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Düsseldorf (Reuters) - Zwei Schülerinnen sind vom Schulleiter einer Bonner Gesamtschule vom Unterricht suspendiert worden, weil sie mit dem Ganzkörpergewand Burka in ihrer Klasse erschienen waren.
Ein Sprecher der für die Schulaufsicht zuständigen Bezirksregierung in Köln sagte am Freitag, die beiden Mosleminnen hätten durch das Tragen der Kleidung den Schulfrieden gestört. Sie seien am Donnerstag für zunächst zwei Wochen vom Unterricht in ihrer elften Klasse suspendiert worden, könnten aber zurückkehren, wenn sie das Gewand ablegten. Aufgrund permanenter Diskussionen um die Kleidung und eine damit verbundene islam-fundamentalische Haltung der beiden Schülerinnen sei kein normaler Unterricht mehr möglich gewesen, begründete er die Maßnahme.
Einerseits heisst es
Art.2/I GG
" Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Art.3/III GG
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Art.4/I GG
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
aber andererseits gilt auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Art3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Also wäre das in diesem Falle jedoch eine Unterdrückung der Frau. Wobei aber man nicht genau weiss ob sie dieses Gewandt nun durch ihren eigenen Wille trägt oder dazu gezwungen wurde, was ich eher vermute.
Wie steht ihr dazu? Was meint ihr, treffen die ersten Grundrechte ehr zu oder sollte man eher Art3. in diesem Falle beachten?
Ein Sprecher der für die Schulaufsicht zuständigen Bezirksregierung in Köln sagte am Freitag, die beiden Mosleminnen hätten durch das Tragen der Kleidung den Schulfrieden gestört. Sie seien am Donnerstag für zunächst zwei Wochen vom Unterricht in ihrer elften Klasse suspendiert worden, könnten aber zurückkehren, wenn sie das Gewand ablegten. Aufgrund permanenter Diskussionen um die Kleidung und eine damit verbundene islam-fundamentalische Haltung der beiden Schülerinnen sei kein normaler Unterricht mehr möglich gewesen, begründete er die Maßnahme.
Einerseits heisst es
Art.2/I GG
" Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Art.3/III GG
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Art.4/I GG
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
aber andererseits gilt auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Art3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Also wäre das in diesem Falle jedoch eine Unterdrückung der Frau. Wobei aber man nicht genau weiss ob sie dieses Gewandt nun durch ihren eigenen Wille trägt oder dazu gezwungen wurde, was ich eher vermute.
Wie steht ihr dazu? Was meint ihr, treffen die ersten Grundrechte ehr zu oder sollte man eher Art3. in diesem Falle beachten?