Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren
  • Viel Erfolg, Glück, Frieden, Gesundheit und mögen Eure Träume in Erfüllung gehen
    Wünscht das BalkanForum-Team

Raucher fliegt doch nicht aus der eigenen Wohnung

Grdelin

Handwerker
Die Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.
Nach 40 Jahren rauchfrei

Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.

Dürfen Raucher bald auch in ihrer Mietwohnung nicht mehr uneingeschränkt qualmen? Foto: dpa
Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts «der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens» für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).
Persönliche Freiheit einschränken

Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob «exzessives Rauchen» - das schon nach kurzer Mietzeit eine Renovierung nötig macht - als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann.
Wenn die Wohnung durch das Qualmen regelrecht beschädigt werde und Schönheitsreparaturen zur Beseitigung nicht mehr ausreichen, komme ebenfalls eine Schadensersatzpflicht in Betracht.
Rauchen ist wie Grillen

Wenn der Rauch andere in ihren Wohnungen belästigt, sind deren Rechte tangiert: «Das ist so ähnlich wie beim Grillen», sagte der Geschäftsführer der Düsseldorfer Mietervereins, Eckehard Breuch, der «Westdeutschen Zeitung». «Das ist auch grundsätzlich erlaubt, man darf aber nicht benachbarte Wohnungen verräuchern.

Schluß für Zigaretten: Gericht schränkt Rauchen in der eigenen Wohnungen defacto ein | 05.07.2013 | Gesellschaft | news.de

- - - Aktualisiert - - -

Eine sehr gute Entscheidung.

Edit:
Ungeachtet einer persönlichen Wertung habe ich die Threadüberschrift geändert, weil sie der tatsächlichen Entwicklung nicht mehr entsprach - der Mieter darf in der Wohnung bleiben.
Grizzly/Moderator.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Darf man bald nicht mehr Furzen, weil der Gestank nach draussen dringen kann? Wie lächerlich das alles ist.Ich bin zwar nichtraucher aber wenn man schon in der eigenen Wohnung nicht rauchen darf, weiss ich auch nicht.Habe noch nie im Flur oder sonst wo rauch gerochen bzw. das es mich nichtraucher belästigt hat.Da hat die Justiz mal wieder langeweile.Warum um echte probleme kümmern???
 
Darf man bald nicht mehr Furzen, weil der Gestank nach draussen dringen kann? Wie lächerlich das alles ist.Ich bin zwar nichtraucher aber wenn man schon in der eigenen Wohnung nicht rauchen darf, weiss ich auch nicht.Habe noch nie im Flur oder sonst wo rauch gerochen bzw. das es mich nichtraucher belästigt hat.Da hat die Justiz mal wieder langeweile.Warum um echte probleme kümmern???

Zwischen Rauch und Furzgestank besteht nach einhelliger Meinung in der Literatur und Rechtsprechung ein qulaitativer Unterschied. Nach Ansicht des BGH, die er auf Gutachten von Ärzten und Pyschologen stützt, ist Furzgestank lediglich vorübergehnd schädlich in Form von Reizen in den Augen und Geruchssinn. Bei passivem Rauchen entstünden Gefahren, die nach langjähriger Beobachtung zu Nieren- und Herzversagen führen können. Im Ergebnis kommt der BGH zu der Entscheidung, dass sogar Schandesersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können, da die persönliche Freiheit weniger als die Rechte Dritter zu bewerten seien, wenn es um gesundheitliche Folgen gehe.

Die Revision in Balkan Forum Instanz ist zugelassen, führte das Gericht zum Abschluss an.
 
Ich kenne das von einem Kumpel der kann teilweise seine Balkontür nicht aufmachen weil die Nachbarn unter ihm ständig rauchen.
 
Die Rechtsprechung entwickelt sich in eine kranke Richtung, ich hoffe der betroffene Mieter zieht bis vor das EUGH.
 
also das ist echt übertrieben....ist doch kein passiv rauchen wenn man aus einiger entfernung rauch riecht.
bald wird man auch nicht kochen dürfen was man möchte....würde mich nicht wundern wenn cobra einer der schöffen war..
:toothy2:

- - - Aktualisiert - - -

Dann habe mal mehrere Raucher als Nachbarn unter Dir welche die ganze Zeit nur am rauchen sind.
deine nachbarn sind mir sympatisch.....:pinkflower:
 
also das ist echt übertrieben....ist doch kein passiv rauchen wenn man aus einiger entfernung rauch riecht.
bald wird man auch nicht kochen dürfen was man möchte....würde mich nicht wundern wenn cobra einer der schöffen war..
:toothy2:

- - - Aktualisiert - - -


deine nachbarn sind mir sympatisch.....:pinkflower:

Es geht auch um die Nachbarn von meinem Kumpel.
Bei mir ist es eher wenn meine Schwester zu Besucht kommt, die raucht dann auf meinem Balkon, was mich auch schon stört. Ansonsten ist mein Balkon so gelegen dass ich den Rauch der Nachbarn nicht abbekomme bzw. rauchen die meisten meiner Nachbarn nicht.

- - - Aktualisiert - - -

So schlimm kann es gar nicht sein, es sei denn, man stellt sich absichtlich an.

glaubst aber auch nur Du lass mal drei Leute gleichzeitig rauchen und dass dann alles zu Dir nach oben ziehen.
 
Es geht auch um die Nachbarn von meinem Kumpel.
Bei mir ist es eher wenn meine Schwester zu Besucht kommt, die raucht dann auf meinem Balkon, was mich auch schon stört. Ansonsten ist mein Balkon so gelegen dass ich den Rauch der Nachbarn nicht abbekomme bzw. rauchen die meisten meiner Nachbarn nicht.

- - - Aktualisiert - - -



glaubst aber auch nur Du lass mal drei Leute gleichzeitig rauchen und dass dann alles zu Dir nach oben ziehen.
wahrscheinlich nervst du deine schwester ständig weil sie bei dir auf dem balkon raucht....bis du sie vertreibst :toothy2:
 
Zurück
Oben