Parlamentarische Republik
Der Begriff
parlamentarische Republik bezieht sich oft auf die republikanische Form des parlamentarischen Regierungssystems. Teilweise wird sie aber auch zur allgemeinen Klassifikation einer (
semipräsidentiellen) Republik mit relevantem Parlament verwendet. Im ersteren Fall bestehen die Aufgaben des
Staatsoberhaupts, welches kein Monarch ist, sondern durch eine Wahl bestimmt wird, vor allem in der Repräsentation des Staates nach innen und außen. Neben der starken Stellung des
Regierungschefs ist ebenfalls kennzeichnend, dass der
Ministerpräsident vom Parlament gewählt wird und die Minister seines
Kabinetts bestimmt. Die Regierung ist im Gegensatz zum
Präsidialsystem unmittelbar vom Vertrauen des
Parlaments abhängig. Das dieser
Machtverteilung zugrundeliegende Prinzip ist der Parlamentarismus.
Da das Konzept der parlamentarischen Republik heterogen ist, genügt kein Blick in entsprechende Gesetzestexte. Die Kompetenzverteilung wird maßgeblich vom
Durchsetzungsvermögen der Einzelpersonen in politischen Ämtern bestimmt. Dementsprechend gibt es folgende Kategorien:
ExekutivkooperationEs handelt sich um eine Gleichverteilung des Einflusses zwischen den beiden Exekutivorganen Regierung und Staatsoberhaupt. Sie ist etwa in
Italien oder
Österreich anzutreffen.KanzlerdominanzVon Kanzlerdominanz (auch
Kanzlerdemokratie) spricht man, wenn der Regierungschef als maßgeblicher politischer Akteur auftritt. In der Bundesrepublik
Deutschland spricht man immer in solchen Perioden von Kanzlerdominanz, in denen der derzeitige
Bundeskanzler als starke Persönlichkeit auftritt; also etwa in den Zeiten
Konrad Adenauers oder
Helmut Schmidts. Ein viel zitiertes Gegenbeispiel stellt die Ära
Kurt Georg Kiesingers dar.VersammlungsdominanzDieser Subtyp des parlamentarischen Systems bezeichnet die dominante Stellung des Parlaments im Staat, ist jedoch heute nur mehr selten vorzufinden. In der Schweiz kann insofern davon gesprochen werden, als die
Bundesversammlung (das aus den zwei Kammern von
Nationalrat und
Ständerat bestehende Parlament) die Mitglieder des aus Sicht der
Checks and Balances relativ schwachen
Bundesrates (die Schweizer Regierung) wählt (Art. 175
Bundesverfassung). In der schweizerischen
Konkordanzdemokratie hat das Parlament eine stärkere Stellung gegenüber der Regierung als in einem parlamentarischen System, weil keine konstante Parlamentsmehrheit die Regierung stützen muss. Vielmehr können sich im Parlament von Thema zu Thema wechselnde Mehrheiten bilden, häufig auch gegen die Regierung. Andererseits ist die Legislativ-Kompetenz des Parlaments durch die Möglichkeit,
Referenden über Gesetze (Art. 138 ff. BV) zu erzwingen, zurückgebunden (
Direkte Demokratie).