Verzeih, wenn ich dich noch einmal zitiere

Freie Meinungsäußerung, die elementaren hiesigen Rechtsgedanken und Rechtsgrundsätzen widerspricht. U.a. darin hat eigentlich das hohe Gut der freien Meinungsäußerung auch ihre verständlichen Schranken.
Jeder Mensch hat eine unveräußerliche Würde. Das steht sogar in Art. 1 des Grundgesetzes. Zu dieser unveräußerlichen Würde gehören unstreitbar auch die körperliche Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung, das Intimste, was ein Mensch hat. Und selbst wenn sie sich von Berufs wegen so anzieht, wie es vielleicht in den Augen mancher auch keinen Respekt verdienen mag, so sind Belästigungen bis Vergewaltigungen indiskutabel. Eigentlich sind wir uns da wohl auch einig. Mitnichten kann da gelten "Respekt muss man sich verdienen" u.ä.
P.S. Muss mir das andere alles noch richtig durchlesen:balkangrins: