R
Rehana
Guest
Ehrenmord"-Prozess
Fall wird neu aufgerollt
Eine junge Frau legt an der in Berlin-Tempelhof eine Rose nieder, an der Hatun Sürücü ermordet wurde (Bild vom 22.02.2005)
Einer der freigesprochenen Sürücü-Brüder nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft
Der sogenannte Ehrenmord-Prozess um den Tod der 23-jährigen Deutsch-Türkin Hatun Sürücü in Berlin wird neu aufgerollt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob die Freisprüche für ihre beiden älteren Brüder auf und wies den Fall zur Neuverhandlung an das Berliner Landgericht zurück. Der BGH folgte damit dem Revisionsantrag der Bundesanwaltschaft. Die aus einer streng religiösen muslimischen Familie stammende Hatun war im Februar 2005 wegen ihres westlichen Lebensstils erschossen worden. Das Berliner Landgericht hatte 2006 nur ihren jüngsten Bruder rechtskräftig verurteilt. Zwei mitangeklagte Brüder im Alter von heute 26 und 28 Jahren waren aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Beweisführung des Landgerichts Berlin sei lückenhaft gewesen. Die Tat habe nicht nur Aufsehen erregt, sondern auch Abscheu. Das dürfe der Rechtsstaat nicht hinnehmen, sagte Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider.
Der jüngste der Brüder war zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig.
Lebenslang für alle Beteiligten
In ihrer Beweisführung stützte sich die Anklagebehörde, die für die beiden Brüder ursprünglich eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte, vor allem auf die Zeugenaussage der Exfreundin des Todesschützen in der Hauptverhandlung. Sie hatte damals ausgesagt, einer der beiden Brüder habe die Waffe besorgt. Der andere sei in der Nähe des Tatortes gewesen, um seinen Bruder bei der Tat moralisch zu unterstützen.
Der Landgericht Berlin stufte die die Aussagen der Hauptbelastungszeugin allerdings als bruchstückhaft ein. Überwiegend habe es sich um Information vom Hörensagen gehandelt. Die Verwicklung der beiden älteren Brüder in die Tat habe nicht zweifelsfrei bewiesen werden können. Die beiden Männer wurden daraufhin freigesprochen.
Keine Zeugen geladen
Die Staatsanwaltschaft argumentierte in Leipzig, der Todesschütze habe im Vertrauen auf die Verschwiegenheit seiner Freundin ihr die Wahrheit gesagt. Die junge Frau habe den jungen Mann heiraten wollen und die Tat gebilligt. Dieser Diskussion hätte sich das Landgericht zuwenden müsse. "Deshalb kann der Freispruch keinen Bestand haben", sagte Oberstaatsanwalt Schneider.
Die 23-jährige Mutter Hatun Sürücü, eine Deutsche kurdischer Abstammung, die sich dem rigiden islamischen Lebensstil ihrer Familie entzogen hatte, war am 7. Februar 2005 im Ortsteil Tempelhof auf offener Straße mit mehreren Schüssen in den Kopf regelrecht hingerichtet worden. Der Fall führte zu einer kontroversen Debatte unter anderem über Zwangsheirat und die Integration von Ausländern. Im Mai 2006 sorgte die Familie der Ermordeten für Aufsehen, als die das Sorgerecht für deren damals sechsjährigen Sohn beantragte.
Ich hab gestern abend ein Bericht bei Zdf gesehen und Sie haben den kleinen Sohn von Hartun gezeigt..boah,wie der kleiner mir so leid getan hat das er ohne seine Mutter aufwachsen musst
Fall wird neu aufgerollt
Eine junge Frau legt an der in Berlin-Tempelhof eine Rose nieder, an der Hatun Sürücü ermordet wurde (Bild vom 22.02.2005)
Einer der freigesprochenen Sürücü-Brüder nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft
Der sogenannte Ehrenmord-Prozess um den Tod der 23-jährigen Deutsch-Türkin Hatun Sürücü in Berlin wird neu aufgerollt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob die Freisprüche für ihre beiden älteren Brüder auf und wies den Fall zur Neuverhandlung an das Berliner Landgericht zurück. Der BGH folgte damit dem Revisionsantrag der Bundesanwaltschaft. Die aus einer streng religiösen muslimischen Familie stammende Hatun war im Februar 2005 wegen ihres westlichen Lebensstils erschossen worden. Das Berliner Landgericht hatte 2006 nur ihren jüngsten Bruder rechtskräftig verurteilt. Zwei mitangeklagte Brüder im Alter von heute 26 und 28 Jahren waren aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Beweisführung des Landgerichts Berlin sei lückenhaft gewesen. Die Tat habe nicht nur Aufsehen erregt, sondern auch Abscheu. Das dürfe der Rechtsstaat nicht hinnehmen, sagte Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider.
Der jüngste der Brüder war zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig.
Lebenslang für alle Beteiligten
In ihrer Beweisführung stützte sich die Anklagebehörde, die für die beiden Brüder ursprünglich eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte, vor allem auf die Zeugenaussage der Exfreundin des Todesschützen in der Hauptverhandlung. Sie hatte damals ausgesagt, einer der beiden Brüder habe die Waffe besorgt. Der andere sei in der Nähe des Tatortes gewesen, um seinen Bruder bei der Tat moralisch zu unterstützen.
Der Landgericht Berlin stufte die die Aussagen der Hauptbelastungszeugin allerdings als bruchstückhaft ein. Überwiegend habe es sich um Information vom Hörensagen gehandelt. Die Verwicklung der beiden älteren Brüder in die Tat habe nicht zweifelsfrei bewiesen werden können. Die beiden Männer wurden daraufhin freigesprochen.
Keine Zeugen geladen
Die Staatsanwaltschaft argumentierte in Leipzig, der Todesschütze habe im Vertrauen auf die Verschwiegenheit seiner Freundin ihr die Wahrheit gesagt. Die junge Frau habe den jungen Mann heiraten wollen und die Tat gebilligt. Dieser Diskussion hätte sich das Landgericht zuwenden müsse. "Deshalb kann der Freispruch keinen Bestand haben", sagte Oberstaatsanwalt Schneider.
Die 23-jährige Mutter Hatun Sürücü, eine Deutsche kurdischer Abstammung, die sich dem rigiden islamischen Lebensstil ihrer Familie entzogen hatte, war am 7. Februar 2005 im Ortsteil Tempelhof auf offener Straße mit mehreren Schüssen in den Kopf regelrecht hingerichtet worden. Der Fall führte zu einer kontroversen Debatte unter anderem über Zwangsheirat und die Integration von Ausländern. Im Mai 2006 sorgte die Familie der Ermordeten für Aufsehen, als die das Sorgerecht für deren damals sechsjährigen Sohn beantragte.
Ich hab gestern abend ein Bericht bei Zdf gesehen und Sie haben den kleinen Sohn von Hartun gezeigt..boah,wie der kleiner mir so leid getan hat das er ohne seine Mutter aufwachsen musst