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Lucky Luke
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Der Islam hat die Sklaverei in der Region seiner Entstehung und in den Gebieten, die in der Folgezeit erobert wurden, als fest verankerte Institution vorgefunden und beibehalten. Mohammed und seine Zeitgenossen besaßen, erbeuteten, erwarben, verkauften und befreiten Sklaven oder benutzten Sklavinnen als Konkubinen. Lange Jahre war der Sklavenhandel ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der islamischen Welt. Im Jahre 1963 schaffte Saudi-Arabien als eines der letzten islamischen Länder die Sklaverei offiziell ab.[1] Das letzte Gesetz zur Abschaffung der Sklaverei in Mauretanien wurde am 8. August 2007 verabschiedet
Der Sklave wird im Arabischen als ʿabd (vgl. Koran 2:178) raqaba oder mamlūk (siehe dazu Mamluken) bezeichnet. Im Koran werden Sklaven häufig auch mit der Bezeichnung „was eure rechte Hand besitzt“ (mā malakat aymānukum, z. B. 24:33) umschrieben. Eine Sklavin wird im Arabischen als dschāriyya (جارية) oder ama (امة) bezeichnet.
Der Koran betrachtet die Sklaverei als selbstverständliche Einrichtung. Die Unterscheidung zwischen Freien und Sklaven ist laut Koran Teil der göttlichen Ordnung (16:71). Für die Sklaverei wurden jedoch mildere als die bis dahin gültigen Regelungen getroffen.[3] Es ist nicht zu erkennen, dass Mohammed die Absicht gehabt hat, die Sklaverei abzuschaffen.[4] Im Unterschied zum römischen Recht, das den Sklaven ausschließlich als Eigentum seines Herrn betrachtet, waren Sklaven nach islamischem Recht Mensch und Sache zugleich. Als Eigentum ihrer Besitzer konnten sie nach Belieben verschenkt, verliehen, verpfändet, vererbt oder verkauft werden. Andererseits hatten sie Anspruch auf gute Behandlung (4:36), Versorgung und Verpflegung. In einer Überlieferung von Buchari erklärt Mohammed:
Eure Sklaven sind eure Brüder. Gott hat sie unter eurem Befehl gestellt. Wer nun die Oberhand über seinen Bruder hat, der soll vom dem zu essen geben, was er selbst isst, und ihm Kleidung geben, die er selbst trägt. Tragt ihnen nicht auf, was ihre Kraft übersteigt. Und wenn ihr es doch tut, so helft ihnen![5]
Sklaven konnten nicht als Zeuge vor Gericht aussagen und kein Eigentum erwerben.[6] Im Auftrag ihres Herrn konnten sie jedoch Geschäfte tätigen.[6] Für die Heirat brauchten Sklaven die Zustimmung ihres Herrn. Die Kinder einer verheirateten Sklavin gehörten ihrem Herren, auch wenn ihr Ehemann ein freier Mann war.[6] Aus diesem Grunde unterlag eine solche Ehe vielen rechtlichen Beschränkungen und wurde nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So musste für den Mann die Gefahr der Unzucht bestehen oder (und?) der Bräutigam musste ledig und außerstande sein, den Brautpreis für eine freie Frau zu entrichten. Die Sklavin musste Muslimin sein. Die Ehe zwischen Besitzern und Sklaven war verboten. Nach Auffassung einiger Rechtsschulen durften männliche muslimische Sklaven höchstens zwei Frauen heiraten. Ehen zwischen Freien und Sklaven waren erlaubt und offenbar recht weit verbreitet.