Amphion
Keyboard Turner
Auch im Gaza-Konflikt gilt humanitäres Völkerrecht
:-({|=
lese und staune, was so auf dem fernen Schreibtisch alles verhandelt wurde, was erlaubt und was nicht sein soll ...
--------------------
Auch im Gaza-Konflikt gilt humanitäres Völkerrecht
Karlsruhe (dpa) -
Die Kämpfe im Gazastreifen sind nicht als «internationaler bewaffneter Konflikt» oder «Krieg» im klassischen Sinn einzustufen, weil die palästinensischen Autonomiegebiete kein anerkannter Staat sind.
Damit sind zwar die verschiedenen Haager und Genfer Abkommen zum Schutz der Zivilbevölkerung und zum Verbot bestimmter Waffen nicht vollständig anwendbar. Gleichwohl gelten einige völkerrechtliche Grundregeln: «Ein Mindestschutz des humanitären Völkerrechts wird auch da gewährt», sagte der Tübinger Völkerrechts-Professor Martin Nettesheim am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Das folgt aus Artikel 3 des Genfer Abkommens von 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Danach sollen bewaffneten Konflikten ohne internationalen Charakter «Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, (...) unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden». Namentlich sind Angriffe auf Leib und Leben verboten, zudem sollen Verwundete geborgen und gepflegt werden.
Allerdings verbietet das Völkerrecht zivile Opfer - sogenannte «Kollateralschäden» - nicht generell. Der Angreifer muss zwar abwägen, wie er Zivilisten nach Möglichkeit schonen und trotzdem seine militärischen Ziele erreichen kann. Wenn jedoch beispielsweise eine Raketenbasis gezielt in einem Wohngebiet versteckt wird, kann ein Militärschlag unter engen Voraussetzungen im Einzelfall gleichwohl erlaubt sein. Welche Maßnahmen erlaubt sind, richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. «Wenn bewusst ein Krankenhaus bombardiert wird, ist das sicher ein Verstoß gegen das Völkerrecht», so Nettesheim.
Quelle. Die Welt
erschienen am 08.01.2009 um 13:48 Uhr
:-({|=
lese und staune, was so auf dem fernen Schreibtisch alles verhandelt wurde, was erlaubt und was nicht sein soll ...
--------------------
Auch im Gaza-Konflikt gilt humanitäres Völkerrecht
Karlsruhe (dpa) -
Die Kämpfe im Gazastreifen sind nicht als «internationaler bewaffneter Konflikt» oder «Krieg» im klassischen Sinn einzustufen, weil die palästinensischen Autonomiegebiete kein anerkannter Staat sind.
Damit sind zwar die verschiedenen Haager und Genfer Abkommen zum Schutz der Zivilbevölkerung und zum Verbot bestimmter Waffen nicht vollständig anwendbar. Gleichwohl gelten einige völkerrechtliche Grundregeln: «Ein Mindestschutz des humanitären Völkerrechts wird auch da gewährt», sagte der Tübinger Völkerrechts-Professor Martin Nettesheim am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Das folgt aus Artikel 3 des Genfer Abkommens von 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Danach sollen bewaffneten Konflikten ohne internationalen Charakter «Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, (...) unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden». Namentlich sind Angriffe auf Leib und Leben verboten, zudem sollen Verwundete geborgen und gepflegt werden.
Allerdings verbietet das Völkerrecht zivile Opfer - sogenannte «Kollateralschäden» - nicht generell. Der Angreifer muss zwar abwägen, wie er Zivilisten nach Möglichkeit schonen und trotzdem seine militärischen Ziele erreichen kann. Wenn jedoch beispielsweise eine Raketenbasis gezielt in einem Wohngebiet versteckt wird, kann ein Militärschlag unter engen Voraussetzungen im Einzelfall gleichwohl erlaubt sein. Welche Maßnahmen erlaubt sind, richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. «Wenn bewusst ein Krankenhaus bombardiert wird, ist das sicher ein Verstoß gegen das Völkerrecht», so Nettesheim.
Quelle. Die Welt
erschienen am 08.01.2009 um 13:48 Uhr