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Waren die Sezessionen von Slowenien und Kroatien 1991 legal?

Hans-Peter Hubert
Krieg in Jugoslawien
Interessen und mögliche Folgen

Seit über einem Jahr ist nun Krieg im ehemaligen Jugoslawien, und es drängt sich der Eindruck auf, daß sich an der anfänglichen Ratlosigkeit in Politik und Öffentlichkeit bis heute wenig geändert hat. Speziell die friedensbewegte Öffentlichkeit hatte zunächst einen enormen Nachholbedarf, die Hintergründe des Konfliktes aus der Geschichte Jugoslawiens überhaupt zu verstehen; es fehlte insbesondere an deeskalierenden Handlungskonzepten, wobei die ebenfalls unaufgearbeiteten internationalen Rahmenbedingungen in der sich entwickelnden neuen Welt(un)ordnung zusätzliche Schwierigkeiten zur Folge hatten. Heute sind wir ein Jahr weiter, der Krieg hat sich von Slowenien über Kroatien nach Bosnien-Herzegowina durchgefressen, und niemand kann voraussagen, welches der mit ethnisch-territorialen Streitigkeiten verminten Felder auf dem Balkan als nächstes hoch-geht und möglicherweise weitere Kettenreaktionen auslöst.

Der 18. Juli 1991 war ein denkwürdiger Tag in der Geschichte Jugoslawiens. Mit dem Beschluß des jugoslawischen Staatspräsidiums, die Armee komplett aus Slowenien abzuziehen, war das Ende des alten Jugoslawiens faktisch besiegelt; die Führung in Belgrad manifestierte damit ihre Abkehr vom Konzept des zwangsweisen Zusammenhalts Jugoslawiens unter serbischer Führung. Ab diesem Zeitpunkt hieß das Ziel, alle Gebiete, die von der serbisch dominierten Führung in Politik und Militär wegen tatsächlicher oder angeblicher serbischer Bevölkerungsmehrheit beansprucht wurden, zu besetzen und einem »neuen Jugoslawien« einzugemeinden.

Der Krieg in Slowenien war mit seiner Dauer von vier Wochen und seinen 56 Toten im Vergleich zu dem, was in Kroatien und Bosnien-Herzegowina folgen sollte, ein relativ begrenzter. Gründe hierfür waren vor allem, daß das erklärte Ziel zunächst nur war, die von den Slowenen bei ihrer Unabhängigkeitserklärung übernommenen Grenz- bzw. Zollstationen wieder mit »jugoslawischen« Posten zu besetzen. Für diese, von der Bundesarmee als Manöver angegangene Aktion hatten die Landstreitkräfte keine scharfe Munition und keinen Schießbefehl. Den Slowenen war es bei der Umwandlung ihrer ehemaligen Territorialstreitkräfte in die slowenische Nationalgarde, im Unterschied übrigens zu Kroatien, gelungen, große Mengen von Waffen und Munition zu Überführen. Ausrückende Bundesstreitkräfte wurden ebenso wie Kasernen von den slowenischen Streitkräften festgesetzt und mußten sich mehr oder weniger bald ergeben. Auch war die Motivation für einen Einsatz in Slowenien eher »jugoslawisch«, in Kroatien und Bosnien-Herzewgowina dagegen »serbisch«.

Mit dem 18. Juli eskalierte der Krieg stattdessen in Kroatien, genauer gesagt in den mehrheitlich von Serben bewohnten Gebieten Slawoniens und der Krajina. Am gleichen Tag versicherte sich Kroatiens Präsident Tudjman bei seinem Besuch in Bonn der Unterstützung der deutschen Regierung für die einseitige Sezession Kroatiens.

Auch der Aufruf zur Generalmobilmachung durch den kroatischen Präsidenten Tudjman konnte nicht verhindern, daß mit dem Fall der »Heldenstadt Vukovar« am 18. November 1991 die Bundesarmee ihr Kriegsziel in Kroatien, die Besetzung der Krajina und Slawoniens, faktisch erreichte. Allerdings hatte sich schon bis dahin der Krieg in voller Grausamkeit entfaltet und tausende Menschenleben gefordert.
Vermittlungbemühungen internationaler Organisationen

Von Anfang Juni bis Anfang November '91 lag die Federführung der Vermittlungsversuche bei den europäischen Organisationen EG und KSZE. Nach einem rasanten Umdenkprozeß – immerhin hatte die EG dem jugoslawischen Bundesstaat im Frühjahr '91 noch einen Milliardenkredit versprochen – kristallisierte sich unter niederländischer Ratspräsidentschaft eine Linie heraus, die die Frage nach der Ursache der Konflikteskalation und somit des Aggressors differenziert zu beantworten und somit alle Konfliktbeteiligten für eine gemeinsam ausgehandelte Konfliktlösung an einen Tisch zu bringen suchte.

Daß EG-Politik nicht erfolgreich sein konnte, dafür hatte wesentlich die massive, einseitige prokroatisch-antiserbische deutsche Propaganda gesorgt. So wurde die EG-Ratspräsidentschaft und der zu Unrecht und mit eindeutiger Absicht der Deutschen kritisierte EG-Unterhändler Carrington1 in die doppelte Problematik eingezwängt, einerseits als Verhandlungsführer selbst immer die Kompromißlinie der EG-Mitgliedsstaaten zu finden, andererseits einem Verhandlungspartner gegenüberzusitzen, der selbst inzwischen in antagonistische, nationalistisch operierende Interessensgruppen zerfiel. Allein angesichts der monatelang aufgebauten deutschen Propagandafront hatte eine EG-Linie, die mit gleicher Konsequenz die Kroaten wie die Serben in die Pflicht genommen hätte, keine Chance gehabt.