[7] Der Koran billigt das Konkubinat (23:6, 70:30). Eine Sklavin, die als Konkubine diente, wurde surrīya سرّية genannt. Gebar sie ihrem Herrn ein Kind, wurde sie als umm walad (Mutter des Kindes) bezeichnet. Eine umm walad wurde nach dem Tod ihres Herrn freigelassen.[6] Das Kind aus dieser Verbindung war frei.[3] Sexuelle Beziehungen zwischen einem Muslim und seiner Sklavin waren erlaubt, zwischen einer Muslimin und ihrem Sklaven allerdings verboten. Der sexuelle Verkehr eines Muslims mit der Sklavin eines anderen Besitzers wurde als Unzucht betrachtet und entsprechend geahndet.[7] Ein freier Muslim konnte nicht versklavt werden. Der Übertritt zum Islam änderte den Sklavenstatus nicht.[6] Kalif Umar verbot es, Araber zu versklaven. Muslimische Sklaven waren den freien Muslimen in religiöser Hinsicht gleichgestellt. Sie waren allerdings jener Pflichten enthoben, für die Bewegungsfreiheit unabdingbar war (Freitagsgebet, Wallfahrt, Dschihad)[7]
Die Freilassung eines Sklaven galt im Islam als gottgefälliges Werk (qurla). Die Freilassung eines muslimischen Sklaven bewahrte laut einer Überlieferung des Propheten Mohammed vor dem Höllenfeuer:
Wer einen gläubigen Sklaven befreit, wird von dem Feuer der Hölle befreit werden.[8]
Ein Sklave konnte durch eine testamentarische Verfügung freigelassen werden (arab. tadbīr). Der Sklave war frei, wenn der Herr starb. Eine solche Verfügung konnte nach herrschender Meinung nicht widerrufen und der Sklave danach nicht mehr verkauft oder verschenkt werden. Sklaven konnten sich nach islamischem Recht auch selbst freikaufen (kitāba). Ein gesetzlicher Anspruch darauf bestand nicht. Bei einem solchen Freikauf hatte der Sklave Anspruch auf Unterstützung durch die Almosensteuer.[3]
Die Freilassung von Sklaven (arab. ʿitq) ist im Koran als Sanktion für verschiedene Vergehen vorgesehen. Ein muslimischer Sklave soll als Sühne für die Tötung eines Gläubigen freigelassen werden (4:92). Ferner wird die Freilassung als Sühneleistung für Eidbruch (5:89) und Widerruf einer Scheidung (58:3) vorgeschrieben. Der Freikauf wird auch als Akt der Wohltätigkeit empfohlen (2:177). Durch die Freilassung entsteht ein Klientelverhältnis zwischen dem Sklaven und dem ehemaligen Herrn mit erbrechtlichen Folgen.
Ein berühmter Fall der Versklavung eines Stammes aus der Frühzeit des Islam sind die Banu Quraiza. Dieser jüdische Stamm aus Yathrib/Medina wurde nach der Grabenschlacht von den Muslimen unter Führung Mohammeds angegriffen. Nachdem die Banu Quraiza aufgaben, wurden die Männer des Stammes geköpft und die Knaben, Frauen und Mädchen versklavt. Ibn Ishaq beschreibt die Teilung der Beute folgendermaßen:
Der Prophet verteilte den Besitz, die Frauen und die Kinder der Banu Quraiza unter den Muslimen. Er legte fest, welche Anteile an der Beute jeweils den Reitern und den Unberittenen zustanden, und behielt selbst ein Fünftel ein. […] Die gefangenen Frauen und Kinder aus dem Fünftel schickte er mit dem Helfer Sa'd ibn Zaid in den Nadjd und tauschte sie gegen Pferde und Waffen ein. Eine der gefangenen Frauen, Raihana bint 'Amr, behielt der Prophet für sich selbst. Sie blieb in seinem Besitz, bis er starb.[9]
