Deshalb wurde im Londoner Schuldenabkommen von 1953 die Regelung der Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages verschoben. Als 1990 die deutsche Einheit verhandelt wurde, waren alle vier ehemaligen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges einverstanden, das völkerrechtlich bindende Zwei-plus-Vier-Abkommen zu schließen, das „anstelle eines Friedensvertrages“ trat. Auf diesem Wege konnten Forderungen nach Reparationsleistungen erledigt werden. Auch Griechenland akzeptierte dieses Abkommen.
Ohnehin wäre es politisch nicht zu vermitteln gewesen, nach Jahrzehnten enger Partnerschaft (Griechenland war seit 1952 Mitglied der Nato und seit 1961 den europäischen Organisationen assoziiert) enorme Reparationsleistungen zu verlangen. Dennoch haben griechische Politiker immer wieder, meist aus innenpolitischen Gründen, Forderungen nach Entschädigungen erhoben.
Unsinnig ist es jedoch, deutsche Nettozahlungen an Griechenland im Rahmen europäischer Vereinbarungen mit Forderungen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges zu verrechnen. Einen genauen Überblick der aus verschiedenen Töpfen gezahlten Gelder gibt es nicht, doch dürfte sich die Gesamtsumme seit 1949 auf umgerechnet mehr als 30 Milliarden Euro belaufen.
Unabhängig von allen anderen Forderungen entschädigte die Bundesrepublik individuell Opfer von NS-Verbrechen. Am 18. März 1960 schlossen Griechenland und die Bundesregierung einen Vertrag, dem zufolge 115 Millionen DM für griechische Opfer der NS-Herrschaft gezahlt wurden. Das war geknüpft an die Zusage, dass keine zusätzlichen Forderungen auf individuellen Schadenersatz mehr zulässig sein sollten.