Denn Voraussetzung für eine solche Politik wäre gewesen,

* die Interessen aller Konfliktparteien unter friedenspolitischer Maxime gleich ernst zu nehmen; das hätte bedeutet, allen Konfliktparteien die ihre Absichten nicht kollektiv und friedlich, sondern unter Mißachtung der Interessen anderer und vor allem mit Waffengewalt durchsetzen wollten, gleich mit politischer Isolation und wirtschaftlichem Embargo zu drohen, – auch den Kroaten;
* ein solches Embargo auch glaubwürdig und effektiv zu organisieren; dazu hätte es einer Übereinstimmung in der UNO ebenso bedurft wie der Bereitschaft aller Länder, das Embargo nicht zu unterlaufen;

Mitte November '91 ging das Verhandlungsmandat faktisch auf die UNO über. Der UNO-Emissär Vance handelte, begünstigt dadurch, daß die Serben bis dahin ihre Kriegsziele in Kroatien erreicht hatten, den 15. Waffenstillstand in Kroatien aus. Dieser ist seit Januar '92 die Voraussetzung für die Stationierung von UNO-Friedenstruppen in den kroatischen Kriegsgebieten.
EG übernimmt deutsche Anerkennungspolitik

Die Deutschen hatten mit ihrem beharrlichen Insistieren auf Anerkennungspolitik (zu der fast die gesamte parlamentarische Opposition die Bundesregierung auch noch aufforderte2) die Erfolglosigkeit der EG erfolgreich herbeigeführt. Zugleich hatte es die deutsche Politik geschafft, mit der Anerkennungspolitik die vermeintlich einzige und vermeintlich erfolgreiche politische Alternative aufzubauen. Die entschlossen nachsetzende deutsche Außenpolitik machte mit der EG nun kurzen Prozeß. Keine vier Wochen dauerte es, und die EG hatte die Anerkennungspolitik übernommen und Kriterien für die staatliche Anerkennung ausgearbeitet (u.a. mehrheitliche Abstimmung für die Sezession; Deklarierung von Minderheitenrechten). Mit dem 15. Januar 1992 wurde der Termin für die Anerkennung aller Staaten festgelegt, die die gesetzten Kriterien erfüllten.

Unklar ist, ob die EG sich bewußt war, daß sie mit glühend heißer Nadel ein »lex Kroatien und Slowenien« geschaffen hatte. Denn Griechenland ließ in den Beschluß Klauseln einbauen, die die Anerkennung Mazedoniens, das ebenfalls alle EG-Kriterien erfüllte, verunmöglichte. Es hatte sich offensichtlich niemand Gedanken gemacht, was passieren würde, wenn Bosnien-Herzegowina als Staat anerkannt und somit, wie in Kroatien, die dortigen Serben aus dem politischen Verbund mit Serbien herausgetrennt werden würde. Von den Interessen Kroatiens, Bosnien-Herzegovina zwischen sich und Serbien aufzuteilen, einmal abgesehen.
Bosnien-Herzegowina: Ein Staat »stirbt« am Tag seiner »Geburt«

In einem von den Serben boykottierten Referendum vom 1. März 1992 stimmten die rund 65 Prozent der Stimmberechtigten Bosnien-Herzegowinas, die an der Abstimmung teilnahmen (was dem Bevölkerungsanteil der Muslime und Kroaten entspricht), für die Unabhängigkeit. Wie schon in Kroatien, warnten auch in Bosnien-Herzegowina die Serben vor einem Blutbad, falls dieser Weg beschritten werde. Am 8. März begannen unter portugiesischer EG-Ratspräsidentschaft in Lissabon Verhandlungen um ein »Kantonsmodell« für Bosnien. Damit unternahm die EG nach dem Vorbild der Schweiz den Versuch eines Interessenausgleichs zwischen den Volksgruppen. Doch noch bevor diese Verhandlungen beendet waren, vollzog die EG am 6. April die Anerkennung Bosnien-Herzegowinas als eigenständiger Staat. Seitdem eskaliert die Auseinandersetzung in Bosnien-Herzegowina zu dem Gemetzel, deren Bilder uns nun täglich frei Haus geliefert werden und die wiederum den Vorwand für die Diskussion um internationale Einsätze deutscher Truppen liefern – obwohl nicht einmal die Militärs einen Einsatz in Bosnien-Herzegowina befürworten und niemand deutsche Soldaten dort sehen will3.
Kritik der Anerkennungspolitik

Zur Konzeptionierung »gewaltpräventiven Handelns« hätte mit Sicherheit eine frühzeitige Kritik der Anerkennungspolitik der Bundesregierung gehört. Die Frage, die sich unter friedenspolitischen Gesichtspunkten zuerst stellt, ist: Welche Politik von außen wäre im Sinne von Kriegsverhütung sinnvoll gewesen, welche war kriegseskalierend? Indem sie die Kroaten in ihrem Unabhängigkeitsstreben unterstützte, forcierte die deutsche Bundesregierung die Kriegseskalation in Jugoslawien. Denn es war spätestens nach dem Fall Sloweniens klar, daß die kroatischen Serben sowie Serbien und die von ihr dominierte Bundesarmee eine einseitige Sezession nicht tatenlos hinnehmen würden. Die kroatischen Serben hatten erst einmal ihre Geschichte vor Augen; das war die vierjährige Ustasa-Erfahrung mit hunderttausenden in kroatischen KZs dahingemetzelten Serben, gerade im kroatisch-bosnischen Grenzgebiet. Das Problem, das die kroatischen Serben mit einer zwangsweisen Eingemeindung in einen unabhängigen Staat Kroatien hatten, hat die deutsche Außenpolitik schlicht ignoriert4. Faktisch stellte die deutsche Bundesregierung mit ihrer Politik kroatische Territorialansprüche vor das von ihr so gepriesene Prinzip des »nationalen Selbstbestimmungsrechts«. Aufgrund der militärischen Überlegenheit der Serben war auch die militärische Untermauerung der kroatischen Forderung nicht geeignet, die Serben kriegsverhindernd abzuschrecken und zur Akzeptanz der kroatischen Sezession zu nötigen; zumal die Serben in Slowenien nur »jugoslawische«, in Kroatien aber »serbische« Interessen hatten.

Von ihrer Forderung abzulassen hätte für die Kroaten durchaus die Hinnahme serbischer Bedingungen bedeuten können. Um es deutlich zu sagen: Auch Gebietsabtretungen in den von Serbien beanspruchten Regionen wäre dem erfolgten Blutzoll vorzuziehen gewesen (daß die Serben ganz Kroatien erobern wollten unterstellt nicht einmal die FAZ). Angesichts des drohenden Gemetzels wäre der einzig friedenspolitische Weg der Versuch über sicherlich langwierige und zähe Verhandlungen gewesen. Keiner der Kriegsgegner hätte für seine Kriegsziele irgendeine Unterstützung erhalten dürfen. Wenn überhaupt, dann hätte auf beide Parteien internationaler Druck für einen friedlichen Interessensausgleich ausgeübt werden müssen.

