieb vor, dass der Gebrauch der Muttersprache nicht eingeschränkt werden darf) betrieb die Türkei eine Assimilierungspolitik gegenüber den Kurden und leugnete kulturelle und ethnische Unterschiede. So wurde versucht, die Kurden als ein türkisches Volk darzustellen, das aus Zentralasien eingewandert ist. Aufgrund staatlicher Restriktionen konnte die kurdische Kultur nicht frei ausgelebt werden. Noch 1979 hieß es im offiziellen Wörterbuch (Türkçe Sözlük) der Türk Dil Kurumu zur Erklärung des Wörtchens „Kurde“:
Name einer Gemeinschaft oder Angehöriger dieser Gemeinschaft türkischer Herkunft, die ihre Sprache verloren hat, eine degenerierte Form des Persischen spricht und in der Türkei, im Irak und Iran lebt.[SUP][6][/SUP] Eine weit verbreitete etymologische Deutung des Begriff „Kurde“ (Kürt) war das Knirschen frischen Schnees unter den Füßen der Bergbewohner.
Nach der Niederschlagung des Scheich-Said-Aufstands wurde ein ‚Reformplan für den Osten‘ (Şark İslahat Planı)[SUP][7][/SUP] entwickelt, in dem die offizielle Position und die Handlungsprinzipien für das Kurdenpoblem festgelegt wurden.
Es handelte sich um ein breit gefächertes Programm. Während türkische Politiker von einem „Reformplan“ sprechen, sind kurdische Historiker der Meinung, dass die Grundpfeiler dieses Planes mit den Begriffen Assimilation, Deportation-Umsiedlung und Massenmord bezeichnet werden können.[SUP][2][/SUP] Weitere Gesetze, wie das sogenannte „Tunceli-Gesetz“[SUP][8][/SUP] oder das Besiedlungsgesetz,[SUP][9][/SUP] auf dessen Grundlage die kurdische Bevölkerung im Westen angesiedelt werden sollte, wurden von den Kurden ebenfalls als Benachteiligung empfunden und führten zum Dersim-Aufstand.
Muttersprachlicher Kurdischunterricht an staatlichen Schulen ist laut Verfassung verboten. In Art. 42, Abs. 9 heißt es:
„Den türkischen Staatsbürgern darf in den Erziehungs- und Lehranstalten als Muttersprache keine andere Sprache beigebracht und gelehrt werden als Türkisch.“[SUP][10][/SUP] Kurdischsprachige Medien waren bis 1991 verboten. In Art. 2 des Gesetz Nr. 2932[SUP][11][/SUP] hieß es dazu:
„Die Darlegung, Verbreitung und Veröffentlichung von Gedankengut in einer anderen Sprache als der ersten Amtssprache der von der Türkei anerkannten Staaten ist verboten.“ Türkisch wurde gesetzlich als Muttersprache aller türkischen Staatsbürger festgelegt.[SUP][12][/SUP] Der Strafrahmen bei Verstößen gegen dieses Gesetz betrug laut Art. 4 sechs Monate bis zwei Jahre Haft. Aus den Schulbüchern, Lexika und Landkarten wurden die Definitionen und Erläuterungen über Kurden und ihre Siedlungsgebiete verbannt.
Das Gesetz Nr. 2932 wurde 1991 mit Art. 23 lit. e) des Antiterrorgesetzes[SUP][13][/SUP] aufgehoben.[SUP][14][/SUP] Teilweise wurden in den letzten Jahrzehnten jedoch Mängel bei der Umsetzung festgestellt.[SUP][15][/SUP]

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Mich erinnert das an die Problematik und die Situation der ägäis-makedonisch sprechenden Minderheit der Makedonier in Griechenland.
 
