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Türkei wegen Diskriminierung von Aleviten verurteilt
Die Türkei bevorzugt laut Gericht systematisch Sunniten, die Staatspräsident Erdoğan unterstützen. Das Urteil könnte sich auf die EU-Beitrittsverhandlungen auswirken.
Der türkische Staat verstößt gegen die Religionsfreiheit der Aleviten und diskriminiert damit Millionen seiner Bürger. Den mehr als zehn Millionen Aleviten würden Rechte und finanzielle Unterstützungen verweigert, die der türkische Staat den Sunniten im Land gewährt, urteilte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Aleviten sind nach den Sunniten die zweitgrößte Religionsgemeinschaft in der Türkei. Neben islamischen Einflüssen spielen für sie auch andere religiöse Traditionen eine Rolle. Das islamische Rechtssystem, die Scharia, hat für Aleviten keine Bedeutung. Sie lehnen eine dogmatische Religionsauslegung ab, unterstützen die Trennung von Staat und Kirche in der Türkei und stehen der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP von Recep Tayyip Erdoğan politisch fern. Frauen und Männer sind bei Aleviten gleichgestellt und beten im selben Raum.
Mehr als 200 Aleviten hatten geklagt, weil ihre Gebets- und Versammlungsorte, die sogenannten Cemevis, nicht den Moscheen der sunnitischen Glaubensmehrheit in der Türkei gleichgestellt werden. Dort bezahlt der Staat den Unterhalt der Gebäude und alimentiert Vorbeter mit einem Beamtenlohn. Die Aleviten müssen ihre Gebetshäuser und Vorbeter dagegen selbst finanzieren.
In der Türkei unterstützt das dem Ministerpräsidenten direkt unterstellte Amt für Religionsangelegenheiten (DİB) den orthodox-sunnitischen Islam. Die staatliche Einrichtung mit mehr als 100.000 Mitarbeitern soll einen Jahresetat von mehr als einer Milliarde Euro haben und auch Moscheen in Deutschland finanzieren sowie Imame entsenden.
[h=2]Streit über Rolle der Religion in der Verfassung[/h]
Der Europäische Gerichtshof bezeichnete die Ungleichbehandlung der Aleviten durch das DİB als "nicht gerechtfertigt". Der Staat missachte die eigenständige religiöse Natur des alevitischen Glaubens und verweigere ihm den rechtlichen Schutz. Der türkische Staat behindere deshalb die Religionsfreiheit der Kläger. Die dazu von der Türkei vorgebrachten Argumente seien entweder irrelevant oder nicht ausreichend für eine demokratische Gesellschaft.
Das Urteil könnte Folgen für die Verhandlungen zum Beitritt der Türkei zur EU haben. Die EU-Kommission hatte die Diskriminierung der Aleviten in der Türkei bereits in der Vergangenheit kritisiert und auf die Religionsfreiheit verwiesen, zu der alle EU-Staaten verpflichtet seien. Die Entscheidung wurde von der Großen Kammer des Gerichtshofs getroffen und ist damit unanfechtbar. Für die Mitgliedstaaten des Europarats sind die Urteile aus Straßburg bindend, das heißt, sie müssen die beanstandeten Menschenrechtsverstöße in Zukunft vermeiden.
In der türkischen Regierungspartei AKP gibt es derweil Streit über die Rolle der Religion in der geplanten neuen Verfassung. Parlamentspräsident İsmail Kahraman sagte laut einer in den Medien verbreiteten Rede, die Türkei benötige eine Verfassung, in der sie sich nicht länger zum Säkularismus verpflichtet. "Sie sollte religiös sein", sagte Kahraman. Sein Parteikollege Mustafa Şentop, Leiter der Verfassungskommission, wies dies zurück. Im neuen Entwurf werde der Säkularismus als Grundsatz beibehalten, sagte er.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Türkei wegen Diskriminierung von Aleviten verurteilt | ZEIT ONLINE
Die Türkei bevorzugt laut Gericht systematisch Sunniten, die Staatspräsident Erdoğan unterstützen. Das Urteil könnte sich auf die EU-Beitrittsverhandlungen auswirken.