Obwohl im Fall Bosnien-Herzegowina die Anerkennungspolitik die gleiche fatale Auswirkung hatte, rückt das westliche Ausland nicht von diesem politischen Mittel ab. Griechenland, das seine Probleme mit einem Staat Mazedonien hat, wird von der EG unter Druck gesetzt; und auch das Kosovo-Problem, so scheint es, soll über das Patentrezept eines eigenen Staates gelöst werden. Entweder ist sich die EG des Minenfeldes, das sie auf dem Balkan betreten hat, immer noch nicht bewußt oder es steckt zynisches Kalkül dahinter. (Vielleicht auch beides.)
Deutsche und Europäische Interessen am Krieg in Jugoslawien

Es gibt genug Anhaltspunkte dafür, daß die deutsche, aber auch die europäische Politik Nutzen aus dem Krieg in Jugoslawien zieht. Die Interessen hinter der Anerkennungspolitik der BRD sind vielfältig. Sie lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Allgemein-machtpolitische und konkret auf Jugoslawien bezogene Interessen.

Aktuell findet weltweit, in Prinzipien wie in konkreter Gestaltung, die Bestimmung der »Neuen Weltordnung« statt. Das wiedervereinigte Deutschland hat im Jugoslawien-Konflikt deutlich gemacht, daß es dabei eine bestimmende Rolle spielen will. Die neue BRD hat am Beispiel Jugoslawiens eine erste Kostprobe einer neuen Außenpolitik abgegeben, die weder auf eine Ost-West-Entspannungspolitik noch auf die westlichen Verbündeten meint Rücksicht nehmen zu müssen (und nimmt). Im Modellfall Jugoslawien setzte sich die BRD sowohl gegen die USA als auch gegen die übrigen Europäer durch. Daß dies so funktionierte, ist an sich schon ein bedeutsamer Fakt. Inzwischen muß selbst der UN-Generalsekretär Boutrus Ghali, der in einem kürzlich vorgelegten, nichtveröffentlichten Bericht auch den Kroaten Schuld für den Krieg in Bosnien-Herzegowina gibt, vor der deutschen Version des Jugoslawien-Konflikts kuschen.

In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, daß am Beginn der Nach-Kalte-Kriegs-Ära die Maxime staatlicher Machtpolitik statt Friedenspolitik die Oberhand gewonnen hat. Wie eh und je zählen nicht Menschenleben, sondern der Erhalt von Macht- und Einflußsphären. Durch die Folgen der revolutionären Veränderungen in Europa und der Vereinigung eröffneten sich für die BRD wie für kaum einen anderen Staat neue außenpolitische Handlungsspielräume. Die Bundesregierung nutzt die Chance, die ihr die bestehenden Konflikte in Osteuropa bieten, bei der Profilbildung deutscher Außenpolitik die Notwendigkeit des militärischen Faktors zu betonen. Eine nichtmilitärische Konfliktlösung hätte diesem Interesse entgegengewirkt: Sie hätte einen Modellfall für friedliche Konfliktbeilegung sein können und die Legitimität auch der Bundeswehr als Mittel staatlicher Politik weiter untergraben. In Jugoslawien hat die BRD zu diesem Zweck die Eskalation statt einer Eindämmung des Krieges unterstützt. Nun kann sie zurücklehnend die Rufe nach einer deutschen Beteiligung an militärischen Ordnungskräften, im europäischen sowie im UN-Rahmen, abwarten. Die heute entwickelte Profilbildung deutscher Politik wird mindestens ebenso nachhaltig wirken wie die Folgen der Beschwörung des Kalten Krieges nach 1945.

Der Krieg in Bosnien-Herzegowina ist ein Konflikt zwischen Kroatien und Serbien um ein möglichst großes Stück Kuchen des zerfallenen Jugoslawiens. Die BRD hält dabei Kroatien in der Meinung der Weltöffentlichkeit ideologisch den Rücken frei, während Serbien angeprangert wird. Die Verhetzung der Volksgruppe der Serben durch die deutschen Medien hat doppelte Funktion: Zum einen wird das Bild dermaßen abgrundtief verabscheuungswürdiger ethnische Buhmänner bzw. -frauen in Europa gezeichnet, daß die deutschen Massaker im II. Weltkrieg, auch der Beitrag am Massaker an den Serben, dahinter zurücktritt. Zweitens leisten sich die Serben im deutschen Medienverständnis als letzte in Europa noch eine kommunistische Regierung; sie gehören deshalb auf den »uneuropäischen«5 Index, der ihnen den Zugang zur KSZE und EG verwehren soll.

Neben durchaus erstzunehmenden Bemühungen einer Deeskalation in der EG hat der Krieg aber auch seinen Nutzen für die westeuropäischen Staaten. Als verstärkt Meldungen durchsickerten, daß die Staaten, die das Embargo selbst beschlossen hatten, nicht in der Lage waren, es effektiv einzuhalten, beschlossen die WEU-Außenminister am Rande der KSZE-Tagung in Helsinki am 10. Juli '92, Kriegsschiffe in die Adria zu entsenden. Ihr Auftrag bestand im wesentlichen darin, den vorbeifahrenden Handelsschiffen »gute Weiterfahrt« zu wünschen. Im Ergebnis hatte der Einsatz also wenig mit einer effektiven Embargoüberwachung, dafür aber viel mit einer Probe aufs Exempel beim Zusammenspiel zwischen UNO, NATO, EG, KSZE und WEU zu tun – und insofern auch mit der Konkretisierung der Maastricht-Beschlüsse der EG-Staaten vom Dezember 1991. Unter den Staaten, die ein Schiff entsenden sollten, war auch die BRD, und Kanzler Kohl frohlockte: Der Helsinki-Gipfel habe gezeigt, daß die neue außenpoltische Rolle des wiedervereinigten Deutschlands „erkennbar erkannt und anerkannt werde“ (Tagesspiegel 11.7.92).

