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Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November 2011

kewell

Spitzen-Poster
Der 27. November 2011 ist der Tag der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)".


Nach Schlichtung und Stresstest ist die erste Volksabstimmung in der Geschichte des Landes der politische Befriedungsversuch des umstrittenen Bauprojekts Stuttgart 21. Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags. Je mehr mitmachen, je klarer wird das Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger - und zwar beider Seiten.

Über was wird abgestimmt?


Die Frage bei dieser Volksabstimmung lautet:

Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?


Mit "JA" stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben.

Mit "NEIN" stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben.

Mit "Enthaltung" kann nicht abgestimmt werden.

Aber Achtung!
Mit "Ja" stimmen die Wählerinnen und Wähler für den Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung des Tiefbahnhofs, mit "Nein" für die Mitfinanzierung des Landes und Fortführung des Bauprojekts. Die umstrittene Fragestellung auf dem Stimmzettel ergibt sich aus der Verfassung. Es kann nur über den im Landtag abgelehnten Gesetzentwurf zur Kündigung der Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 abgestimmt werden. Eine Frage wie: "Sind Sie für oder gegen Stuttgart 21?" ist nicht möglich.


Wer darf abstimmen?

Wie bei einer Landtagswahl ist stimmberechtigt,

  • wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist und
  • im Stimmberechtigtenverzeichnis seiner Heimatgemeinde (am Hauptwohnsitz) geführt wird.
Spätestens am 6. November 2011 erhalten die im Melderegister eingetragenen Stimmberechtigten (Stichtag: 23. Oktober) von ihrer Gemeinde eine Stimmbenachrichtigung. Wer stimmberechtigt ist, aber zum Stichtag bei der Wohnsitzgemeinde nicht gemeldet ist, sollte dort umgehend die Eintragung ins Stimmberechtigtenverzeichnis klären.
Wer am 27. November verhindert ist, hat die Möglichkeit der Briefabstimmung. Der dafür erforderliche Antragsvordruck liegt der Stimmbenachrichtigung bei.

Wie wird ausgezählt?


Das S 21-Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (ca. 2,5 Millionen Stimmberechtigte) – mit "Ja" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit "Nein" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist zudem abgelehnt, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit "Ja" stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.

Nach der Abstimmung stellt der Landesabstimmungsausschuss die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahl der Personen, die tatsächlich abgestimmt haben, die Zahlen der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen sowie der gültigen Ja-Stimmen und Nein-Stimmen fest. Zudem wird festgestellt, ob das zur Volksabstimmung gebrachte Gesetz nach der Landesverfassung die erforderliche Mehrheit erlangt hat.

Volksabstimmung 2011
 
Wir hier in Baden werden ja immer vernachlässigt.

:laughing6:
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