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Wolfsgruß? Und warum UEFA gegen "Türkei-Held" ermittelt?

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Ja, klar. Man muss seine faschistische Gesinnung in einem Denkmal auch noch dokumentieren. Absoluter Schwachsinn was da veranstaltet wird. Gut, Erdogan ist ja ein, genau so wie Öczan.... :mrgreen:

Statue mit Wolfsgruß für Türkei-Spieler Demiral aufgestellt
Der Wolfsgruß-Jubel des türkischen Nationalspielers Merih Demiral während der Fußballeuropameisterschaft hat für einen großen Eklat gesorgt, in der Heimat ist dem Spieler dagegen ein Denkmal gewidmet worden. In der westtürkischen Stadt Bolu wurde eine Statue des Spielers im Nationaltrikot und den Wolfsgruß zeigend eingeweiht, wie in einem Video des Bürgermeisters der Stadt, Tanju Özcan, auf der Plattform X zu sehen war.

Der 26-jährige Demiral hatte nach einem Tor im Achtelfinalspiel gegen Österreich den Wolfsgruß gezeigt. Der Europäische Fußballverband (UEFA) sperrte den Spieler daraufhin für zwei Spiele.

 
Und so sieht es in Österreich aus
Entlassung von Buslenker nach Wolfsgruß rechtens
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun die Entlassung jenes Busfahrers bestätigt, der 2020 auf einem Video in Uniform den Wolfsgruß gezeigt hatte. Das berichtete „Die Presse“. Der rechtsextreme Gruß ist in Österreich unter Strafe gestellt.

Der Vorfall hatte sich im Jahr 2020 in Räumlichkeiten der Rax-Busgarage in Favoriten zugetragen. Mehrere Buslenker sollen dabei auf einem Video den Gruß der Grauen Wölfe gezeigt haben. Die Mitarbeiter wurden in einem ersten Schritt vom Dienst abgezogen und dann gekündigt. Einige Busfahrer sollen sich dagegen rechtlich zur Wehr gesetzt haben.

OGH: Busfahrer legte es darauf an
Laut „Presse“ ging es am OGH nun um jenen Mann, der den Wolfsgruß als Erster in die Kamera gezeigt hatte. Das Video war auf Facebook gestellt worden und hatte viel mediale Aufmerksamkeit nach sich gezogen. Das Oberlandesgericht hatte bereits die Entlassung des Mannes als rechtens eingestuft, der Fall ging eine Instanz weiter.

Aber auch der OGH bestätigte nun diese Entscheidung. Der Mann habe demnach gewusst, dass es sich um das verbotene Zeichen der Grauen Wölfe handelt. Ihm sei nicht nur bewusst gewesen, dass er beim Zeigen des Wolfsgrußes abgebildet werde, sondern er „legte es gerade darauf an“, wird der OGH in der „Presse“ zitiert.

Zehn Verfahren abgeschlossen

 
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