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ein echtes Bild von Ivo?
Ein echtes Bild von Hitler

Was sind nach § 86a StGB Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
Hierunter fallen die Kennzeichen sämtlicher Organisationen, die in Deutschland als verfassungswidrig verboten sind. In der Praxis sind Kennzeichen der NSDAP und anderer Organisationen der NS-Zeit hiervon erfasst. Strafbar sind insbesondere

Das Hakenkreuz
Die sog. SS-Runen
Bilder von Adolf Hitler
Reden von Adolf Hitler
Lieder der NSDAP oder von NS-Organisationen
Die Verwendung der Grußformeln „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“
 
Ein echtes Bild von Hitler

Was sind nach § 86a StGB Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
Hierunter fallen die Kennzeichen sämtlicher Organisationen, die in Deutschland als verfassungswidrig verboten sind. In der Praxis sind Kennzeichen der NSDAP und anderer Organisationen der NS-Zeit hiervon erfasst. Strafbar sind insbesondere

Das Hakenkreuz
Die sog. SS-Runen
Bilder von Adolf Hitler
Reden von Adolf Hitler
Lieder der NSDAP oder von NS-Organisationen
Die Verwendung der Grußformeln „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“
Das reine posten von Hitler ist nicht strafbar, du kannst z.B. sein Bild posten und dazuschreiben, dass du ihn kacke findest, dass du alle Menschen wie ihn kacke findest etc. (daher eine kritische Ausseinandersetzung) ... es muss zusätzlich noch ein positiver Zusammenhang erkennbar sein, wobei die deutsche Rechtsprechung hier streng ist, so ist das einfache posten des Bildes ohne negative Konnotation ein Problem.

Wenn er dich mit Hitler gleichgesetzt hat ist das mMn definitiv wegen einer Beleidigung strafbar, jedoch nicht für NS-Propaganda.

Sowas sollte man nicht tun, aber da du ihm seit einer langen Zeit erlaubst hier jeden Hinz und Kunz einen Rassisten / Nazi zu nennen, musste er ja irgendwann mal eskalieren.

Zum Glück habe ich den auf Ignore und mein Beileid, dass du ihn lesen musst.
 
Das reine posten von Hitler ist nicht strafbar, du kannst z.B. sein Bild posten und dazuschreiben, dass du ihn kacke findest, dass du alle Menschen wie ihn kacke findest etc. (daher eine kritische Ausseinandersetzung) ... es muss zusätzlich noch ein positiver Zusammenhang erkennbar sein, wobei die deutsche Rechtsprechung hier streng ist, so ist das einfache posten des Bildes ohne negative Konnotation ein Problem.

Wenn er dich mit Hitler gleichgesetzt hat ist das mMn definitiv wegen einer Beleidigung strafbar, jedoch nicht für NS-Propaganda.

Sowas sollte man nicht tun, aber da du ihm seit einer langen Zeit erlaubst hier jeden Hinz und Kunz einen Rassisten / Nazi zu nennen, musste er ja irgendwann mal eskalieren.

Zum Glück habe ich den auf Ignore und mein Beileid, dass du ihn lesen musst.
Auslegungssache !
Ein Bild von diesem Psycho zu posten ohne Kommentar könnte man als auch Verherrlichung sehen ;-)
Da der User schon des Öfteren den Begriff "Nazi" in diesem Forum erwähnte, kann man das grundsätzlich sanktionieren.
 
Das reine posten von Hitler ist nicht strafbar, du kannst z.B. sein Bild posten und dazuschreiben, dass du ihn kacke findest, dass du alle Menschen wie ihn kacke findest etc. (daher eine kritische Ausseinandersetzung) ... es muss zusätzlich noch ein positiver Zusammenhang erkennbar sein, wobei die deutsche Rechtsprechung hier streng ist, so ist das einfache posten des Bildes ohne negative Konnotation ein Problem.

Wenn er dich mit Hitler gleichgesetzt hat ist das mMn definitiv wegen einer Beleidigung strafbar, jedoch nicht für NS-Propaganda.

Sowas sollte man nicht tun, aber da du ihm seit einer langen Zeit erlaubst hier jeden Hinz und Kunz einen Rassisten / Nazi zu nennen, musste er ja irgendwann mal eskalieren.

Zum Glück habe ich den auf Ignore und mein Beileid, dass du ihn lesen musst.
Wenn man so ein Bild für Doku, oder ähnliches hernimmt, dann ist es ok und kann man machen. In anderem Zusammenhang ist es sowohl als auch strafbar.
Ich habe ihm nicht erlaubt jeden Hinz und Kunz einen Rassisten / Nazi zu nennen, wenn es gemeldet wurde, wurde er verwarnt, an mir ist es die meiste Zeit abgeprallt. Ich glaube du verwechselst da was ;)

Was vielen leider nicht bewusst ist, ist, dass das Versenden von Bildern über Adolf Hitler, den Holocaust oder Organisationen des dritten Reiches in Österreich und Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, strafbar sein kann. Häufig werden solche Bilder aus „Spaß“ versendet und ist den Absendern die hohe Strafandrohung nach dem Verbotsgesetz nicht bewusst.
Wann ist das Versenden von Hitler- oder Nazibildern nicht strafbar?
Lediglich dann, wenn in den Bildern eindeutig die Gegnerschaft zum NS-Regime zum Ausdruck kommt oder es sich um historische Bilder handelt, ist das Versenden nicht strafbar.


Gilt natürlich auch für Foren
 
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