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Prozess gegen Zschäpe "spätestens Mitte April"

Marcin

Spitzen-Poster
[h=1]Prozess gegen Zschäpe "spätestens Mitte April"[/h]10.12.2012 11:23 Uhrvon Frank Jansen
Rosarotes Hemd, eisiger Blick. Die ARD zeigte einen Ausschnitt aus dem Video mit Beate Zschäpe in den „Tagesthemen“. - Screenshot: tsp

Das Oberlandesgericht München schickt Akten zur Haftprüfung an den Bundesgerichtshof und will im Januar über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die knappe Fristsetzung halten Zschäpes Verteidiger für ein wichtiges Signal.


Das Oberlandesgericht München (OLG) will nach Informationen des Tagesspiegels (Dienstagausgabe) im Januar im NSU-Verfahren über die Zulassung der Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte entscheiden und "spätestens Mitte April" mit dem Prozess beginnen. Das geht aus einem Beschluss des 6. Strafsenats des OLG vom 3. Dezember zur Vorlage von Akten beim Bundesgerichtshof (BGH) hervor. Beim BGH steht wieder eine Haftprüfung im Fall Zschäpe sowie zu dem ebenfalls in Untersuchungshaft sitzenden, mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben bevor.

In dem Beschluss bezeichnet das OLG den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft sowohl bei Zschäpe wie auch bei Wohlleben für erforderlich. Nach Ansicht des 6. Strafsenats reichen die Haftgründe, die der BGH bei früheren Haftprüfungen genannt hatte, auch weiterhin aus.


Das OLG lässt deshalb offen, ob die von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, die weit über die vom BGH genannten Haftgründe hinausreichen, "die Anordnung der Untersuchungshaft ebenfalls zu begründen vermögen". Die Bundesanwaltschaft hatte in der am 8. November erhobenen Anklage Zschäpe auch der Mittäterschaft bei den zehn Morden beschuldigt, die die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt hatten. Die Anklage richtet sich außer gegen Zschäpe und Wohlleben gegen drei weitere Angeschuldigte, die der Terrorgruppe geholfen haben sollen.
Ende November hat das OLG laut Beschluss "ein vorbereitendes schriftliches Gutachten über den Zustand der Angeschuldigten und die Behandlungsaussichten" in Auftrag gegeben. Das Gericht will klären lassen, ob die "Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung" vorliegen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus. In der Anklage stehe, sagten Sicherheitskreise, bei Zschäpe seien die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegeben. Der vom OLG beauftragte Gutachter will seinen Bericht bis Februar 2013 erstatten.

Zschäpes Verteidiger halten den Beschluss des OLG für ein wichtiges Signal. Man sehe sich in der Auffassung bestärkt, "dass die rechtliche Konstruktion des Generalbundesanwalts zu den Vorwürfen der mittäterschaftlich begangenen Morde nicht tragfähig ist", teilte die in Berlin sitzende Verteidigerin Anja Sturm dem Tagesspiegel mit. Außerdem zeige die knappe Fristsetzung des OLG, bereits im Januar über die Anklageschrift entscheiden zu wollen, die Notwendigkeit der Bestellung mehrerer Verteidiger. Bislang ist nur der Kölner Anwalt Wolfgang Heer als Pflichtverteidiger bestellt. Darauf warten Anja Sturm und ihr Koblenzer Kollege Wolfgang Stahl, die Heer seit Monaten zur Seite stehen.

NSU-Verfahren: Prozess gegen Zschäpe "spätestens Mitte April" - Politik - Tagesspiegel
 
als nazi-braut hilfiger-klamotten tragen, das hat was.

die werden so eine Bruchlandung vor dem EuGH hinlegen. Das halbe BKA, der halbe VS, fast die gesamte Bundesanwaltschaft arbeiten an dem Fall und sie hat einen Pflichtverteidiger. Ich bin zwar fest davon ueberzeugt, dass sie schuldig ist im Sinne von wusste alles und half mit. Ich bin aber fast genauso davon ueberzeugt, dass man ihr es nicht beweisen kann. Wenn man in den Medien eine Augenzeugin von vor fuenf Jahren lanciert, dann muss es echt schlecht stehen um harte Fakten. Fuer so eine Augenzeugin, erinnert sich an zwei fluechtige Minuten vor fuenf Jahren wegen der Aehnlichkeit mit einer Schauspielerin, da waere sich ja ein stalinistischer Schauprozess zu schade fuer.
 
