Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Was tun mit solchen Leuten? Selbstbewaffnung verboten in Deutschland

Was soll ich denn nun machen wenn der mich wieder verfolgt und an der Kreuzung aussteigt oder mich gar nötigt zu bremsen indem er mir den Weg abschneidet oder so? Gestern kam er mir zB. schon wieder entgegen, weil er mich wahrscheinlich gesucht hat um erneut Streit anzufangen. Das sind nur winzige Dörfer hier, da kennt jeder jeden und verfehlen kann er mich auch nicht.
Corona-Maßnahmen befolgen. FFP2 Maske und schon erkennt er dich nicht mehr
 
Was soll ich denn nun machen wenn der mich wieder verfolgt und an der Kreuzung aussteigt oder mich gar nötigt zu bremsen indem er mir den Weg abschneidet oder so? Gestern kam er mir zB. schon wieder entgegen, weil er mich wahrscheinlich gesucht hat um erneut Streit anzufangen. Das sind nur winzige Dörfer hier, da kennt jeder jeden und verfehlen kann er mich auch nicht.
Sag ihm du kennst Lube !!!
 
Was soll ich denn nun machen wenn der mich wieder verfolgt und an der Kreuzung aussteigt oder mich gar nötigt zu bremsen indem er mir den Weg abschneidet oder so? Gestern kam er mir zB. schon wieder entgegen, weil er mich wahrscheinlich gesucht hat um erneut Streit anzufangen. Das sind nur winzige Dörfer hier, da kennt jeder jeden und verfehlen kann er mich auch nicht.

installiere eine dashcam im auto und nimm alles auf,dann hast du ein videobeweis gegen ihn in der hand..sollte er handgreiflich oder beleidigend werden hätte er ein problem danach.

als eigenschutz ist das mitführen und einsetzten (notwehr) von cs-gas an menschen erlaubt im gegensatz zum pfefferspray,das darf man auch zwar mitführen aber nur zu tierabwehr einsetzen.



:mrgreen:oder soll ich,tiger,yurt und lube mal vorbei kommen
 
Dachte immer Dashcams wären in Deutschland nicht erlaubt
 
Dachte immer Dashcams wären in Deutschland nicht erlaubt
Ein ganz klares Jein. Man darf installieren, aber offen gelassen was legal zulässig ist.

Im BGH-Urteil wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall-Prozess verwendet werden können. Jedoch verstoßen die Aufzeichnungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie z. B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Rechtsanwalt Frank W. Stroot erklärt: „Mit dem Urteil hat sich der BGH davon verabschiedet, die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zu verbieten. Allerdings hat er offengelassen, was nun legal zulässig ist“.
Das Anbringen einer Autokamera ist nun aber grundsätzlich erlaubt. Ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen bleibt aber verboten da es gegen den Datenschutz verstößt (Art. 6 DSGVO, § 4 BDSG). Der Dashcam-Einsatz ist somit im öffentlichen Raum nur in engen Grenzen erlaubt.

Mehr dazu:
 
Was soll ich denn nun machen wenn der mich wieder verfolgt und an der Kreuzung aussteigt oder mich gar nötigt zu bremsen indem er mir den Weg abschneidet oder so? Gestern kam er mir zB. schon wieder entgegen, weil er mich wahrscheinlich gesucht hat um erneut Streit anzufangen. Das sind nur winzige Dörfer hier, da kennt jeder jeden und verfehlen kann er mich auch nicht.
Du wohnst nicht zufällig in Höllendorf, oder Nazihausen? :lol:

PS: Ich würde mir an deiner Stelle einen Baseballschläger zulegen, daneben nicht zu vergessen immer einen Fanghandschuh und einen Baseball dabeihaben, damit wenn dich die Cops mal anhalten du denen sagst dass du Baseball spielst, ohne Handschuh und Ball könntest du auch ein brutaler Schläger sein :^^:
Mit dem Baseballschläger kannst du dir dann solche streitsüchtigen Wichser vom Hals halten :wink:
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen Schraubenzieher mit geschärfter Spitze kann dir kein Gericht der Welt verbieten.

Ausser CCCC Oliver müsst ihr anderen noch viel lernen wie das Leben funktioniert.
 
Zurück
Oben