Aox
Zagorec
Verfassungsänderung in Kroatien
Gestern hat das kroatische Parlament (Sabor) zum vierten Mal die Verfassung geändert. Nach Meinung von Ministerpräsidentin Jadranka Kosor war diese notwendig, um einen Beitritt Kroatien zur EU zu ermöglichen.
Von den anwesenden Abgeordneten haben 133 dafür und vier dagegen gestimmt. Es hat eine Stimmenthaltung gegeben.
Hier ein Teil der Änderungen:
Die Bedingungen für die Abhaltung eines Referendums über einen EU-Beitritt Kroatiens sind dahingehend geändert worden, dass eine Mehrheit aller stimmberechtigten Wähler nicht mehr notwendig ist. Es nur noch eine Mehrheit aller abgegeben Stimmen notwendig.
Kroatische Staatsbürger können in Zukunft an die Justizbehörden von anderen Ländern ausgeliefert werden, wenn ein internationaler Haftbefehl vorliegt. Voraussetzung ist aber, dass mit diesen Ländern ein bilaterales Abkommen besteht.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist dadurch verstärkt worden, dass eine unabhängige Auswahl von Justizbeamten vorgenommen wird. Auch die vollständige Unabhängigkeit der kroatischen Nationalbank (HNB) ist verstärkt worden.
Aufenthaltsberechtigte Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten in der Republik Kroatien, haben in Zukunft das Recht an Kommunalwahlen teilzunehmen.
Die Verjährungsfrist für Verbrechen bei Kriegsgewinnlern ist aufgehoben worden und für die Verbrechen bei der Umwandlung und Privatisierung ebenfalls.
Kroatische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Kroatien, können bei künftigen Wahlen nur in den diplomatischen und konsularischen Vertretungen in den Ländern, in denen sie wohnen abstimmen. Die Höchstzahl der Parlamentsabgeordneten, die von ihnen gewählt werden kann, ist auf Drei festgelegt worden.
Für die Wahl eines Verfassungsrichters ist in Zukunft nur noch eine einfache Mehrheit und nicht mehr wie bisher, eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Ihre Amtszeit verlängert sich in Zukunft bis zu einer Zeit von sechs Monaten, wenn das Parlament keinen neuen Richter gewählt hat.
Quelle: Vlada RH
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das interessanteste an dieser änderung für BiH und dijaspora kroaten ist das ihre stimmstärke bei wahlen erheblich gestutzt wurde im vergleich zu kroaten aus der RH.
Gestern hat das kroatische Parlament (Sabor) zum vierten Mal die Verfassung geändert. Nach Meinung von Ministerpräsidentin Jadranka Kosor war diese notwendig, um einen Beitritt Kroatien zur EU zu ermöglichen.
Von den anwesenden Abgeordneten haben 133 dafür und vier dagegen gestimmt. Es hat eine Stimmenthaltung gegeben.
Hier ein Teil der Änderungen:
Die Bedingungen für die Abhaltung eines Referendums über einen EU-Beitritt Kroatiens sind dahingehend geändert worden, dass eine Mehrheit aller stimmberechtigten Wähler nicht mehr notwendig ist. Es nur noch eine Mehrheit aller abgegeben Stimmen notwendig.
Kroatische Staatsbürger können in Zukunft an die Justizbehörden von anderen Ländern ausgeliefert werden, wenn ein internationaler Haftbefehl vorliegt. Voraussetzung ist aber, dass mit diesen Ländern ein bilaterales Abkommen besteht.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist dadurch verstärkt worden, dass eine unabhängige Auswahl von Justizbeamten vorgenommen wird. Auch die vollständige Unabhängigkeit der kroatischen Nationalbank (HNB) ist verstärkt worden.
Aufenthaltsberechtigte Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten in der Republik Kroatien, haben in Zukunft das Recht an Kommunalwahlen teilzunehmen.
Die Verjährungsfrist für Verbrechen bei Kriegsgewinnlern ist aufgehoben worden und für die Verbrechen bei der Umwandlung und Privatisierung ebenfalls.
Kroatische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Kroatien, können bei künftigen Wahlen nur in den diplomatischen und konsularischen Vertretungen in den Ländern, in denen sie wohnen abstimmen. Die Höchstzahl der Parlamentsabgeordneten, die von ihnen gewählt werden kann, ist auf Drei festgelegt worden.
Für die Wahl eines Verfassungsrichters ist in Zukunft nur noch eine einfache Mehrheit und nicht mehr wie bisher, eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Ihre Amtszeit verlängert sich in Zukunft bis zu einer Zeit von sechs Monaten, wenn das Parlament keinen neuen Richter gewählt hat.
Quelle: Vlada RH
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das interessanteste an dieser änderung für BiH und dijaspora kroaten ist das ihre stimmstärke bei wahlen erheblich gestutzt wurde im vergleich zu kroaten aus der RH.