Mich interessieren vor allem die Aussagen und etwaigen Fakten die an´s Licht kommen. Z.B. wie man als gesuchte Verbrecher 13 jahre lang im Untergrund agieren kann. Baader-Meinhof würde vor Neid erblassen ;)
Nun ja, die NSU-Faschisten hat ja auch kaum einer gesucht, während in den 70ern und 80ern alle Sparkassen-, Bahnhofs- und Sonstwas-Wände, von den Polizeidienststellen ganz zu schweigen, mit Fahndungsplakaten von Baader-Meinhof und Co. gepflastert waren. Und wenn man nur ein bissl links aussah (gut - ich sah nicht nur so aus), hing man ganz schnell in einer Großfahndung drin, während derer es auch vollkommen Unbeteiligte oder eigene Kollegen von der Polizei erschossen wurden.
Quelle (unter der Rubrik Weitere 9 Tote in der Fahndung von der Polizei erschossen)

Manchmal, wie im November 1982 am bayrischen Kontrollpunkt des DDR-Grenzübergangs Hof-Rudolfstein, konnte man später eine Satire drüber schreiben:
Der Stau war etwa einen Kilometer lang, und gefilzt wurden diesmal alle. Warten im Berlin-Verkehr war man gewohnt, allerdings eher bei der Ost- als bei der West-Kontrolle. Irgendwann waren wir dann dran, und ich öffnete den Kofferraum meines Renault R4, vollgestopft wie immer. und erklärte den Hofer Grenzern ( da ich dort einige Jahre zur Schule gegangen bin, in deren Dialekt), dass bei 3 Mitfahrern und dem kleinen Auto der Christian Klar hier beim besten Willen nicht mehr reingepasst hätte. Das sahen sie auch vollkommen ein, die Atmosphäre war, gemessen an anderen (Ost- wie West-)Kontrollen relativ entspannt.

Dann klappten sie den Kofferraum wieder zu und studierten meine zahlreichen Politaufkleber. Fragten mich, wo man die her bekäme, ich gab nach bestem Wissen Auskunft, bis ein Neuer herkam und auf ein aufgrund der Auseinandersetzungen um die Startbahn West verfremdetes Hessenwappen zeigte, auf dem der hessischen Löwe mit Polizeihelm und bluttriefendem Knüppel abgebildet war.
"Der muss runda, der is vaboodn !"
Zeigte mir ein Fernschreiben des Amtgerichts Frankfurt/M., wonach dieser Löwe, wo auch immer er angetroffen würde, unter Angabe des Aktenzeichens nach Frankfurt zu schicken sei.

Also, Auto mit Löwen photographiert, Löwe runter und auf ein Blatt Papier geklebt, Auto nochmal geknipst ohne Löwen, ich bat um eine Beschlagnahmebescheinigung. Sollte ich auch kriegen, und folgte der Aufforderung, in den Wachcontainer zu kommen. Hatte grad den Schrieb in der Hand, als der Photograph reinkam.

"Olso, ich waass ja net, ob ich ieberhauptz na richtichn Fllm (im Hofer Dialekt kann man das L betonen, ähnlich wie in slawischen Sprachen das R) drin g'habt hob."
Da wurde der Beamte aber bös:
"Olso wechn Dir babb'n mir des Ding net nochamal hi, so miehsam wie ma's rundagratzt ham !"

Drei Tage später hatte ich die Geschichte in die TAZ gesetzt, samt kopierter Löwenbeschlagnahmebescheinigung.
Das Verfahren gegen mich wegen Verunglimpfung des hessischen Staatswappens wurde vier Monate später von der Staatsanwaltschaft Heidelberg eingestellt, mit einer fünfseitigen Begründung.

P.S.
Meine "Schwerter zu Pflugscharen"- und Solidarnosc-Aufkleber wurden unmittelbar danach von der DDR-Polizei im Transit vollkommen ignoriert.


