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Twitter jetzt X

US-Jury: Musk hat Aktionäre vor Twitter-Kauf getäuscht
Der Tech-Multimilliardär Elon Musk hat nach Auffassung einer US-Jury vor seinem Kauf von Twitter im Jahr 2022 die Aktionäre des Onlinedienstes getäuscht, um den Aktienkurs des Unternehmens zu drücken.

Das nach einem dreiwöchigen Prozess vor einem Bundesgericht in San Francisco am Freitag gefällte Urteil bedeutet, dass der reichste Mann der Welt zu Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe verpflichtet werden könnte. Musk will das Urteil jedoch anfechten.

Die Jury kam zu dem Schluss, dass zwei von Musk im Mai 2022 gepostete Tweets falsche Aussagen enthielten. Die Onlinebotschaften waren demnach für einen Einbruch des Twitter-Kurses verantwortlich. Das Urteil ist eine seltene juristische Niederlage für Musk. In der Vergangenheit war er aus Rechtsstreitigkeiten oft unbeschadet hervorgegangen.

2022 um 44 Milliarden US-Dollar gekauft
Der Investor Giuseppe Pampena hatte die Klage gegen Musk im Namen von Aktionären eingereicht, die zwischen Mitte Mai und Anfang Oktober 2022 Twitter-Aktien verkauft hatten. Musk kaufte die Onlineplattform Ende Oktober 2022 für den Preis von 44 Milliarden Dollar (nach heutigem Wert 38 Milliarden Euro) und benannte sie später in X um.

Im Vorfeld des Kaufs hatte Musk auf Twitter behauptet, dass der Übernahmevertrag vorübergehend auf Eis gelegt sei, bis Twitter nachweisen könne, dass der Anteil an „Bots“ – also gefälschten Konten, die durch Software statt von echten Nutzern und Nutzerinnen betrieben werden – so gering sei wie von der Plattform angegeben.

 
Musks X scheitert mit Klage gegen abtrünnige Werbekunden
X sprach von koordinierten Boykott und Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Richterin sieht keinen Beleg

Elon Musks Online-Plattform X ist mit einer Klage gegen mehrere große Werbekunden gescheitert, die Anzeigen vom Twitter-Nachfolgedienst abzogen. Unter anderem habe X den Vorwurf unfairen Wettbewerbs nicht belegen können, entschied eine Richterin in Texas und wies die Klage ab. Musks Plattform war im August 2024 vor Gericht gezogen.

Ihre Vorwürfe richteten sich gegen bekannte Unternehmen wie den Konsumgüter-Riesen Unilever, den Lebensmittel-Konzern Mars und den Spielzeughersteller Lego sowie gegen eine Vereinigung von Werbetreibenden. Die Firmen hatten ihre Werbeaktivitäten bei Twitter und später X reduziert oder ganz eingestellt - aus Sorge, dass nach der von Musk verfügten Lockerung der Regeln für Inhalte ihre Anzeigen in rufschädigendem Kontext neben extremistischen Beiträgen auftauchen könnten.

Anzeigenerlöse halbiert
Musk beklagte mehrfach, dass sich infolge der Abwanderung großer und kleiner Werbekunden nach der Übernahme von Twitter im Oktober 2022 durch ihn die Anzeigenerlöse in etwa halbiert hätten.

 
US-Regierung schließt sich Elon Musk in einer Klage gegen die EU an
Auslöser ist eine Strafe von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X. Washington kritisiert eine "unzulässige Regulierung"

Elon Musk mag der reichste Mensch der Welt sein und 120 Millionen Euro würden den Milliardär auch nicht von seinem finanziellen Thron stoßen, aber wenn es um die EU-Digitalgesetze geht, sitzt das Geld plötzlich nicht mehr so locker.

Musk hat im Dezember des Vorjahres mit seiner X Corp. die erste jemals verhängte Strafe nach dem Digital Services Act ausgefasst. Gegen dieses Urteil hat sich Musk gewehrt und seinerseits geklagt. Nun erhält der Milliardär Unterstützung durch die US-Regierung. Die Vereinigten Staaten treten den Nichtigkeitsklagen gegen die EU bei.

Vorwurf der "regulatorischen Übergriffigkeit"
In einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung des US-Justizministeriums wählte der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Zivilabteilung, Brett A. Shumate, scharfe Worte: "Die Europäische Kommission hat in unzulässiger Weise versucht, ihre Regulierungsbefugnisse auf amerikanische Unternehmen auszuweiten, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich präsent oder dort tätig sind. Wir werden nicht dulden, dass die Europäische Kommission ihre Regulierungsbefugnisse überschreitet, um amerikanische Triebkräfte für Innovation und Wirtschaftswachstum zu kontrollieren."


Unzulässig ist der Hitlergrußzeiger samt weltgrößten A....loch. Übergriffig ist vor allem das weltgrößte A....loch, was ihm schon eine Verurteilung eingebracht hat und man in den Epstein-Files nachlesen kann, er sich auch damit gebrüstet hat und der Hitlergrußzeiger ist auch an Übergriffigkeit nicht zu überbieten, er denkt auch, er darf alles. 🤮
 
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