Im Fall der Banu 'l mustaliq, bot Mohammed Dshuwarriyya bint al-Harith, die mit ihren Stammesgenossen den Muslimen als Beute in die Hände gefallen war und die ihn um Hilfe bei ihrem Freikauf bat, die Heirat an. Daraufhin ließen die Muslime die Sklaven und Sklavinnen, die zu ihrem Beuteanteil gehörten frei. Sie wollten keine Stammesgenossen einer Prophetengattin als Sklaven besitzen.[6]
Insgesamt war die Geschichte der Sklaverei im islamischen Orient aufgrund der Weiträumigkeit und der ethnischen, kulturellen und politischen Vielfalt des Gebiets sehr unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere im Sudan wurden regelrechte Sklavenjagden unternommen. Unter dem Abbasiden-Kalif Harun ar-Raschid gehörten viele Sklavinnen dem damals bereits etablierten Harem an.[10] Berühmt geworden sind die türkischen Militärsklaven, die in Bagdad insbesondere von dem Kalifen Al-Mutasim eingestellt wurden, um als Prätorianergarde den Herrscher zu beschützen und das Heer zu verstärken. Später übernahmen diese „Mamelucken“ die Herrschaft und gründeten mehrere eigene Dynastien. Eine besondere Form der Sklaverei war die Knabenlese im Osmanischen Reich. Dabei wurden Knaben aus christlichen Provinzen ihren Familien weggenommen, ausgebildet und zwangsislamisiert. Diese Männer bildeten die Grundlagen des Janitscharen-Korps und der Verwaltung des Reiches und konnten in höchste Staatsämter aufsteigen. Auch viele Herrscher in der islamischen Geschichte waren Söhne von Sklavinnen. Im Osmanischen Reich wurde die Sklaverei 1847 abgeschafft. Noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts berichteten Orientreisende wie Christiaan Snouck Hurgronje über den Sklavenmarkt in Mekka.[6] und auch der Schriftsteller Antoine de Saint-Exupéry verarbeitete die Begegnung mit der Sklaverei Nordafrikas in seinem Buch Wind, Sand und Sterne. Sklavenmärkte wie etwa in Sansibar, (der vor allem die Emirate Arabiens belieferte und erst von den Briten geschlossen wurde) oder in Zentralasien hielten sich bis ins späte 19. Jahrhundert.
Auch heute gibt es in einzelnen Regionen der islamischen Welt Formen der Sklaverei (z.B. Sudan, Mauretanien) oder andere, nicht religiös begründbare Formen der Unfreiheit.[3] In Mauretanien wurden schon mehrfach Versuche unternommen die Sklaverei abzuschaffen, jedoch konnte dies nie erreicht werden. Ein neues Gesetz wurde am 8. August 2007 verabschiedet, welches die Abschaffung der Sklaverei zum Ziel hat und diese unter Strafe stellt. [11] [12]
Sklaverei im Islam ? Wikipedia
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Wieso hat Allah die Sklaverei nicht verboten?
Der Sklave wird im Arabischen als ʿabd (vgl. Koran 2:178) raqaba oder mamlūk (siehe dazu Mamluken) bezeichnet. Im Koran werden Sklaven häufig auch mit der Bezeichnung „was eure rechte Hand besitzt“ (mā malakat aymānukum, z. B. 24:33) umschrieben. Eine Sklavin wird im Arabischen als dschāriyya (جارية) oder ama (امة) bezeichnet.