 
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Nun ja, die NSU-Faschisten hat ja auch kaum einer gesucht, während in den 70ern und 80ern alle Sparkassen-, Bahnhofs- und Sonstwas-Wände, von den Polizeidienststellen ganz zu schweigen, mit Fahndungsplakaten von Baader-Meinhof und Co. gepflastert waren. Und wenn man nur ein bissl links aussah (gut - ich sah nicht nur so aus), hing man ganz schnell in einer Großfahndung drin, während derer es auch vollkommen Unbeteiligte oder eigene Kollegen von der Polizei erschossen wurden.
Quelle (unter der Rubrik Weitere 9 Tote in der Fahndung von der Polizei erschossen)

Manchmal, wie im November 1982 am bayrischen Kontrollpunkt des DDR-Grenzübergangs Hof-Rudolfstein, konnte man später eine Satire drüber schreiben:




Du willst jetzt aber nicht ernsthaft die RAF-Terroristen als weitaus harmloser darstellen als die Rechtsterroristen und das dann anhand des Aufwandes der Fahndung darlegen weil diese viel größer gewesen ist bei der RAF aus angeblich ideologischen Gründen als bei den Rechtsterroristen bzw. kann man das ganze doch gar nicht wirklich vergleichen.

Denn die RAF-Terroristen sind wohl auch deswegen viel schneller in die Öffentlichkeit gekommen und waren die Namen wohl deswegen auch schneller bekannt, weil sie dementsprechend sich medienwirksamer in Szene gesetzt haben, da sie versucht haben vor allem Eliten zu treffen und dementsprechend auch andauernd irgendwelche Bekennerschreiben veröffentlicht haben, dadurch macht man sich nun einmal schneller verdächtigt als wenn man Terror gegen einfache Bürger begeht und diese Taten eben heimlich geschehen ohne Zeugen oder dergleichen.
 
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Du willst jetzt aber nicht ernsthaft die RAF-Terroristen als weitaus harmloser darstellen als die Rechtsterroristen und das dann anhand des Aufwandes der Fahndung darlegen weil diese viel größer gewesen ist bei der RAF aus angeblich ideologischen Gründen als bei den Rechtsterroristen bzw. kann man das ganze doch gar nicht wirklich vergleichen.

Denn die RAF-Terroristen sind wohl auch deswegen viel schneller in die Öffentlichkeit gekommen und waren die Namen wohl deswegen auch schneller bekannt, weil sie dementsprechend sich medienwirksamer in Szene gesetzt haben, da sie versucht haben vor allem Eliten zu treffen und dementsprechend auch andauernd irgendwelche Bekennerschreiben veröffentlicht haben, dadurch macht man sich nun einmal schneller verdächtigt als wenn man Terror gegen einfache Bürger begeht und diese Taten eben heimlich geschehen ohne Zeugen oder dergleichen.
Harmlos waren die sicher nicht.
Aber der Rechtsterrorismus, den es in der BRD gab und gibt, ist weitaus gefährlicher als der Linksterrorismus seit Kriegsende in Deutschland jemals war. Der islamistische Terrorismus wiederum ist ähnlich gefährlich wie der Rechtsterrorismus, wenngleich aufgrund der Zahl der Übergriffe und der mutmaßlichen Aktivisten weniger bedeutsam (wenngleich nicht vernachlässigbar).

Begründung:
Wie Du richtig festgestellt hast, richtete sich der Linksterrorismus (v.a. RAF, 2. Juni, Revolutionäre Zellen) gegen Spitzenfunktionäre des Staates und der Wirtschaft. Diese können sich schützen (wenngleich nicht immer wirksam, siehe z.B. Schleyer) oder sie können sich auch aus der Schusslinie bringen, indem sie ihre Funktion ablegen.
Beides können die potentiellen Opfer der Rechtsterroristen, v.a. Migranten oder solche, die wie welche aussehen, nicht. Für die potentiellen Opfer der Islamisten gilt ähnliches.

Ausserdem sprechen auch die Zahlen für eine größere Gefahr durch Rechtsterroristen:
36 Opfer von deutschen Linksterroristen 1971-1993, davon 34 durch die RAF (laut Bundeszentrale für Politische Bildung) und 2 anderen (Günter von Drenkmann durch den "2. Juni" und Heinz-Herbert Karry durch die "Revolutionären Zellen"), gegen
mindestens 149 Opfer rechter Gewalt 1990 - 2010, also einem ähnlich langem Zeitraum.
 
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