Wenn wir schon bei Menschenrechten sind, ich zitiere einige Artikel, wogegen dieses Gesetz verstößen könnte:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Insbesondere:
etc, etc.
Er hat sie belogen, um sich Sex zu erschleichen. Das ist verboten. Das Verbot an sich ist vlt. merkwürdig aber legitim.
Es liegt kein Verstoß gegen seine Würde vor.
Er hat gegen ein Gesetz verstoßen, wurde rechtmäßig verurteilt, die Strafe wurde nach Berufung oder ähnlichem seinerseits auf 9 Monate Gefängnis reduziert. Er hat die Monate in einem israelischen Gefängnis verbracht, das europäischen Standard entspricht.
Ein Verstoß gegen Artikel 5 liegt somit nicht vor.
Er wurde festgenommen, weil er gegen geltendes Recht verstoßen hat. Das Gesetz an sich, haben wir ja schon festgestellt ist vielleicht nicht nachzuvollziehen, aber legitim.
Die Haft erfolgte nicht willkürlich, sondern nach einem fairen Gerichtsprozess, die Strafe wurde sogar noch au läppische 9 Monate reduziert.
Es liegt also kein Verstoß gegen Artikel 9 vor.
Der Mann hat gegen das Gesetz verstoßen und musste die Konsequenzen tragen.
Das ist kein Eingriff in die Privatsphäre, sonst wäre ja jedes geltende Gesetz, bzw. die Konsequenzen die bei Nicht-Einhaltung entstehen, ein Eingriff in die Privatsphäre des Menschen.
Ein Verstoß gegen Artikel 12 liegt also auch nicht vor.
Steinigung, Verfolgung politisch Andersdenkender usw. verstößt gegen jedes einzelne Recht da oben, da diese Dinge an sich schon einen Verstoß gegen die Menschenwürde und sonstige Menschen- und Bürgerrechte darstellen.