Ein weiterer Aspekt europäischen Interesses soll nicht unerwähnt bleiben: Die Grenze zwischen West- und Osteuropa ist, da die EG in Richtung Osteuropa ein notwendigerweise widesprüchliches Spiel zwischen Öffnung und Abgrenzung spielt, auf dem Balkan noch nicht gezogen. Hier trifft sich EG-Interesse vorzüglich mit der kroatischen Unabhängigkeitserklärung vom 25. Juni '91, in der es heißt, Kroatien liege „auf der Trennlinie zwischen der östlichen und westlichen Christenheit, zweier ständig entgegengesetzter Zivilisationen und Kulturen mit verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und anderen Interessen … die Nationen verteidigend, die westlich ihres Territoriums leben“ (Vgl. Europa-Archiv 21/91, D 531 f.)
Minenfeld Balkan – eine echte Büchse der Pandora

Die internationalen Interessen akuter wie potentieller Art sind jedoch nicht auf EG-Europa beschränkt. Das ist auch der Grund, warum sich der Krieg in Jugoslawien, so entsetzlich das Gemetzel dort jetzt schon ist, durchaus »nur« als Vorstufe für weitere Kriege auf dem Balkan entpuppt. Schon vor einem Jahr hat die Friedensbewegung versäumt, sich rechtzeitig um eine Konfliktanalyse und Konzeptionen einer friedenspolitisch orientierten Außenpolitik nach Ende der Ost-West-Blockkonfrontation zu bemühen. Nach einem Jahr Krieg sieht die Situation leider nicht viel besser aus.

Dabei wird es hohe Zeit, in dieser Richtung konzertierte Anstrengungen zu unternehmen. Wer es nicht weiß, ahnt es zumindest: Nicht nur in der ehemaligen Sowjetunion, sondern auch auf dem näher dran liegenden Balkan schlummern noch einige Konflikte im Spannungsfeld zwischen ethnisch begründeten und territorialen Ansprüchen.

In der serbischen Provinz Kosovo stellen die Albaner inzwischen über 90 Prozent der Gesamtbevölkerung. Im Tito-Jugoslawien hatten sie sich Ende der 60er Jahre weitgehende Autonomierechte erstritten, so daß in der Verfassung von 1974 den Provinzen Gleichberechtigung im höchsten jugoslawischen Gremium, dem Staatsrat, zugestanden wurde. Faktisch gingen die Repressionen Serbiens jedoch weiter, verstärkt nach dem Tod Titos. Als Folge massiven Drucks von serbischer Seite setzte Milosevic 1989/90 die Autonomie des Kosovo außer Kraft. Während der Sezessionismus bei den Kosovo-Albanern im Gegensatz zu den Nordrepubliken anfänglich kaum ausgeprägt war, erklärte der aus einer von Serbien für illegal erklärten Wahl als Präsident hervorgegangene Ibrahim Rugova im Juli '92, die Albaner des Kosovo würden nun die völlige Unabhängigkeit von Belgrad anstreben; „ (…) mit einer Autonomie für Kosovo innerhalb Serbiens sei man nicht mehr zufrieden.“ (FAZ 28.7.92) Serbien hingegen hat erklärt, daß es eine Sezession des Kosovos auf keinen Fall hinnehmen werde.

Wie auch immer sich ein Krieg im Kosovo entwickelt – er würde in Mazedonien gewaltig etwas ins Rutschen bringen. Mazedonien sieht sich gleich von fünf Interessenten umstellt: Bulgarien, Serbien Albanien, Griechenland und die Türkei. Einerseits ist schwer vorstellbar, daß ein serbisch-albanischer Krieg im Kosovo die beiden Volksgruppen in Mazedonien, aber auch Albanien unberührt läßt. Die Türken wiederum haben nicht nur auf ihre mazedonischen Türken, sondern auch auf die moslemischen Albaner ein »schützendes« Auge. Innermazedonische Unruhen würden aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch die territoriale Integrität Mazedoniens sofort in Frage stellen. Für diesen Fall sitzen die genannten Staaten für die Verteilung des Kuchens in den Startlöchern: Die Bulgaren haben »ihre« Volksgruppe in Mazedonien (und natürlich historische Territorialansprüche), die Serben ebenso.

Griechenland schließlich befürchtet heute schon, daß mit einem mazedonischen Staat die Belebung eines mazedonischen Nationalismus einhergeht, der sich auf die Mazedonier im griechischen Teil auswirkt und ihnen ein »griechisches Kurdenproblem« bescheren könnte: die mazedonische Bevölkerung bewohnt Teile Griechenlands, Bulgariens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Laut Aussage des griechischen Ministerpräsidenten Mitsokakis hat Milosevic Anfang 1992 das Angebot gemacht, Mazedonien zwischen Serbien und Griechenland aufzuteilen. Er habe das abgelehnt und die EG unterrichtet. Ausgeschlossen ist aber auch nicht, daß sich Griechenland selbst zur Heimstätte aller Mazedonier macht und sich dafür möglicherweise sogar entprechend territorial ausweitet. Da in Mazedonien auch ein paar Griechen wohnen, ist durchaus vorstellbar, daß sich, zugespitzter noch als auf Zypern, die Truppen zweier NATO-Staaten auf dem Territorium des „Staates von Skopje“ feindlich gegenüberstehen.

In der Vojvodina ist die ungarische Minderheit ebenfalls serbischer Repression ausgesetzt, so daß der ungarische Premier József Antall erklärte: „Die Vojvodina muß nicht ewig zu Serbien gehören.“ (SPIEGEL 29/91) Ungarn hingegen hat in den Pariser Vorortverträgen nach dem 1. Weltkrieg nicht nur die Vojvodina an Jugoslawien, sondern auch das Banat und Siebenbürgen an Rumänien abgeben müssen. Ceausescu verbot 1967 alles Ungarische, und so begann die Revolte gegen ihn nicht zufällig in Temesvar, der Hauptstadt des Banat. Zwar gestand nach dem Ende Ceausescus die neue rumänische Regierung den Ungarn Minderheitenrechte zu; das konnte aber offensichtlich nicht die Auseinandersetzungen zwischen Rumänen und Ungarn im März 1990 verhindern, bei denen es 8 Tote und zahlreiche Verletzte gab.