Der türkische Staat verstößt gegen die Religionsfreiheit der Aleviten und diskriminiert damit Millionen seiner Bürger. Den mehr als zehn Millionen Aleviten würden Rechte und finanzielle Unterstützungen verweigert, die der türkische Staat den Sunniten im Land gewährt, urteilte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Aleviten sind nach den Sunniten die zweitgrößte Religionsgemeinschaft in der Türkei. Neben islamischen Einflüssen spielen für sie auch andere religiöse Traditionen eine Rolle. Das islamische Rechtssystem, die Scharia, hat für Aleviten keine Bedeutung. Sie lehnen eine dogmatische Religionsauslegung ab, unterstützen die Trennung von Staat und Kirche in der Türkei und stehen der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP von Recep Tayyip Erdoğan politisch fern. Frauen und Männer sind bei Aleviten gleichgestellt und beten im selben Raum.
Mehr als 200 Aleviten hatten geklagt, weil ihre Gebets- und Versammlungsorte, die sogenannten Cemevis, nicht den Moscheen der sunnitischen Glaubensmehrheit in der Türkei gleichgestellt werden. Dort bezahlt der Staat den Unterhalt der Gebäude und alimentiert Vorbeter mit einem Beamtenlohn. Die Aleviten müssen ihre Gebetshäuser und Vorbeter dagegen selbst finanzieren.
In der Türkei unterstützt das dem Ministerpräsidenten direkt unterstellte Amt für Religionsangelegenheiten (DİB) den orthodox-sunnitischen Islam. Die staatliche Einrichtung mit mehr als 100.000 Mitarbeitern soll einen Jahresetat von mehr als einer Milliarde Euro haben und auch Moscheen in Deutschland finanzieren sowie Imame entsenden.
[h=2]Streit über Rolle der Religion in der Verfassung[/h]
Der Europäische Gerichtshof bezeichnete die Ungleichbehandlung der Aleviten durch das DİB als "nicht gerechtfertigt". Der Staat missachte die eigenständige religiöse Natur des alevitischen Glaubens und verweigere ihm den rechtlichen Schutz. Der türkische Staat behindere deshalb die Religionsfreiheit der Kläger. Die dazu von der Türkei vorgebrachten Argumente seien entweder irrelevant oder nicht ausreichend für eine demokratische Gesellschaft.
Das Urteil könnte Folgen für die Verhandlungen zum Beitritt der Türkei zur EU haben. Die EU-Kommission hatte die Diskriminierung der Aleviten in der Türkei bereits in der Vergangenheit kritisiert und auf die Religionsfreiheit verwiesen, zu der alle EU-Staaten verpflichtet seien. Die Entscheidung wurde von der Großen Kammer des Gerichtshofs getroffen und ist damit unanfechtbar. Für die Mitgliedstaaten des Europarats sind die Urteile aus Straßburg bindend, das heißt, sie müssen die beanstandeten Menschenrechtsverstöße in Zukunft vermeiden.
In der türkischen Regierungspartei AKP gibt es derweil Streit über die Rolle der Religion in der geplanten neuen Verfassung. Parlamentspräsident İsmail Kahraman sagte laut einer in den Medien verbreiteten Rede, die Türkei benötige eine Verfassung, in der sie sich nicht länger zum Säkularismus verpflichtet. "Sie sollte religiös sein", sagte Kahraman. Sein Parteikollege Mustafa Şentop, Leiter der Verfassungskommission, wies dies zurück. Im neuen Entwurf werde der Säkularismus als Grundsatz beibehalten, sagte er.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Türkei wegen Diskriminierung von Aleviten verurteilt | ZEIT ONLINE