Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Vergewaltigt und schwanger

also als erstes würde ich den typ der sie geschwängert hat umbringen danch würde ich paar jahr kriegen und dann wäre sie wohl auch schon weg
 
für kiko:


Wie verläuft eine Abtreibung?
a) Abtreibung bis zum dritten Monat

Absaugen und Ausschaben

Der Arzt führt ein kräftiges Saugrohr in den Uterus ein, womit er den Körper des Kindes zerreißt und absaugt. Falls der Kopf zu groß ist, muss er vorher mit einer Zange zerdrückt werden. Danach werden die Überreste des Opfers ausgeschabt. Die meisten Abtreibungen werden auf diese Art durchgeführt. Sie wird gewöhnlich um die 12. Woche angewandt.


Jugend für das Leben



mein gott :(
 
Rechtslage in der BRD zum Thema Schwangerschaftsabbruch:

Die Mehrheit der Abbrüche (97,4 Prozent) wurden nach der sogennanten "Beratungsregelung" (ohne Indikation) vorgenommen. Danach ist der Abbruch zwar rechtswidrig, aber straffrei (§218 StGB). 2,6 Prozent hatten eine medizinische oder kriminologische Indikation als Grundlage (§218a). Dieser Regelung zufolge ist der Abbruch straffrei und auch nicht rechtswidrig. Es gibt also die Möglichkeit, eine Schwangerschaft mit oder ohne die Festellung einer Indikation abzubrechen. Die Unterschiede sind:
Ohne Indikation ("Beratungsregelung"): Sie können einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, die Entscheidung liegt bei Ihnen. Allerdings müssen Sie folgendes beachten:
Sie müssen sich beraten lassen (Schwangerenkonfliktberatung, §219 StGB, z.B. bei Pro Familia).
Sie brauchen die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle.
Der Eingriff muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden.
Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen (frühestens also am 4. Tag).
Die Kosten des Eingriffs tragen Sie in der Regel selbst.

Mit Indikation: Der Abbruch gilt nicht als rechtswidrig, wenn aus ärztlicher Sicht eine Indikation vorliegt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Kriminologische Indikation: Sie liegt beispielsweise bei einer Vergewaltigung vor. Der Abbruch muss bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis erfolgen.