Rumänien gab wiederum 1940 auf Druck Hitlers Bessarabien an das damals noch sowjetische Moldawien, Nord-Bukowina, an die Ukraine ab. In Moldawien hat es ja bereits ethnische Scharmützel gegeben: Dort stellen die Rumänen mit rund 65 Prozent die Bevölkerungsmehrheit, und die rumänische Partei »Moldawische Volksfront« hat bereits den Anschluß an Rumänien gefordert. Als Reaktion auf verweigerte Minderheitenrechte durch die rumänische Mehrheit proklamierten im August 1990 die Gagausen eine eigene Republik, einen Monat später wurde die Moldawische SSR Transnistrien ausgerufen. Größere militärische Auseinandersetzungen verhinderte die damals noch bestehende sowjetische Ordnungsmacht mit Truppen des Innenministeriums.

Der Konfliktkreis auf dem Balkan schließt sich wieder in Bulgarien, wo mit den Pomaken eine unter den Kommunisten unterdrückte, millionenstarke türkische Minderheit lebt. Bis 1989 wanderten rund 300.000 in die Türkei aus; ca. 100.000 kehrten, nachdem sie dort keine Perspektive fanden, wieder nach Bulgarien zurück. Bei der ersten freien Wahl zog die türkisch-bulgarische Partei zwar mit 23 Abgeordneten ins Parlament ein. Die Lage ist jedoch vertrackt: Als die neue bulgarische Regierung ihnen Rechte zubilligen wollte, kam es in Sofia zu Massenprotesten aufgebrachter Bulgaren. Daraufhin zog die Regierung die Gesetzesvorhaben zurück. Auch dieser Konflikt könnte, ausgehend von einer möglichen türkisch-bulgarischen Konfrontation auf dem mazedonischen Schlachtfeld nach Bulgarien zurückwirken.
Die Konfliktpotentiale auf dem Balkan und Westeuropa

Hieraus wird deutlich, daß die Balkan-Konfliktpotentiale ihre Kreise bis in die westlichen Bündnisse hinein ziehen. Nicht nur im Falle der Pomaken verspricht die Türkei den Moslems auf dem Balkan Beistand – auch hinsichtlich der Türken, Albaner, Bosnier und Roma. Selten beachtet wird auch, daß es im serbischen Kernland die Region Sandzak gibt, in der knapp eine halbe Million Moslems leben. Der türkische Präsident Turgut Özal erklärte: Das 21. Jahrhundert wird zum Jahrhundert der Türkei auf dem Balkan werden. Wie einst wird die Türkei ein großes Gewicht bekommen und die Führung der Moslem-Volksgruppen übernehmen. 6.

Es scheint, als müßten wir uns mit dem Gedanken vertraut machen, daß europäische Sicherheitspolitik nach dem Ende der Blockkonfrontation so ganz anders verläuft als gewohnt, und daß die neue Weltordnung in Europa zunächst einmal mit einer Reihe von kriegsträchtigen Grenzrevisionen einhergeht. Mindestens den Äußerungen Özals ist zu entnehmen, daß dabei ethnische Konflikte Zweck und Mittel zugleich sind.

Und was macht die EG? nach allem, was den Verlautbarungen zur Zeit der Abfassung dieses Artikels zu entnehmen ist, hat sie sich nun die Lösung des Kosovo-Problems vorgenommen – in alter Manier. Das ist ebenso ehrenhaft wie leichtsinnig. Der österreichische Osteuropa-Experte Karl Kaser jedenfalls stellt fest: Wenn man den dritten großen Balkankrieg verhindern will, „so unterstützt man – ob man will oder nicht – wahrscheinlich die Unterdrückung ethnischer Minderheiten, vor allem der albanischen im Kosovo. Keine glückliche Perspektive, zugegeben. Der Destabilisierungkurs, mit dem offenkundig so manche ex-jugoslawische und europäische Politiker spielen, ist jedoch in der augenblicklichen Situation ein sehr gefähliches Spiel mit dem Feuer. Denn die Destabilisierung Serbiens würde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit das Weitergreifen des Krieges nach Süden und damit in die mögliche Kernzone eines großen Balkankrieges bedeuten. … Nicht die Gründung neuer Staaten und die völlige Atomisierung der südosteuropäischen Staatenwelt kann den dritten Balkankrieg verhindern, sondern nur eine Demokratisierung der politischen Systeme. Die jedoch benötigt Zeit. 7
Konsequenzen für die Friedenspolitik

Angesichts solcher Herausforderungen erscheint nicht nur die EG-Politik, sondern auch die des Restes der Staatengemeinschaft in der UNO Dummköpfen oder Pyromanen zu folgen. Das, worauf es ankommt – nämlich Konfliktentschärfung – leisten auch die jüngsten UNO-Resolutionen nicht, von denen die Nummer 770 den Einsatz „aller Mittel“ zur Versorgung der notleidenden Bevölkerung erlaubt, ohne irgendetwas wie z.B. das ausführende Organ auch nur Ansatzweise näher zu erläutern. Im für die bosnische Bevölkerung schlimmen, für eine weitere Kriegseskalation günstigeren Fall passiert danach gar nichts. Fatal wird es – nach Meinung aller ExpertInnen –, wenn irgendjemand auf die Idee kommt, diesen Persilschein á la Golfkrieg einzulösen.

Dabei ist Konfliktentschärfung sowohl im Interesse der jugoslawischen Bevölkerung als auch der allgemeinen Deeskalation auf dem Balkan dringend geboten. Doch die eingefahrenen Strukturen des politischen Denkens sind dazu scheinbar nicht in der Lage.

Schon für Kroatien galt: Eine Besetzung der heute von Serben besetzten Gebiete ist formalrechtlich Unrecht; nichtsdestoweniger könnten, wenn diese Aktion des militärisch weit überlegenen Gegners hingenommen worden wäre, tausende von Menschen noch leben, die dem Nationalismus und der Machtpolitik zum Opfer fielen. Die niederländische Politik, die mit einem solchen Vorgehen 1940 gute Erfahrungen machte, hat diesbezüglich offensichtlich weniger Probleme – was sich auch in der von den Deutschen sabotierten Verhandlungsstrategie ihrer EG-Ratspräsidentschaft von Juni bis Dezember '91 niederschlug. Den Deutschen fehlt hier offensichtlich mehr als nur die Phantasie: Alles, was nur entfernt nach Kapitulation riecht, ist undeutsch, unmännlich, unmöglich.