Der Koran betrachtet die Sklaverei als selbstverständliche Einrichtung. Die Unterscheidung zwischen Freien und Sklaven ist laut Koran Teil der göttlichen Ordnung (16:71). Für die Sklaverei wurden jedoch mildere als die bis dahin gültigen Regelungen getroffen.[3] Es ist nicht zu erkennen, dass Mohammed die Absicht gehabt hat, die Sklaverei abzuschaffen.[4] Im Unterschied zum römischen Recht, das den Sklaven ausschließlich als Eigentum seines Herrn betrachtet, waren Sklaven nach islamischem Recht Mensch und Sache zugleich. Als Eigentum ihrer Besitzer konnten sie nach Belieben verschenkt, verliehen, verpfändet, vererbt oder verkauft werden. Andererseits hatten sie Anspruch auf gute Behandlung (4:36), Versorgung und Verpflegung. In einer Überlieferung von Buchari erklärt Mohammed:
Eure Sklaven sind eure Brüder. Gott hat sie unter eurem Befehl gestellt. Wer nun die Oberhand über seinen Bruder hat, der soll vom dem zu essen geben, was er selbst isst, und ihm Kleidung geben, die er selbst trägt. Tragt ihnen nicht auf, was ihre Kraft übersteigt. Und wenn ihr es doch tut, so helft ihnen![5]
Sklaven konnten nicht als Zeuge vor Gericht aussagen und kein Eigentum erwerben.[6] Im Auftrag ihres Herrn konnten sie jedoch Geschäfte tätigen.[6] Für die Heirat brauchten Sklaven die Zustimmung ihres Herrn. Die Kinder einer verheirateten Sklavin gehörten ihrem Herren, auch wenn ihr Ehemann ein freier Mann war.[6] Aus diesem Grunde unterlag eine solche Ehe vielen rechtlichen Beschränkungen und wurde nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So musste für den Mann die Gefahr der Unzucht bestehen oder (und?) der Bräutigam musste ledig und außerstande sein, den Brautpreis für eine freie Frau zu entrichten. Die Sklavin musste Muslimin sein. Die Ehe zwischen Besitzern und Sklaven war verboten. Nach Auffassung einiger Rechtsschulen durften männliche muslimische Sklaven höchstens zwei Frauen heiraten. Ehen zwischen Freien und Sklaven waren erlaubt und offenbar recht weit verbreitet.[7] Der Koran billigt das Konkubinat (23:6, 70:30). Eine Sklavin, die als Konkubine diente, wurde surrīya سرّية genannt. Gebar sie ihrem Herrn ein Kind, wurde sie als umm walad (Mutter des Kindes) bezeichnet. Eine umm walad wurde nach dem Tod ihres Herrn freigelassen.[6] Das Kind aus dieser Verbindung war frei.[3] Sexuelle Beziehungen zwischen einem Muslim und seiner Sklavin waren erlaubt, zwischen einer Muslimin und ihrem Sklaven allerdings verboten. Der sexuelle Verkehr eines Muslims mit der Sklavin eines anderen Besitzers wurde als Unzucht betrachtet und entsprechend geahndet.[7] Ein freier Muslim konnte nicht versklavt werden. Der Übertritt zum Islam änderte den Sklavenstatus nicht.[6] Kalif Umar verbot es, Araber zu versklaven. Muslimische Sklaven waren den freien Muslimen in religiöser Hinsicht gleichgestellt. Sie waren allerdings jener Pflichten enthoben, für die Bewegungsfreiheit unabdingbar war (Freitagsgebet, Wallfahrt, Dschihad)[7]
Die Freilassung eines Sklaven galt im Islam als gottgefälliges Werk (qurla). Die Freilassung eines muslimischen Sklaven bewahrte laut einer Überlieferung des Propheten Mohammed vor dem Höllenfeuer:
Wer einen gläubigen Sklaven befreit, wird von dem Feuer der Hölle befreit werden.[8]
Ein Sklave konnte durch eine testamentarische Verfügung freigelassen werden (arab. tadbīr). Der Sklave war frei, wenn der Herr starb. Eine solche Verfügung konnte nach herrschender Meinung nicht widerrufen und der Sklave danach nicht mehr verkauft oder verschenkt werden. Sklaven konnten sich nach islamischem Recht auch selbst freikaufen (kitāba). Ein gesetzlicher Anspruch darauf bestand nicht. Bei einem solchen Freikauf hatte der Sklave Anspruch auf Unterstützung durch die Almosensteuer.[3]
Die Freilassung von Sklaven (arab. ʿitq) ist im Koran als Sanktion für verschiedene Vergehen vorgesehen. Ein muslimischer Sklave soll als Sühne für die Tötung eines Gläubigen freigelassen werden (4:92). Ferner wird die Freilassung als Sühneleistung für Eidbruch (5:89) und Widerruf einer Scheidung (58:3) vorgeschrieben. Der Freikauf wird auch als Akt der Wohltätigkeit empfohlen (2:177). Durch die Freilassung entsteht ein Klientelverhältnis zwischen dem Sklaven und dem ehemaligen Herrn mit erbrechtlichen Folgen.
