G
Gast20029
Guest
Verstehst du nicht gelle?
Anbei die Erklärung: das Eine ist Satire und das Andere Beleidigung. Deshalb, ein großes Kompliment an das Gericht, alles richtig gemacht.
Du verstehst nicht den Begriff komisch/Komik, bzw. bist du mit deinen eigenen Auffassungen über dieses Machwerk, das du bisher keineswegs differenziert sehen wolltest, in Erklärungsnot geraten.
Es hat tatsächlich eine gewisse Komik, dass es richterlich erlaubt ist....
"Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" und "Er ist der Mann der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt"
.... zu sagen.
Noch komischer ist es von dir zu glauben, Erdogan würde das tatsächlich als Satire und nicht als Beleidigung sehen.
Und ja, das Gericht hat alles richtig gemacht, ebenfalls großes Kompliment!
Wenn du jetzt die Realsatire erkennst und die Komiktheorie begriffen hast, dann hast du es geschafft und wirst nicht unfreiwillig komisch.
Was gesagt werden darf:
http://justiz.hamburg.de/oberlandesgericht/6103290/pressemeldung-2016-05-17-olg-01/
http://justiz.hamburg.de/contentblo.../schmaehgedicht-jan-boehmermann-pdfanhang.pdf
Was ist das für ein schwachsinniges Urteil, als ob er vorhatte das Gedicht nochmal vorzutragen.
Muss er auch nicht, das tun MdB für ihn.