Unter dem Primat der Rettung von Menschenleben stellt sich heute für Bosnien-Herzegowina eine ähnliche Frage: Wäre nicht eine einseitige Kriegsbeendigung unter Voraussetzung des freien Abzugs aus den bedrohten Städten und Dörfern sowie der Lager bei Überwachung durch die UNO speziell für die am stärksten betroffene Volksgruppe, die Moslems, bei den aktuellen Umständen die einzig vernünftige Konsequenz, einem weiteren Gemetzel zu entgehen? Eine solche Maßnahme setzte allerdings voraus, daß die EG die Anerkennung Bosnien-Herzegowinas aussetzt und Izetbegovic von einem entsprechenden Anspruch zurücktritt.

Ziel kann erstmal nur die Beendigung des Blutvergießens sein. Eine politische Lösung für die Konflikte Jugoslawiens und des Balkans ist das nicht; die Frage nach dem weiteren Zusammenleben der Völker in der Region ist damit nicht beantwortet. Aber es würde ja auch nicht das Ende der Geschichte und der Politik bedeuten. Und: Natürlich sind Pläne über eine Aufteilung Bosnien-Herzegowinas unter den drei Volksgruppen, wie sie jüngst noch Serbenführer Karadzic vorlegte, hinsichtlich überzogener serbischer Ansprüche ungerecht. Doch immerhin wäre damit, wenn sie sich bei einer Probe aufs Exempel als ernstgemeint herausstellen sollten, nicht nur das Überleben der moslemischen Volksgruppe gesichert (was derzeit eher fraglich ist); es läßt ihnen, wenn auch im Verhältnis zu den anderen eingeschränkt, einen Platz in Bosnien-Herzegovina zum Leben.

Das Argument, man dürfe den Serben nicht nachgeben, ist nur zynisch: Damit werden Kriterien klassischer staatlicher Machtpolitik prinzipiell vor eine Friedenspolitik, deren erste Aufgabe immer der Erhalt von Menschenleben sein muß, gestellt. Da es sich, wie Rudolf Augstein jüngst richtig bemerkte, strukturell eher um einen Konflikt des 19. Jahrhunderts handelt, wird die Konfrontation des Territorialprinzips mit dem real existierenden Nationalismus in Osteuropa (wenn sie so unvermittelt geschieht, wie dies die Deutschen gegenüber Kroatien praktiziert haben) immer wieder zu Kriegen führen. Eine Friedenspolitik muß daher mit solchen Regeln unserer »Zivilisationsgesellschaft«, die als leitende Grundsätze notwendig sind, im Hinblick auf eine Konfliktlösung, speziell auf dem Balkan, flexibel umgehen können. Schließlich will niemand den völligen Rückfall in den staatlichen Darwinismus oder eine Legitimation beispielsweise für weitere deutsche Okkupationsgelüste nach Osten bieten.

Hans-Peter Hubert ist Mitarbeiter des Instituts für Internationale Politik (IIP) und der Berliner Informationsstelle für Transatlantische Studien (BITS)
 
@Mare...

Svaka ti Cast Majstore....hab dich ja heute morgen schon im MSN für dein Text gelobt...Jetzt wo ich den Text vollständig und "ausgeschlafen"gelesen habe möchte ich mein Lob bekräfigen da es ein sehr intressanter Bericht
eines Users ist,der sich mit den geschehenen "wirklich" Ausseinandersetzt.Da bist du selbst für mich vorbildhaft.
Jeder hat andere Einsichten oder Vorstellungen z.B über die legitimität eines Austritt einer Teilrepublik desshalb möcht ich auch nicht weiter auf den inhalt eingehen...ausser:

die art wie dies geschehen ist

Es gab einige in der kroatischen Adminitration ,wie z.B. Gojko Susak oder Tudjman ,die für die Unabhängikeit schlichtweg den Tod "einiger" Landsleute und "Feinde"
in Kauf nahmen.Regierung in Beograd ,das war klar,war so oder so dagegen...es sei den man wäre mit einem Mini-Kroatien aus den Staatenbund ausgetreten.Ist aber auch nicht Thema dieses Thards...
Die art und weise wie die Partein das ausgetragen haben...gib ich dir recht....war....kenn wir ja....schrecklich...

aber damals sah es radikal naders aus) die nichts dagegen haben in Jugoslawien zu leben.

...man schweigt lieber wenn man Angst hat...es gab viele die dafür ins Gefängniss gekommen sind nur weil sie friedlich
für ein Kroatien eingetreten sind....wiederum andere wie mein Nachbar in Split waren glühende Kommunisten und sogar in der Partei gewesen...
jetzt sind sie natürlich...stolze Kroaten...hehe...aber man merkt das sie nicht wirklich glücklich sind....gott sei dank ne Aussnahme...

...wie gesagt ist ja auch nicht ganz das Thema aber finde dein Bericht gut beschrieben und vor allem die Mühe die du dir gibst ist bewundernswert...weiter so...


@Siptar

Guter Versuch...und sorry das ich am Thema vorbei rede aber musste Mare das noch sagen.Ausserdem denke ich nicht das jemand die Verfassung hier von uns kennt...aber naju....villeicht findet sich noch ein Experte...hehe... :wink:
 
:tu:

Ivo2 schrieb:
Da wir hier alle (und unser Braun-Bärli schon gar nicht) weder Rechtswissenschaftler, noch Rechtsexperten sind, können wir eigentlich nur unsere persönliche Meinung darüber posten.
Nach der Verfassung von 1974 hätten alle Republiken das Recht auf Sezession gehabt, unter welchen Umständen war fast reine Auslegungssache, denn die waren nicht eindeutig definiert.
Da Serbien mit der Auflösung der Autonomie von Kosovo und Vojvodina und der "Absetzung" der montenegrinischen Regierung, sowie Jugoslawien mit dem Eingreifen der Armee in Pakrac, Verfassungsbruch begangen haben, hat sich im Prinzip die Frage erübrigt, ob die Abspaltung der Republiken Kroatien und Slowenien von Jugoslawien verfassungswidrig waren oder nicht.
Hätte es diesen Rechtsbruch nicht gegeben, wäre ich fast geneigt zu sagen, sie hatten nicht das Recht in dieser Art und Weise.
Die Serben in Kroatien, waren zwar ein staatstragendes Volk in Jugoslwaien, aber nicht in Kroatien und hatten in Kroatien somit überhaupt keinen verfassungsmässigen Anspruch auf Anspaltung, da sie selbst in den Hochburgen keine 2/3 Mehrheit erreihct habe.
Und Verhandlungen über die Loslösung mit Milosevic sind so abgelaufen, dass Milosevic eben jene berüchtige KKK Linie als Grenze gefordert hat, was ja völlig unannehmbar war.
 
