Karoliner
Schnattergans
Echt schwieriges Thema.
Aber am leidigen Thema Bleiburg und den deutschen(!) Wehrmachtssoldaten kann man es am besten festmachen. Das soll weder eine Verteidgung noch Anklage noch eine Einteilung in Opfer erster und zweiter Klasse sein. Aber die hatten eine eindeutigen Rechtsstatus, das waren Kriegsgefangene eines zweifelsfrei souveränen und kriegsführenden Staates. Ich vermute das Vorkriegs Jugoslawien war Unterzeichner der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention, da Tito JUG die Rechtsnachfolge angetreten und von allen relevanten Parteien das anerkannt wurde, war er auch an diese Verträge gebunden. Nur als Hinweis, die SU war kein Vertragsstaat, das DR und die SU haben also ohne vertragliche fixierte Mindeststandards Krieg geführt (trotzdem darf man keine Kriegsgefangen erschiessen und die Todesraten bei Kriegsgefangen auf beiden Seiten standen zweifelsfrei im Widerspruch zum Humanitären Völkerrecht als Gewohnheitsrecht).
Aber zu Bleiburg zurück, im Raum stehen ja das unter den Opfer 10.000 deutsche Kriegsgefangene waren, bei den kann man eindeutig von Mord sprechen und es kann wohl von ausgegangen werden, dass Tito seinen Laden ausreichend im Griff hatte, sprich ohne seine Anweisung oder mindestens seine wissentliche Duldung wäre das nicht passiert. Bei den anderen Opfern wird es etwas schwieriger, zumindest rechtlich (menschlich bleibt es gleich), da hier mit Kollaborateur-Gesetzen gearbeitet wurden. Da stellt sich die Frage ob das für alle Gruppen zulässig waren und wie weit es überhaupt zulässig war. Da sind die Slowenen, die sich 1941 plötzlich formal im DR wiederfanden mit allen Rechten und Pflichten. Die Frage wie die zu werten sind ist schwierig, das gleiche Problem hatten ja Wehrmachtssoldaten aus dem Elsaß und Eupen-Malmedy. Das würde sehr lang, die rechtliche Situation der Slowenen ist allerdings etwas besser als die der Elsässer, es gab eine Gesamtkapitulation und formale Verträge mit NDH über die Grenzziehung DR-NDH. Die nächsten sind die NDH-Angehörigen, souveräner Staat, ja / nein. Ich tendiere zumindest für ein de-facto ja, sprich die kann man auch nicht einfach so erschiessen als Kollaborateure. Gelitten haben bei dem Spiel die Cetniks, mit entsprechenden Gesetzen evtl. möglich.
Trotzdem glaube ich das Tito Jugoslawien vor der Übernahme durch die Rote Armee bewahrt hat und das die Jugoslawen ihm dafür dankbar sein müssten. Das er Jugoslawien alleine befreit von den Achsenmächten, naja da hat eine Großmacht gegen eine Agrarland Krieg geführt. Wer's glauben mag und sich dadurch besser fühlt, bitte schön.
Aber am leidigen Thema Bleiburg und den deutschen(!) Wehrmachtssoldaten kann man es am besten festmachen. Das soll weder eine Verteidgung noch Anklage noch eine Einteilung in Opfer erster und zweiter Klasse sein. Aber die hatten eine eindeutigen Rechtsstatus, das waren Kriegsgefangene eines zweifelsfrei souveränen und kriegsführenden Staates. Ich vermute das Vorkriegs Jugoslawien war Unterzeichner der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention, da Tito JUG die Rechtsnachfolge angetreten und von allen relevanten Parteien das anerkannt wurde, war er auch an diese Verträge gebunden. Nur als Hinweis, die SU war kein Vertragsstaat, das DR und die SU haben also ohne vertragliche fixierte Mindeststandards Krieg geführt (trotzdem darf man keine Kriegsgefangen erschiessen und die Todesraten bei Kriegsgefangen auf beiden Seiten standen zweifelsfrei im Widerspruch zum Humanitären Völkerrecht als Gewohnheitsrecht).
Aber zu Bleiburg zurück, im Raum stehen ja das unter den Opfer 10.000 deutsche Kriegsgefangene waren, bei den kann man eindeutig von Mord sprechen und es kann wohl von ausgegangen werden, dass Tito seinen Laden ausreichend im Griff hatte, sprich ohne seine Anweisung oder mindestens seine wissentliche Duldung wäre das nicht passiert. Bei den anderen Opfern wird es etwas schwieriger, zumindest rechtlich (menschlich bleibt es gleich), da hier mit Kollaborateur-Gesetzen gearbeitet wurden. Da stellt sich die Frage ob das für alle Gruppen zulässig waren und wie weit es überhaupt zulässig war. Da sind die Slowenen, die sich 1941 plötzlich formal im DR wiederfanden mit allen Rechten und Pflichten. Die Frage wie die zu werten sind ist schwierig, das gleiche Problem hatten ja Wehrmachtssoldaten aus dem Elsaß und Eupen-Malmedy. Das würde sehr lang, die rechtliche Situation der Slowenen ist allerdings etwas besser als die der Elsässer, es gab eine Gesamtkapitulation und formale Verträge mit NDH über die Grenzziehung DR-NDH. Die nächsten sind die NDH-Angehörigen, souveräner Staat, ja / nein. Ich tendiere zumindest für ein de-facto ja, sprich die kann man auch nicht einfach so erschiessen als Kollaborateure. Gelitten haben bei dem Spiel die Cetniks, mit entsprechenden Gesetzen evtl. möglich.
Trotzdem glaube ich das Tito Jugoslawien vor der Übernahme durch die Rote Armee bewahrt hat und das die Jugoslawen ihm dafür dankbar sein müssten. Das er Jugoslawien alleine befreit von den Achsenmächten, naja da hat eine Großmacht gegen eine Agrarland Krieg geführt. Wer's glauben mag und sich dadurch besser fühlt, bitte schön.