[h=1]Prozess gegen Zschäpe "spätestens Mitte April"[/h]10.12.2012 11:23 Uhrvon Frank Jansen
Rosarotes Hemd, eisiger Blick. Die ARD zeigte einen Ausschnitt aus dem Video mit Beate Zschäpe in den „Tagesthemen“. - Screenshot: tsp
Das Oberlandesgericht München schickt Akten zur Haftprüfung an den Bundesgerichtshof und will im Januar über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die knappe Fristsetzung halten Zschäpes Verteidiger für ein wichtiges Signal.
Das Oberlandesgericht München (OLG) will nach Informationen des Tagesspiegels (Dienstagausgabe) im Januar im NSU-Verfahren über die Zulassung der Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte entscheiden und "spätestens Mitte April" mit dem Prozess beginnen. Das geht aus einem Beschluss des 6. Strafsenats des OLG vom 3. Dezember zur Vorlage von Akten beim Bundesgerichtshof (BGH) hervor. Beim BGH steht wieder eine Haftprüfung im Fall Zschäpe sowie zu dem ebenfalls in Untersuchungshaft sitzenden, mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben bevor.
In dem Beschluss bezeichnet das OLG den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft sowohl bei Zschäpe wie auch bei Wohlleben für erforderlich. Nach Ansicht des 6. Strafsenats reichen die Haftgründe, die der BGH bei früheren Haftprüfungen genannt hatte, auch weiterhin aus.
Das OLG lässt deshalb offen, ob die von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, die weit über die vom BGH genannten Haftgründe hinausreichen, "die Anordnung der Untersuchungshaft ebenfalls zu begründen vermögen". Die Bundesanwaltschaft hatte in der am 8. November erhobenen Anklage Zschäpe auch der Mittäterschaft bei den zehn Morden beschuldigt, die die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt hatten. Die Anklage richtet sich außer gegen Zschäpe und Wohlleben gegen drei weitere Angeschuldigte, die der Terrorgruppe geholfen haben sollen.
Ende November hat das OLG laut Beschluss "ein vorbereitendes schriftliches Gutachten über den Zustand der Angeschuldigten und die Behandlungsaussichten" in Auftrag gegeben. Das Gericht will klären lassen, ob die "Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung" vorliegen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus. In der Anklage stehe, sagten Sicherheitskreise, bei Zschäpe seien die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegeben. Der vom OLG beauftragte Gutachter will seinen Bericht bis Februar 2013 erstatten.
Zschäpes Verteidiger halten den Beschluss des OLG für ein wichtiges Signal. Man sehe sich in der Auffassung bestärkt, "dass die rechtliche Konstruktion des Generalbundesanwalts zu den Vorwürfen der mittäterschaftlich begangenen Morde nicht tragfähig ist", teilte die in Berlin sitzende Verteidigerin Anja Sturm dem Tagesspiegel mit. Außerdem zeige die knappe Fristsetzung des OLG, bereits im Januar über die Anklageschrift entscheiden zu wollen, die Notwendigkeit der Bestellung mehrerer Verteidiger. Bislang ist nur der Kölner Anwalt Wolfgang Heer als Pflichtverteidiger bestellt. Darauf warten Anja Sturm und ihr Koblenzer Kollege Wolfgang Stahl, die Heer seit Monaten zur Seite stehen.
NSU-Verfahren: Prozess gegen Zschäpe "spätestens Mitte April" - Politik - Tagesspiegel
Rosarotes Hemd, eisiger Blick. Die ARD zeigte einen Ausschnitt aus dem Video mit Beate Zschäpe in den „Tagesthemen“. - Screenshot: tsp
Das Oberlandesgericht München schickt Akten zur Haftprüfung an den Bundesgerichtshof und will im Januar über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die knappe Fristsetzung halten Zschäpes Verteidiger für ein wichtiges Signal.
Das Oberlandesgericht München (OLG) will nach Informationen des Tagesspiegels (Dienstagausgabe) im Januar im NSU-Verfahren über die Zulassung der Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte entscheiden und "spätestens Mitte April" mit dem Prozess beginnen. Das geht aus einem Beschluss des 6. Strafsenats des OLG vom 3. Dezember zur Vorlage von Akten beim Bundesgerichtshof (BGH) hervor. Beim BGH steht wieder eine Haftprüfung im Fall Zschäpe sowie zu dem ebenfalls in Untersuchungshaft sitzenden, mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben bevor.
In dem Beschluss bezeichnet das OLG den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft sowohl bei Zschäpe wie auch bei Wohlleben für erforderlich. Nach Ansicht des 6. Strafsenats reichen die Haftgründe, die der BGH bei früheren Haftprüfungen genannt hatte, auch weiterhin aus.
Das OLG lässt deshalb offen, ob die von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, die weit über die vom BGH genannten Haftgründe hinausreichen, "die Anordnung der Untersuchungshaft ebenfalls zu begründen vermögen". Die Bundesanwaltschaft hatte in der am 8. November erhobenen Anklage Zschäpe auch der Mittäterschaft bei den zehn Morden beschuldigt, die die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt hatten. Die Anklage richtet sich außer gegen Zschäpe und Wohlleben gegen drei weitere Angeschuldigte, die der Terrorgruppe geholfen haben sollen.
Ende November hat das OLG laut Beschluss "ein vorbereitendes schriftliches Gutachten über den Zustand der Angeschuldigten und die Behandlungsaussichten" in Auftrag gegeben. Das Gericht will klären lassen, ob die "Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung" vorliegen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus. In der Anklage stehe, sagten Sicherheitskreise, bei Zschäpe seien die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegeben. Der vom OLG beauftragte Gutachter will seinen Bericht bis Februar 2013 erstatten.
Zschäpes Verteidiger halten den Beschluss des OLG für ein wichtiges Signal. Man sehe sich in der Auffassung bestärkt, "dass die rechtliche Konstruktion des Generalbundesanwalts zu den Vorwürfen der mittäterschaftlich begangenen Morde nicht tragfähig ist", teilte die in Berlin sitzende Verteidigerin Anja Sturm dem Tagesspiegel mit. Außerdem zeige die knappe Fristsetzung des OLG, bereits im Januar über die Anklageschrift entscheiden zu wollen, die Notwendigkeit der Bestellung mehrerer Verteidiger. Bislang ist nur der Kölner Anwalt Wolfgang Heer als Pflichtverteidiger bestellt. Darauf warten Anja Sturm und ihr Koblenzer Kollege Wolfgang Stahl, die Heer seit Monaten zur Seite stehen.
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