Ivo2 schrieb:
Da Serbien mit der Auflösung der Autonomie von Kosovo und Vojvodina [...] Verfassungsbruch begangen haben, hat sich im Prinzip die Frage erübrigt, ob die Abspaltung der Republiken Kroatien und Slowenien von Jugoslawien verfassungswidrig waren oder nicht.

Hör weniger Shippo Kindern zu sondern überleg bissl ;) :) Das war nicht verfassungswidrig, da im Kosovo seit 1982 Serben als Freiwild galten das man jagen durfte wie man wollte, die Reaktion mit dem Autonomieentzug, welcher rechtens war, kam nur viel zu spät, das müsste gleich passieren.
 
MorningGlory schrieb:
die art wie dies geschehen ist

Es gab einige in der kroatischen Adminitration ,wie z.B. Gojko Susak oder Tudjman ,die für die Unabhängikeit schlichtweg den Tod "einiger" Landsleute und "Feinde"
in Kauf nahmen.Regierung in Beograd ,das war klar,war so oder so dagegen...es sei den man wäre mit einem Mini-Kroatien aus den Staatenbund ausgetreten.Ist aber auch nicht Thema dieses Thards...
Die art und weise wie die Partein das ausgetragen haben...gib ich dir recht....war....kenn wir ja....schrecklich...

Danke für dein Lob :)

Nun, mit dem Punkt meinte ich nicht die Art und weise wie sie den Krieg geführt haben, sondern das sie Krieg geführt haben. Es hätte meiner MEinung nach nicht so weit kommen müssen, man hätte einfach ruhig bleiben sollen. zB Die Demonstranten, koji kurac oni imaju da udave einen wehrpflichtigen die nur zur Aufsicht da ist? Pitam se, de su oni zapeli? Warum diese Eile in der Abspaltung? Warum diese unnötige Gewalt um dies zu erreichen? Auf mich macht es den anschein, das die damalige Kroatische Regierung gelockt wurde von Versprechen Deutschlands (welche sie auch im Krieg mit Waffen, Flugzeugen und sogar Panzern versorgt hat) sich in etwas zu verrennen, ohne die Konsequenzen abzuschätzen, und wenn sie diese abgeschätzt haben sollten, dann haben sie Krieg bewusst in Kauf genommen.
 
drenicaku schrieb:
Mare-Car schrieb:
drenicaku schrieb:
ich kenne die verfassung sfrj´s nicht,
doch schon mit der besetzung kosovas 1989 hat belgrad- serbien
den staat de facto aufgelößt.
das war der amfang vom ende.

Besetzung? EIne besetzung erfordert, das sie irgendwo hineinfahren wo sie nicht schon sind. Sie waren aber schon da, also war es schon "besetzt", wovon also sprichst du???

das kosov@ bestandteil jugoslawiens war, ist unbestritten,
jeodch ist und war serbien nicht yugoslawien, sondern selbst ein bestandteil.
serbien hat kosovas parlament mit gewalt aufgelößt!
alle in der verfassung garantierten institutionen kosovas aufgelößt.
alle albaner wurden entlassen.

ich verstehe nicht, weshalb die serben diesen verfassungsbruch Ihrerseits
nicht bedauern, was ja der anfang vom ende des gemeinsamen staates war.

Das Kosovo und Metochien war bestandteil Serbiens, welches seinerseits bestandteil Jugoslawiens war. So siehts aus :idea:
1. Kosovo und Metochien
2. Nach der fast 10 jahre dauernden Gewaltsamen Verfolgung und unterdrückung der Serben im Kosovo durch die Albaner, hat Serbien die Verfassungsrechtlich legale aufhebung des Autonomiestatus beschlossen. Ihr habt euch den Status somit selbst entzogen.
3. Klar wurden sie das, da diese nur mit der Autonomie vereinbart waren, und diese Entzogen wurde, was daran ist so schwer für dich zu verstehen?
4. Wenn du heulen willst :arrow: Mamas Rockzipfel, bitteschön.

Red nicht wenn du keine Ahnung hast ;) :idea:


Und jetzt Schluss hier, das ist nicht das Thema. Wenn du darüber Diskutieren willst, mach n "neues" Thema auf.
 
Mare-Car schrieb:
Hör weniger Shippo Kindern zu sondern überleg bissl ;) :) Das war nicht verfassungswidrig, da im Kosovo seit 1982 Serben als Freiwild galten das man jagen durfte wie man wollte, die Reaktion mit dem Autonomieentzug, welcher rechtens war, kam nur viel zu spät, das müsste gleich passieren.
Das hat überhaupt nichts mit den Albanern zu tun. Nach der Verfassung von 1974 war KosMet eine Autonomie, die nur durch eine Verfassungsänderung entzogen werden konnte. Nur hast man für eine Verfassungsänderung Einstimmigkeit benötigt und die hat man (Milosevic) eben nicht bekommen.
Und wie sah es mit der Vojvodina aus? Wurden da die Serben auch verfolgt :roll: Und warum wurde die montenegrinische Regierung durch Milosevic's Sittings gezwungen zurück zu treten und einer pro-serbischen Regierung zu weichen ?
Und der Einmarsch der JNA in Pakrac war auch Verfassungsbruch, da auch hiezu Einstimmigkeit herrschen musste. Die JNA war lt. Verfassung dazu da, Jugoslawien vor externen Feinden zu schützen, interner Einsatz bedurfte einer Einstimmigkeit. Da gibts nicht mal Auslegungssachen.
 