Ein berühmter Fall der Versklavung eines Stammes aus der Frühzeit des Islam sind die Banu Quraiza. Dieser jüdische Stamm aus Yathrib/Medina wurde nach der Grabenschlacht von den Muslimen unter Führung Mohammeds angegriffen. Nachdem die Banu Quraiza aufgaben, wurden die Männer des Stammes geköpft und die Knaben, Frauen und Mädchen versklavt. Ibn Ishaq beschreibt die Teilung der Beute folgendermaßen:
Der Prophet verteilte den Besitz, die Frauen und die Kinder der Banu Quraiza unter den Muslimen. Er legte fest, welche Anteile an der Beute jeweils den Reitern und den Unberittenen zustanden, und behielt selbst ein Fünftel ein. […] Die gefangenen Frauen und Kinder aus dem Fünftel schickte er mit dem Helfer Sa'd ibn Zaid in den Nadjd und tauschte sie gegen Pferde und Waffen ein. Eine der gefangenen Frauen, Raihana bint 'Amr, behielt der Prophet für sich selbst. Sie blieb in seinem Besitz, bis er starb.[9]
Im Fall der Banu 'l mustaliq, bot Mohammed Dshuwarriyya bint al-Harith, die mit ihren Stammesgenossen den Muslimen als Beute in die Hände gefallen war und die ihn um Hilfe bei ihrem Freikauf bat, die Heirat an. Daraufhin ließen die Muslime die Sklaven und Sklavinnen, die zu ihrem Beuteanteil gehörten frei. Sie wollten keine Stammesgenossen einer Prophetengattin als Sklaven besitzen.[6]
Insgesamt war die Geschichte der Sklaverei im islamischen Orient aufgrund der Weiträumigkeit und der ethnischen, kulturellen und politischen Vielfalt des Gebiets sehr unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere im Sudan wurden regelrechte Sklavenjagden unternommen. Unter dem Abbasiden-Kalif Harun ar-Raschid gehörten viele Sklavinnen dem damals bereits etablierten Harem an.[10] Berühmt geworden sind die türkischen Militärsklaven, die in Bagdad insbesondere von dem Kalifen Al-Mutasim eingestellt wurden, um als Prätorianergarde den Herrscher zu beschützen und das Heer zu verstärken. Später übernahmen diese „Mamelucken“ die Herrschaft und gründeten mehrere eigene Dynastien. Eine besondere Form der Sklaverei war die Knabenlese im Osmanischen Reich. Dabei wurden Knaben aus christlichen Provinzen ihren Familien weggenommen, ausgebildet und zwangsislamisiert. Diese Männer bildeten die Grundlagen des Janitscharen-Korps und der Verwaltung des Reiches und konnten in höchste Staatsämter aufsteigen. Auch viele Herrscher in der islamischen Geschichte waren Söhne von Sklavinnen. Im Osmanischen Reich wurde die Sklaverei 1847 abgeschafft. Noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts berichteten Orientreisende wie Christiaan Snouck Hurgronje über den Sklavenmarkt in Mekka.[6] und auch der Schriftsteller Antoine de Saint-Exupéry verarbeitete die Begegnung mit der Sklaverei Nordafrikas in seinem Buch Wind, Sand und Sterne. Sklavenmärkte wie etwa in Sansibar, (der vor allem die Emirate Arabiens belieferte und erst von den Briten geschlossen wurde) oder in Zentralasien hielten sich bis ins späte 19. Jahrhundert.
Auch heute gibt es in einzelnen Regionen der islamischen Welt Formen der Sklaverei (z.B. Sudan, Mauretanien) oder andere, nicht religiös begründbare Formen der Unfreiheit.[3] In Mauretanien wurden schon mehrfach Versuche unternommen die Sklaverei abzuschaffen, jedoch konnte dies nie erreicht werden. Ein neues Gesetz wurde am 8. August 2007 verabschiedet, welches die Abschaffung der Sklaverei zum Ziel hat und diese unter Strafe stellt. [11] [12]
Sklaverei im Islam ? Wikipedia
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Wieso hat Allah die Sklaverei nicht verboten?