Medizinische Indikation: Die Fortsetzung der Schwangerschaft würde das Leben bzw. die körperliche und seelische Gesundheit der Frau gefährden. Diese Indikation gilt auch, wenn eine Schädigung des Kindes vorliegt oder zu befürchten ist (früher: embryopathische Indikation). Der Abbruch kann auch nach der 12. Woche durchgeführt werden, eine zeitliche Befristung gibt es hier nicht.
Ein ärztliches Attest muss die Indikation belegen. Allerdings darf der Arzt, der die Indikation feststellt, nicht gleichzeitig den Eingriff vornehmen. Sie müssen sich an einen anderen Arzt wenden. Die Krankenkassen tragen die Kosten für den Eingriff.
Am 13. Mai 2009 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetztes. Demnach ist nun bei Abbrüchen nach der 12. Woche eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose und Ausstellung der Indikation Pflicht. Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Gefahr für "Leib und Leben". Zudem muss Sie Ihr Arzt zum Schwangerschaftsabbruch beraten.
Was passiert vor einem Schwangerschaftsabbruch?
Sie können weder gezwungen werden, die Schwangerschaft auszutragen noch sie abzubrechen. Die Entscheidung treffen Sie selbst. Übrigens kann auch kein Arzt gezwungen werden, einen solchen Eingriff vorzunehmen. Bei unter 16-jährigen Patientinnen verlangen die Gynäkologen in der Regel die schriftliche Einverständniserklärung zumindest eines Elternteils.
Gynäkologe: Zunächst muss ein Frauenarzt feststellen, ob Sie tatsächlich schwanger sind. Die gynäkologische Untersuchung richtet sich auf das Alter der Schwangerschaft und mögliche Fehlbildungen des Embryos. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und über die gesetzliche Lage informieren. Auf Wunsch bekommen Sie eine Schwangerschaftsbescheinigung, die unter anderem das Alter der Schwangerschaft enthält. Sie brauchen diese Bescheinigung aber nicht für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerenkonfliktberatung.
Beratung: Die Pflichtberatung erhalten schwangere Frauen und Mädchen kostenlos in einer anerkannten Beratungsstelle, z.B. bei Pro Familia oder einer kirchlichen Stelle. Die Berater führen ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, besprechen Ihre Situation detailliert und erarbeiten Lösungsvorschläge. Sie können zunächst anonym bleiben, müssen also Ihren Namen nicht nennen. Nach dem Gespräch entscheiden Sie selbst, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen oder nicht. Sie haben Anspruch auf einen Beratungsschein - jetzt mit Ihrem Namen und dem Datum. Der Schein darf aber nichts über den Inhalt und den Verlauf des Gesprächs aussagen. Ohne diesen Beratungsschein ist eine legale Abtreibung nicht möglich. Katholische Einrichtungen beschränken sich seit dem Jahr 2002 auf die Beratung, händigen aber keinen Beratungsschein mehr aus.
Einrichtungen/Kosten: Informieren Sie sich bei Ihrem Frauenarzt oder bei Pro Familia, welche Fachärzte oder Einrichtungen in Ihrer Nähe den Eingriff nach modernem medizinischen Standard vornehmen und welche Kosten damit verbunden sind. Generell kommen für einen Schwangerschaftsabbruch in Frage:
Medizinische Einrichtungen von Pro Familia
Praxis- oder Tageskliniken
Krankenhäuser und entsprechend ausgestattete Arztpraxen
Sie werden vor dem Abbruch nochmals über den Eingriff, die notwendige Nachbehandlung und die Risiken aufgeklärt.
Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2008 die meisten (74 Prozent) Schwangerschaftsabbrüche mit der Absaugmethode durchgeführt. Der Anteil der medikamentösen Abbrüche mit dem Wirkstoff Mifepriston (Mifegyne) lag bei 12,2 Prozent.
Absaugen/Ausschabung
Der Muttermund wird unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose vorsichtig gedehnt. Der Arzt schiebt ein dünnes Röhrchen in die Gebärmutter, das mit einer Saugpumpe verbunden ist. In vielen Fällen folgt anschließend eine Ausschabung der Gebärmutter (Kürettage), um Gewebereste vollständig zu entfernen. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten. Anschließend wird ein Mittel injiziert, das die Gebärmutter wieder zusammenzieht, die Blutung stillt und Infektionen vorbeugt. Die meisten Frauen können nach einer Stunde wieder nach Hause gehen.
Mifegyne (RU 486) + Prostaglandine
Die Abtreibungspille Mifegyne wird als Alternative zu den chirurgischen Eingriffen betrachtet. Der Wirkstoff Mifepriston bewirkt, dass die in der Gebärmutter eingenistete Eizelle abgestoßen wird. Seit Juli 2008 ist der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bis zur neunten Schwangerschaftswoche (63. Tag nach dem Beginn der letzten Regelblutung) erlaubt. Die Pille darf nur unter strenger ärztlicher Kontrolle in dafür zugelassenen Kliniken oder Arztpraxen angewendet werden.
Zusätzlich zur Abteibungspille werden Prostaglandine eingesetzt. Diese müssen 36 bis 48 Stunden später unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. Prostaglandine förden die Wehen. Sie lösen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Fehlgeburt aus, indem sie die Gebärmutter veranlassen, sich zusammenzuziehen.
Welche Komplikationen können auftreten?
Nur bei wenigen Frauen gibt es nach dem instrumentellen Abbruch gesundheitliche Komplikationen. In seltenen Fällen kommt es zu Nachblutungen oder Entzündungen. Falls starke Blutungen, Schmerzen, Fieber über 38.5° C oder schlecht riechender Ausfluss auftreten, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Wenn eine Entzündung nicht schnell und vollständig auskuriert wird, kann es zu Verklebungen der Eileiter kommen. Dies könnte die spätere Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Sehr selten kommt es zu einer Verletzung der Gebärmutter.
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch kann es zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Schmerzen und Blutungen kommen. In wenigen Fällen können Mifegyne und Prostaglandin nicht oder nicht ausreichend wirken, was einen weiteren Eingriff erforderlich machen kann.
Was passiert nach einem Schwangerschaftsabbruch?
Frauen sollten in jedem Fall auf ein sicheres Verhütungsmittel zurückgreifen. Verlief der Eingriff komplikationslos, können Frauen danach auch wieder ganz normal schwanger werden.
Bei einigen Frauen treten allerdings nach dem Schwangerschaftsabbruch seelische Probleme auf. Vor allem, wenn der Schwangerschaftsabbruch auf Druck von außen bzw. nicht auf eigenen Wunsch stattfand oder sich Frauen bezüglich ihres Kinderwunsches nicht ganz sicher sind. Scheuen Sie nicht, sich helfen zu lassen. Fragen Sie Ihren Frauenarzt, der Ihnen auch Anschriften für eine psychologische Beratung vermitteln kann.

Schwangerschaftsabbruch | NetDoktor.de
 
für kiko:


Wie verläuft eine Abtreibung?
a) Abtreibung bis zum dritten Monat

Absaugen und Ausschaben

Der Arzt führt ein kräftiges Saugrohr in den Uterus ein, womit er den Körper des Kindes zerreißt und absaugt. Falls der Kopf zu groß ist, muss er vorher mit einer Zange zerdrückt werden. Danach werden die Überreste des Opfers ausgeschabt. Die meisten Abtreibungen werden auf diese Art durchgeführt. Sie wird gewöhnlich um die 12. Woche angewandt.


Jugend für das Leben

:puppydogeyes: wie kann man nur sowas machen!
bin gegen abtreibung ab heute.
 
:puppydogeyes: wie kann man nur sowas machen!
bin gegen abtreibung ab heute.

ja wie hast du denn geglaubt dass das gemacht wird?

12 woche sieht in etwa so aus glaub ich
foetus.jpg
























das ist ja schon ein mensch, das könnt ich net, auch wenn ich mittlerweile mit dem gedanken spiele keine kinder haben zu wollen, aber abtreiben kommt nicht in frage :crazy:
 
Zurück
Oben