Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung war der
Kleine Ariernachweis, in dem der Antragsteller seine lückenlose
arische, d. h. vor allem nichtjüdische Abstammung bis zu seinen Großeltern (für Mannschaftsdienstgrade und Unterführer) nachweisen musste. Für Führer oder Führeranwärter wurde der
Großer Ariernachweis verlangt, der bis zum Jahr 1750 zurückreichen musste.[SUP]
[2][/SUP]