Eine Bankangestellte, 43, ist am Nachmittag mit dem Rad in der Grazer City unterwegs und wird von einem Mann am Gesäß begrapscht. Reflexartig fängt er sich eine Ohrfeige ein, der 37-jährige Arbeitslose schlägt ihr auf den Fahrradhelm. Passanten greifen ein, ehe die Situation eskaliert. Das empörte Opfer erstattet Anzeige. Der Täter wird ausgeforscht. Noch empörter ist Eva H. nun aber, nachdem eine Bezirksanwältin das Verfahren eingestellt hat. Es liege keine sexuelle Belästigung vor. Das Gesäß zähle nicht zu den geschlechtstypischen Merkmalen, nur Busen und Geschlechtsorgane. Einen dezenten Hinweis in Richtung Anstandsverletzung gab die Rechtspflegerin noch. Das aber wird als Verwaltungsübertretung geahndet. „Das wäre wie Falschparken“, ärgert sich die Grazer Frauenbeauftragte Maggie Jansenberger und spricht von Bagatellisierung. „Natürlich ist auch das Gesäß sexualisiert. Man braucht nur Werbeplakate anschauen“, kritisiert sie das Gesetz.