Ivo2 schrieb:
Die Serben in Kroatien, waren zwar ein staatstragendes Volk in Jugoslwaien, aber nicht in Kroatien und hatten in Kroatien somit überhaupt keinen verfassungsmässigen Anspruch auf Anspaltung, da sie selbst in den Hochburgen keine 2/3 Mehrheit erreihct habe.
Das ist schlicht erstunken und erlogen.
"Socialist Republic of Croatia is a national state of Croatian people, state of the Serb people in Croatia, and the state of nationalities residing therein."
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.
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Paragraph 3
"The Socialist Republic of Croatia is within the composition of the Socialist Federal Republic of Yugoslavia."
Somit stand dem serbischen Volk sehr wohl das Selbstbestimmungsrecht zu und somit auch das Anrecht in Jugoslawien verbleiben zu dürfen, wöfür sich das serbische Volk in der Krajina für den Fall einer illegalen Sezession Agrams in einem Plebiszit ausgesprochen hatte.
 
Ivo2 schrieb:
Nach der Verfassung von 1974 war KosMet eine Autonomie, die nur durch eine Verfassungsänderung entzogen werden konnte. Nur hast man für eine Verfassungsänderung Einstimmigkeit benötigt und die hat man (Milosevic) eben nicht bekommen.
Schon wieder glatt gelogen.
Der Autonomiestatus wurde nicht aberkannt oder entzogen, sondern wurde lediglich eingeschränkt auf das Niveau vor dem Jahr 1974 und im Einklang mit der geltenden Verfassung und der notwendigen Zustimmung in allen Parlamenten der jugoslawischen Teilrepubliken.
The constitutional changes are often portrayed as unilateral and threatening to others, but in fact Serbia had already got the agreement of the Central Committee of the LCY in 1988. The LCY, which was formed of all the Communist Parties of the different republics, had come to a decision that the exodus of Serb and Montenegrins from Kosovo had to be stopped, and that essential changes would have to be made in Serbia’s constitution. At Serbia’s request, the Yugoslav constitution was therefore changed in order to allow Serbia to change the relevant parts of its constitution without clashing with the Yugoslav constitution, and these changes were passed by the Federal Assembly and the Assemblies of all the republics (as changes to the Yugoslav constitution were made on the basis of consensus) . The provincial assemblies of Vojvodina and Kosovo agreed to Serbia’s proposed constitutional changes, and they were subsequently passed by the Serbian parliament on March 28th 1989, with the whole of the presidency of Yugoslavia present. Noel Malcolm claims that these constitutional changes were “illegal” because in Kosovo’s provincial assembly only a majority, and not a two thirds majority, voted in favour. This claim is repeated ad infinitum by many authors, but it is in fact false, and the changes were perfectly legal. Article 427 of Section IV of Serbia’s constitution said that such changes had to be made “with the agreement of the provincial Parliaments” – it was in the Serbian parliament that a two thirds majority was required (as Article 430 stated), and this was obtained .

Contrary to what is often claimed, the autonomy of Vojvodina and Kosovo were also not “revoked” or “abolished”; even to this day they have their own provincial parliaments. Autonomy was merely reduced to give Serbia the rights that all states have; for example, Kosovo’s judicial system now went all the way up to the Supreme Court of Serbia, so people now had the right to appeal to the Supreme Court of Serbia like all citizens should have. It was in matters such as the judicial system, security, criminal law, and so on that the autonomous provinces lost their autonomy, and, in most other aspects, they remained autonomous. The veto situation was also sorted out by adding an amendment to the Serbian constitution stipulating that if after six months the autonomous provinces were not giving their agreement to a proposal for which their agreement was needed, then a referendum would be held to settle the issue. Writers often seem to mix up the events in Kosovo when assuming that autonomy was “abolished”: in July 1990 Kosovo’s assembly was disbanded and temporary direct rule of the Assembly of Serbia was implemented, but this was not a part of Serbia’s constitutional changes, it was in response to an illegal and unconstitutional declaration of secession by members of Kosovo’s assembly.

Serbia’s alleged desire to dominate Yugoslavia, which is given as a major reason for the Slovenes and Croats deciding to leave, is often shown by the fact that after the constitutional changes Serbia still kept federal delegates for Vojvodina and Kosovo, thus creating a “Serbian bloc” of three out of eight on the Federal Presidency – four when you include Montenegro. Again, this is based on a misunderstanding of the status of Vojvodina and Kosovo. Their relationship with the federation was exactly the same as it had been prior to the changes – they had their own governments, their own budgets, their own revenues, their own financial relationships with the federation, and so on. They still had direct relationships with the federation, like the republics, and remained constituent parts of Yugoslavia, and hence still had delegates to the Federal Presidency .


My source for the stuff about the LCY agreeing to the changes and so on is the cross-examination of Borislav Jovic by Milosevic. I'm not 100% sure its true, but I think it is. My source for the claim about only requiring agreement is http://emperors-clothes.com/book/other.htm , written by two Yugoslav generals, and a point by point refutation of the indictment.

Oh and in their claim they seem to have got it completely the wrong way round. Kosovo was not voting on the amendments, it merely had to approve them. It was the Serbian parliament that was voting on them because the Serbian consitution was the one being changed.
...these changes were passed by the Federal Assembly and the Assemblies of all the republics (as changes to the Yugoslav constitution were made on the basis of consensus).

Und du könntest uns einmal erklären, wie es kommt, daß unter anderem auch Agram der Einschränkung der Autonomie Kosovo&Metochiens zugestimmt hatte, du aber hier suggerierst dies wäre nicht im Einklang mit der Verfassung und gesetzeswidrig abgelaufen.
 
Grizzly_Adams schrieb:
Ivo2 schrieb:
Nach der Verfassung von 1974 war KosMet eine Autonomie, die nur durch eine Verfassungsänderung entzogen werden konnte. Nur hast man für eine Verfassungsänderung Einstimmigkeit benötigt und die hat man (Milosevic) eben nicht bekommen.
b]

Und du könntest uns einmal erklären, wie es kommt, daß unter anderem auch Agram der Einschränkung der Autonomie Kosovo&Metochiens zugestimmt hatte, du aber hier suggerierst dies wäre nicht im Einklang mit der Verfassung und gesetzeswidrig abgelaufen.[/quote]

ja, was man alles mit drohung und gewalt erreichen kann... :wink:
albanischen parlamentariern wurde durch die udba gedroht,
mit einer pistole im nacken entscheidet man nicht freiwwilig, oder?!
 
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