[h=1]Deklaration des Türkischen Parlaments zum Resolutionsantrag im Bundestag[/h][h=2]GEMEINSAME DEKLARATION, DIE IN BEZUG AUF DIE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG ABGESTIMMTEN RESOLUTIONSANTRAG ÜBER DIE EREIGNISSE IN 1915 VON DEN VERTRETERN DER GERECHTIGKEITS- UND ENTWICKLUNGSPARTEI (AKP), DER REPUBLIKANISCHEN VOLKSPARTEI (CHP) UND DER MHP.[/h]GROSSE TÜRKISCHE NATIONALVERSAMMLUNG
KOMMISSION FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
DIE GEMEINSAME DEKLARATION, DIE IN BEZUG AUF DIE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG ABGESTIMMTEN RESOLUTIONSANTRAG ÜBER DIE EREIGNISSE IN 1915 VON DEN VERTRETERN DER GERECHTIGKEITS- UND ENTWICKLUNGSPARTEI (AKP), DER REPUBLIKANISCHEN VOLKSPARTEI (CHP) UND DER NATIONALISTISCHEN BEWEGUNGSPARTEI (MHP) IN DER KOMMISSION FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN IN DER GROSSEN TÜRKISCHEN NATIONALVERSAMMLUNG VERÖFFENTLICHT WIRD
Wir haben mit Sorge erfahren, dass über einen die armenische „Völkermord-Behauptungen“ bejahenden Resolutionsantrag am 2. Juni 2016 im Deutschen Bundestag abgestimmt wird. Wir verurteilen diesen rechtswidrigen Antrag im Bundestag, wobei die historischen Realitäten in Bezug auf die Ereignisse in 1915 verzerrt wurden, scharf und wiesen ihn zurück.
Es ist auf keinen Fall akzeptabel, dass man die 101 Jahre früher unter den außerordentlichen Umständen des Ersten Weltkriegs vorgekommene Ereignisse, die damals Türken und Armeniern große Leiden bereiteten, mit einseitigen, verzerrten und manchen subjektiven politischen Motiven in die Hand nimmt und als ein „Völkermord“ vorstellt. Niemand wird es berücksichtigen, dass dieser Antrag, der als ärgstes Beispiel für Politisierung und Missbrauch der erwähnten Ereignisse gilt, damit begründet wird, dass sich Deutschland „seine eigene Verantwortung übernimmt“ und die „Türken und Armenier bei der Überwindung der Abgründe in der Vergangenheit und dem Suche nach Versöhnungs- und Verständigungswege unterstützt.“
Der Völkermord ist kein Begriff, den man mit politischen Zielen missbrauchen darf, sondern ist er eine Straftat, der im Völkerrecht eindeutig und endgültig definiert wurde. Es besteht kein Beschluss eines zuständigen Gerichts, dass die Ereignisse in 1915 ein „Völkermord“ sind. Außerdem ist es durch dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beim Prozess Perinçek gegen Schweiz am 15. Oktober 2015 bekräftigt worden, dass es keinen Konsens darüber gibt. Wir sind davon überzeugt, dass es vom deutschen Volk früher oder später in Frage gestellt wird, dass der Deutsche Bundestag im Gegensatz der internationalen und europäischen Rechtsprechung versucht, von den Ereignissen 1915 eine unanfechtbare offizielle Sichtweise herzustellen und sie aufzuerlegen.
Der Aufruf des Deutschen Bundestags, der sozusagen auch die Meinung und Erinnerung der vom Parlament vertretenen hunderttausenden türkischstämmige Deutschen nicht berücksichtigt, zur Auferlegung dieser verzerrten Auffassung den jungen Generationen durch Bildungssystem bedeutet auch die Missachtung der Meinungsfreiheit.
Man kann diesen Versuch zur Verletzung der Identität türkischer Gesellschaft in Deutschland mit einer Bevölkerung von 3 Millionen mit einer Gründung, dass dieser Armenier-Antrag der Integration türkischstämmiger Bürger beitragen wird, nicht rechtfertigen. Ganz im Gegenteil wird dieser ungerechte Versuch eine auseinanderbringende Wirkung auf Türken und Deutschen haben.
Es ist nur noch mit dem Blick in die Historie durch Perspektive der fairen Erinnerung möglich, dass die beiden jahrhundertelang in Frieden gelebten Völker jetzt als Nachbarländer im Rahmen der Freundschaft und Zusammenarbeit eine gemeinsame Zukunft teilen. Die Große Türkische Nationalversammlung verinnerlichte schon in 2015 diese Haltung durch eine einstimmig angenommene Deklaration und unterstützte die Aufklärung dieser menschlichen Leiden mit allen Einzelheiten durch der Gründung einer gemeinsamen und für alle offenen, mit wissenschaftlichen Methoden arbeitenden Historikerkommission, damit die Geschehnisse in der Vergangenheit frei erforscht und eine Einigung erzielt werden können. Wenn der Deutsche Bundestag ehrlich ist, der Verbesserung der türkisch-armenischen Beziehungen zu dienen, sollte diesen Vorstoß unterstützen. Doch der erwähnte Resolutionsantrag im Deutschen Bundestag dient keinem Zweck weiter als die Hinterlassung der Vorurteile, Feindschaft und des Grolls als Erbe für die nächsten Generationen. Es wird erwartet, dass sich der Deutsche Bundestag seine „historische Verantwortung“ übernimmt, indem er die Aufklärung der Realitäten in der Vergangenheit unterstützt, anstatt die Geschichte zu verzerren und die Differenzen zu vertiefen.
Letztendlich wird es ein Zeichen des Sieges des gesunden Menschenverstandes sein, dass dieser Antrag, welcher als Anlass für Sorgen über mögliche Beeinträchtigung der Türkei-Deutschland-Beziehungen im Rahmen der Freundschaft und Partnerschaft gilt, im Deutschen Bundestag nicht verabschiedet wird.
trt.int