Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Schweiz streicht Sozialhilfe für arbeitslose EU-Bürger

Wo wird dieser Begriff "Arbeitslosenentschädigung" amtlich und sonstwie verwendet ?


Arbeitslosenentschädigung

Die gesamte unselbstständig erwerbende Bevölkerung der Schweiz ist obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Nicht beitragspflichtig und dementsprechend nicht versichert, sind selbstständig erwerbstätige Personen.

Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, den arbeitslosen Personen einen angemessenen Erwerbsersatz zu sichern. Die Entschädigungen richtet die gewählte Arbeitslosenkasse in Form von Taggeldern (Arbeitslosenentschädigung) aus. Für die Geltendmachung des Anspruches müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein.

Allen stellensuchenden Personen stehen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Unterstützung der Stellensuche zur Verfügung. Arbeitslose Personen werden von Beratenden der RAV begleitet und regelmässig zu Beratungs- und Kontrollgesprächen eingeladen.
SECO - Arbeitslosenentschädigung

Also, beim Überflug des Textes schoß es mir durch den Kopf: hoffentlich wird das hier manchen Balkanern nicht bekannt!
Jugoslawien soll ja auch an der sehr hohen "Arbeitsmoral" seiner Bürger stark gelitten haben, sagen manche.
 
Zurück
Oben