[h=2]Strafverfolgung[/h] Wer in der Türkei als Mitglied einer bewaffneten Organisation (im alten Strafrecht war das eine „bewaffnete Bande“) an einer Aktion mit tödlichem Ausgang teilnimmt, erhält die Höchststrafe (bis 2002 war das die Todesstrafe, seitdem erschwerte lebenslange Haft).[SUP][44][/SUP] Bei kurdischen Organisationen, die als separatistisch eingestuft werden, wird dabei der Artikel 302 neues Türkisches Strafgesetz (TStG, das Gesetz 5237, es war der Artikel 125 im alten TStG mit der Nummer 765) angewandt.[SUP][45][/SUP] Artikel 125 (altes TStG) und Artikel 302 (neues TStG) werden auch bei Personen angewandt, die eine leitende Funktion in einer solchen Organisation innehaben, ohne selber an bewaffneten Aktionen teilgenommen zu haben. So verbüßt der PKK-Chef Abdullah Öcalan eine erschwerte lebenslange Haft, die nach gültiger Rechtsprechung bis zum physischen Tod dauert.[SUP][46][/SUP] Auch die Abgeordneten der Demokratiepartei (Demokrasi Parti, DEP) wie Leyla Zana, Hatip Dicle oder Orhan Doğan wurden unter dieser Vorschrift angeklagt. Sie wurden im Endeffekt als Mitglieder einer „bewaffneten Bande“ (Artikel 314 neues TStG, Artikel 168 altes TStG) verurteilt und kamen wegen einer Verringerung des Strafmaßes auf freien Fuß.[SUP][47][/SUP]
Die Unterscheidung im Strafrecht zwischen Mitgliedern und Unterstützern wurden sowohl durch das neue Strafrecht als auch durch Musterurteile des Kassationshofs weitgehend nivelliert, so dass auch Teilnehmer von Demonstrationen wie Mitglieder einer bewaffneten Organisation bestraft werden können.[SUP][48][/SUP] Es ist in der Türkei nach wie vor gefährlich, eine abweichende Meinung zur Kurdenfrage zu vertreten oder sich für die Rechte der Kurden einzusetzen.[SUP][49][/SUP] Das erste Strafgesetzbuch der türkischen Republik (TStG, Gesetz Nr. 765 vom 1. März 1926) war bis zum 1. Juni 2005 gültig und stellte im Artikel 142/2 separatistische Propaganda (sie wurde als „Zersetzung des Nationalgefühls“ bezeichnet) unter Strafe.[SUP][50][/SUP] Diese und andere Bestimmungen des Strafgesetzes, die die Meinungsfreiheit beschnitten, wurden nach dem Militärputsch 1980 intensiv angewendet.[SUP][51][/SUP] Zu den Personen, die nach Artikel 142 TStG verurteilt und von amnesty international als gewaltfreie Gefangene eingestuft wurden, gehörte u.a. der türkischstämmige Soziologe İsmail Beşikçi, der sich für die Rechte der Kurden einsetzte. Es gab mindestens 37 Prozesse gegen ihn, wobei sich die Haftstrafen auf über 76 Jahre summierten.[SUP][52][/SUP]
Das Gesetz 3713 zur Bekämpfung des Terrorismus (das Anti-Terror-Gesetz ATG) vom April 1991 strich vier der oft kritisierten Artikel aus dem TStG. Jedoch wurde der Artikel 142 TStG praktisch identisch durch Artikel 8 ATG ersetzt.[SUP][53][/SUP] Als sich die Verurteilungen der Türkei am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen einer Verletzung der Meinungsfreiheit von Personen, die nach Artikel 8 ATG verurteilt worden waren, häuften, forderte das Ministerkomitee die Türkei auf, Abhilfe zu schaffen. Mit dem Reformpaket 6 (Gesetz 4928 vom 19. Juli 2003) wurde der Artikel 8 ATG abgeschafft.[SUP][50][/SUP] Dafür wird nun verstärkt auf den Artikel 7/2 ATG (Propaganda für eine illegale Organisation) zurückgegriffen.[SUP][54][/SUP]
Die seit 2009 geführten Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK) haben ebenfalls zu Kritik von Menschenrechtsorganisationen geführt.[SUP][55][/SUP] Mehrere tausend Personen (Politiker, Gewerkschafter, Journalisten, Akademiker, Menschenrechtler) sind angeklagt, Mitglieder oder Unterstützer einer bewaffneten Organisation zu sein, ohne dass eine Waffe gefunden oder ihnen eine bewaffnete Aktion zur Last gelegt wird.[SUP][56][/SUP] Auch im Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 12. Oktober 2011 wurde Kritik geäußert.[SUP][57][/SUP]
 
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