Und so sieht es in Österreich aus
Entlassung von Buslenker nach Wolfsgruß rechtens
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun die Entlassung jenes Busfahrers bestätigt, der 2020 auf einem Video in Uniform den Wolfsgruß gezeigt hatte. Das berichtete „Die Presse“. Der rechtsextreme Gruß ist in Österreich unter Strafe gestellt.
Der Vorfall hatte sich im Jahr 2020 in Räumlichkeiten der Rax-Busgarage in Favoriten zugetragen. Mehrere Buslenker sollen dabei auf einem Video den Gruß der Grauen Wölfe gezeigt haben. Die Mitarbeiter wurden in einem ersten Schritt vom Dienst abgezogen und dann gekündigt. Einige Busfahrer sollen sich dagegen rechtlich zur Wehr gesetzt haben.
OGH: Busfahrer legte es darauf an
Laut „Presse“ ging es am OGH nun um jenen Mann, der den Wolfsgruß als Erster in die Kamera gezeigt hatte. Das Video war auf Facebook gestellt worden und hatte viel mediale Aufmerksamkeit nach sich gezogen. Das Oberlandesgericht hatte bereits die Entlassung des Mannes als rechtens eingestuft, der Fall ging eine Instanz weiter.
Aber auch der OGH bestätigte nun diese Entscheidung. Der Mann habe demnach gewusst, dass es sich um das verbotene Zeichen der Grauen Wölfe handelt. Ihm sei nicht nur bewusst gewesen, dass er beim Zeigen des Wolfsgrußes abgebildet werde, sondern er „legte es gerade darauf an“, wird der OGH in der „Presse“ zitiert.
Zehn Verfahren abgeschlossen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun die Entlassung jenes Busfahrers bestätigt, der 2020 auf einem Video in Uniform den Wolfsgruß gezeigt hatte. Das berichtete „Die Presse“. Der rechtsextreme Gruß ist in Österreich unter Strafe gestellt.
wien.orf.at