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Sammelthread: Israel/Nahost-Konflikt

  • Ersteller Ersteller jugo-jebe-dugo
  • Erstellt am Erstellt am

Auf wessen Seite seid ihr (eher)???


  • Umfrageteilnehmer
    166
Selbst die Mütter in Gaza wollen , dass ihre Kinder den Martyrertod sterben sollen und alle in Gaza sind darauf eingestimmt. Wenn sie es alle unbedingt genau so wollen, dann sollte man ihnen den Gefallen tun und alles restlos dort platt bomben, damit auch alle in den Märtyrerhimmel zu ihren "Helden" und den 72 Bumsnutten gelangen können. Das ist ja im Grunde genau das was dieser Terror Pädo Inzesthaufen konkret anstrebt. Man könnte somit auch die ganzen Jezidinnen , die Mädchen, die sie in Gaza als Ficksklavinnen halten, endlich von ihrem Martyrium befreien und sie erlösen!
Du kriegst es jetzt mit Putin zu tun :sly:


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Dieser Artiker hat nichts mit Thema zu tun, es geht um Medizinische Sache.

.Es geht um schwer kranke Menschen die unter starken Schmerzen leiden..
..das Töten oder das Sterbenlassen durch Therapieverzicht von schwer Kranken oder sterbenden Menschen aufgrund ihres eigenen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens...

 

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al-Qassam-Brigaden sind fuckbar bei Bedarf werden sie nochmals befickt.




Den Menschen in den Ruinen wird geholfen, Sie werden umgesiedelt. Es ist vielen auf auf der Welt passiert. Wir sind alle glücklich mit der Umsiedlung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du das Belegen?
Es ist bereits alles belegt!

Belegte-Br%C3%B6tchen.jpg
 
Ich bin Grüner Olivenfresser, ich krieg Käse kaum noch rein und Kebap mit Plastikschindeln fessen ist auch nur noch eine qual.

Sie da Paprika, sie ist schwuld :pc:


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Ich bin Grüner Olivenfresser, ich krieg Käse kaum noch rain und Kebap mit Plastikschindeln essen ist auch nur noch eine qual.

Sie da Paprika, sie ist schwuld :pc:


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Ok, du wolltest doch Belege. Ich liefere dir jetzt immer mal wieder welche ok?

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Kinder sind unschuldig Trottel.

Diese Einschränkungen finden sich sowohl in dem § 19 des Strafgesetzbuches als auch in dem § 20 des Strafgesetzbuches wieder. Der § 19 StGB besagt, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unzurechnungsfähig sind, da sie die erforderliche Reife noch nicht besitzen.

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind grundsätzlich schuldunfähig. Bei ihnen wird die mangelnde Reife unwiderleglich vermutet.
 
Aber..... wenn man das hier liest:

Es ist unbegreiflich und unverzeihlich: In diesem Land verweigern so viele jede Empathie für die Opfer des Hamas-Terrors – Shiri, Ariel und Baby Kfir Bibas. Eine Mutter, ein Kind, ein Säugling – brutal ermordet. Doch ihre Mörder werden als Freiheitskämpfer gefeiert und genießen breite Sympathie. Eine Schande. #BibasFamilyEs sind übrigens deutsche Staatsbürger.
GkLDG5lWUAAinRu


und das hier sieht:

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dann erreicht einen die Erkenntnis; Diese Kinder und diese Jugend ist nicht unschuldig!
 
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